Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1818 6. Wahlperiode 21.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Verhandlungen zur Umstrukturierung der Theater und Orchester und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welchen Theaterträgern wurden inzwischen seitens der Landesregierung Vereinbarungen für den geplanten Umstrukturierungsprozess der Theater und Orchester des Landes geschlossen und welchen Inhalt haben diese Vereinbarungen jeweils? Mit welchen Theaterträgern ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung noch geplant und wann soll diese erfolgen? Am 27.03.2013 unterschrieben der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Schweriner Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow eine Absichtserklärung. Die Vertragspartner verständigten sich darauf, aus dem Konsolidierungsprozess heraus Schwerpunktangebote für das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin zu entwickeln, die überregional, insbesondere in dem westlichen Landesteil, ausstrahlen und sich mit anderen vorhandenen Angeboten ergänzen können. Die Landesregierung strebt die Unterzeichnung einer weiteren Vereinbarung mit den Theaterträgern des östlichen Landesteils an, sobald diese den Vereinbarungsentwurf mit ihren jeweiligen Gremien abgestimmt haben. Drucksache 6/1818 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Aus welchen Gründen lehnte die Landesregierung die von der Hanse- stadt Rostock vorgeschlagenen Eckpunkte für einen „Letter of intent“ ab? a) Welche Gründe sprechen gegen eine Prüfung des „Modells 2“? b) Hat die Landesregierung einen Teil der von der Metrum Manage- mentberatung GmbH vorgelegten Modelle bereits grundsätzlich ausgeschlossen? c) Wenn ja, welche und wurde dies den Theaterträgern im Zusammenhang mit den „Letters of intent“ mitgeteilt? Zu 2, a), b) und c) Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Am 12.04.2013 fand ein Gespräch mit Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Hansestadt Rostock statt. Sowohl die anwesenden kommunalen Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmer als auch die Landesregierung sahen die Schnittmenge zwischen dem Land sowie Schwerin und Rostock als nicht groß genug an, um eine Absichtserklärung mit allen drei Beteiligten zu verabschieden. Trotzdem ist die Hansestadt Rostock aufgefordert , Strukturveränderungen in eigener Verantwortung vorzunehmen. Die Landesregierung hat den Theaterträgern im Rahmen der Gespräche zum Abschluss eines „letter of intent“ mitgeteilt, dass sich die Landesregierung auf nunmehr zwei Modelle festgelegt hat und bereit sei, die Fusionsmodelle 4 und 7 (Zwei-Staatsoper-Modell, Zwei-Staatstheater-Modell) zu verhandeln. Aus Sicht der Landesregierung ist Modell 2 insbesondere kulturpolitisch problematisch, da dadurch ein Nebeneinander perpetuiert würde und keine mehrseitige Vereinbarung ermöglicht wird. 3. Werden im Rahmen der mit der Stadt Schwerin getroffenen Vereinbarung auch Strukturentscheidungen geprüft, die das Volkstheater Rostock betreffen? a) Wenn ja, welche? b) Sieht die Landesregierung einen Konflikt zwischen der zur Prü- fung angekündigten Kooperation des Mecklenburgischen Staatstheaters Schwerin mit dem Landestheater Parchim und der bereits bestehenden Kooperation zwischen dem Theater Parchim und dem Volkstheater Rostock? Zu 3 und a) Die Fragen 3 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1818 3 Die METRUM Managementberatung GmbH wurde nunmehr mit dem zweiten Arbeitsschritt beauftragt. Sie entwickelt eine tragfähige Theaterstruktur für den westlichen Landesteil, allerdings ohne die Mitarbeit der Hansestadt Rostock. Das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin und die anderen Theater im westlichen Landesteil sollen in die Lage versetzt werden, eigenständig die finanziellen Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig eine Ausstrahlung möglichst weit über ihre Stadtgrenzen hinaus zu erreichen. Dabei wird von der METRUM Managementberatung GmbH auch zu analysieren sein, welchen Konsolidierungsbeitrag Rostock erbringen muss, um langfristig tragbare Strukturen aufrechterhalten zu können. Zu b) Nein. 4. Hält die Landesregierung folgende von Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Brodkorb (Interview SVZ, 06.03.2013) getätigte Äußerung zu den Konsequenzen einer Ablehnung des „Letter of intent“ durch die Stadt Rostock aufrecht: „Die Folge wäre, dass dann auch die Zusicherungen des Landes entfielen: keine Landesbeteiligung , keine Umstrukturierungshilfen, keine Erhöhung der Mittel ab 2020, keine Unterstützung durch das Land an einem Theaterneubau und eine veränderte Verteilung des Landesanteils, also deutlich weniger Geld.“? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Welche Voraussetzungen sind notwendig, damit die vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Aussicht gestellte Beihilfe zur Abwendung einer Insolvenz in Höhe von 500.000 € an das Volkstheater Rostock ausgezahlt wird? Zu 4 und a) Die Fragen 4 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Ja, da sich die Landesregierung darauf verständigt hat, ihre Bereitschaft für eine über die bisherigen Zuschüsse hinausgehende Förderung an die Bereitschaft der Träger zu knüpfen, an einem landesweit abgestimmten Vorgehen teilzunehmen. Zu b) Die Hansestadt Rostock hat aktuell keine drohende Insolvenz gegenüber dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur geltend gemacht. Bedingung für eine Soforthilfe wäre die Bereitschaft der Hansestadt Rostock, die Fusion mit dem Mecklenburgischen Staatstheater Schwerin ernsthaft zu prüfen und die dafür notwendigen Schritte glaubhaft einzuleiten beziehungsweise der tragfähige Entschluss, den notwendigen Gesamtkonsolidierungsbedarf bis 2020 durch verbindliche Entscheidungen eigenständig zu erbringen. Drucksache 6/1818 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine „veränderte Vertei- lung des Landesanteils“ aufgrund der Nichtteilnahme an den Strukturverhandlungen und die im selben Interview durch Minister Brodkorb angekündigte Aufgliederung der entsprechenden FAG-Gelder in reine Landesmittel und kommunale Mittel mit der aktuellen Fassung des Finanzausgleichsgesetzes M-V vereinbar ist, nach dem die Mittel „entsprechend dem Bedarf unter Berücksichtigung der überörtlichen Bedeutung der jeweiligen Einrichtung verteilt“ (§ 19 Abs. 2 Satz 1 FAG M-V) werden müssen? a) Wenn ja, wie begründet die Landesregierung diese Rechtsauf- fassung? b) Wenn nicht, wie beurteilt die Landesregierung, dass die Exekutive in Verhandlungen Konsequenzen ankündigt, denen Gesetzesänderungen und damit legislative Entscheidungen vorhergehen müssten? Zu 5, a) und b) Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Rechtsanspruch der einzelnen Theater auf eine Zuweisung oder eine bestimmte Höhe der Zuweisung besteht nach § 19 Absatz 1 Satz 3 Finanzausgleichsgesetz MecklenburgVorpommern (FAG M-V) nicht. Gleichwohl steht jeder Finanzausgleich unter einem allgemeinen Willkürverbot, an dem die Landesregierung die zukünftige Theaterfinanzierung ausrichten wird. Deren Neuordnung ist aufgrund des Auslaufens des FAG-Theatererlasses notwendig. Selbstverständlich steht diese Novellierung der Theaterfinanzierung unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Parlamentes. Gleichwohl bleibt es der Landesregierung unbenommen, mögliche Vorgehensweisen zu skizzieren. 6. Wurde auch gegenüber anderen Theaterträgern ankündigt, dass eine Nichtteilnahme an Verhandlungen und Prüfungen im Hinblick auf die seitens der Landesregierung gewünschten Umstrukturierungsmaßnahmen eine Verringerung der bisherigen FAG-Mittel zur Folge hätte? Die Landesregierung setzt in allen mit den Theaterträgern geführten Gesprächen auf Kooperation und nicht auf Zwang. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1818 5 7. Was ist der genaue Auftrag, den die Landesregierung der Metrum Managementberatung GmbH für die weitere Ausarbeitung der Umstrukturierungspläne im Hinblick auf das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin erteilt hat? a) Welche Kosten sind mit den Beratungsleistungen verbunden? b) Warum ist für eine Prüfung der Zukunft eines einzelnen Mehrspar- tentheaters (Mecklenburgische Staatstheater Schwerin) weiterhin eine externe Beratungsfirma erforderlich? c) Wie viele und welche Modelle sollen insgesamt geprüft werden? Wie zur Beantwortung von Frage 3 ausgeführt, wurde die METRUM Managementberatung GmbH beauftragt, zunächst eine tragfähige Theaterstruktur für den westlichen Landesteil zu entwickeln. Vertragsgegenstand ist die Beratung im Hinblick auf die wirtschaftliche und organisatorische Optimierung der Theater- und Orchesterstruktur unter Beachtung der regionalen Besonderheiten und der tarifrechtlichen Anforderungen. Zu a) Die Kosten belaufen sich auf 57.072,40 Euro. Zu b) Der Auftrag bezieht sich auf die Untersuchung des gesamten westlichen Landesteils und nicht ausschließlich auf das Mecklenburgische Staatstheater Schwerin. Zu c) Ausgangspunkt der Untersuchung ist grundsätzlich das Modell 7 (Staatstheater Mecklenburg). Drucksache 6/1818 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 8. Wurde für die im Jahr 2012 beauftragten Leistungen eine Ausschrei- bung durchgeführt? a) Wenn ja, wann ist dies geschehen und was war der genaue Inhalt der Ausschreibung (Auftrag, Kosten, Zeitrahmen)? b) Wenn nicht, wurden Angebote von weiteren Beratungsfirmen eingeholt? 9. Bestehen Vereinbarungen zwischen der Landesregierung und der Metrum Managementberatung GmbH, die der Beratungsfirma Aufträge für die kommenden Prüfungen zusichert? a) Wenn ja, wurden hierfür seitens der Beratungsfirma Kostenvor- anschläge vorgelegt bzw. seitens der Landesregierung ein Kostenrahmen benannt? b) Wurden Angebote von weiteren Beratungsfirmen eingeholt? Zu 8, a), b), 9, a) und b) Die Fragen 8, a), b), 9, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Auftragsvergabe zur Erarbeitung von Modellen zur Weiterentwicklung der Theater- und Orchesterstrukturen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgte im Wege der freihändigen Vergabe. Sieben Unternehmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, gleichzeitig wurde die Ausschreibung im Internetportal des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur veröffentlicht. Der vorgegebene Zeitrahmen für Schritt 1 der Untersuchungen wurde in der Aufgabenbeschreibung festgelegt. Der zeitliche Ablauf der Untersuchung von Schritt 2 wurde abhängig gemacht von der Auswahl einer Vorzugsvariante. Im Vertrag mit der METRUM Managementberatung GmbH zu Schritt 1 wurde die Option eines Anschlussauftrages gemäß Vergabemodalitäten und Aufgabenbeschreibung nach erneuter Angebotsabgabe offen gehalten. Seitens der METRUM Managementberatung GmbH wurde für die aktuell laufende Beratungstätigkeit in Bezug auf den westlichen Landesteil ein aktualisierter Kostenvoranschlag vorgelegt. Ein erneutes Vergabeverfahren war nicht einzuleiten.