Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1822 6. Wahlperiode 21.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich unter anderem auf die Drucksachen 5/2285, 5/3414 und 5/4349. Bundesweit ist die Zahl der Selbstständigen, die ihr Einkommen mit „Hartz IV“ aufstocken müssen, in den vergangenen Jahren überaus deutlich gestiegen: von 72.000 im Jahr 2007 auf 127.000 im Jahr 2011. Zwei Drittel dieser Selbstständigen erwirtschaften einen Stundenlohn von unter fünf Euro; drei Viertel der Betroffenen kamen in einem Monat nicht einmal auf 400 Euro. Mehr als 42 Prozent davon arbeiten in Vollzeit. 1. Wie viele erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit gab es in Mecklenburg-Vorpommern jeweils im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2011 und 2012 (bitte in Jahresscheiben angeben)? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gab es in Mecklenburg-Vorpommern im Jahresdurchschnitt 2011 3.850 und im Jahresdurchschnitt 2012 3.621 erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Drucksache 6/1822 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Zahlungsansprüche der selbstständig erwerbstätigen ALG-II- Bezieher ergaben sich in Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2011 und 2012 (bitte jahrweise mit dem jeweiligen September-Wert angeben)? 3. Welche durchschnittlichen Zahlungsansprüche pro selbstständigem erwerbstätigen ALG-II-Bezieher ergaben sich in MecklenburgVorpommern für die Jahre 2011 und 2012 (bitte jahrweise mit dem jeweiligen September-Wert angeben)? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Die Höhe der Zahlungsansprüche der Arbeitslosengeld II-Bezieher (ALG II-Bezieher) mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Berichtsmonat selbstständige erwerbstätige ALG II-Bezieher Zahlungsanspruch der selbstständig erwerbstätigen ALG II-Bezieher in Euro durchschnittlicher Zahlungsanspruch pro selbstständigen erwerbstätigen ALG II-Bezieher in Euro (Spalte 2/Spalte 1) 1 2 3 September 2011 3.743 1.943.339 519,19 September 2012 3.483 1.854.154 532,34 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 4. Welche Aussagen kann die Landesregierung im Hinblick auf das durchschnittliche, durch die selbstständige Tätigkeit erwirtschaftete Monatseinkommen der auf ergänzende Leistungen angewiesenen Selbstständigen in Mecklenburg-Vorpommern treffen (bitte die Werte für 2011 und 2012 angeben)? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wird das durchschnittliche zu berücksichtigende Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit pro erwerbsfähigen Leistungsbezieher nicht mehr statistisch ausgewiesen, sondern lediglich das durchschnittlich verfügbare Einkommen. Das verfügbare Einkommen bezeichnet das um privilegierte Einkommen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verminderte Einkommen (Nettoeinkommen). Das durchschnittlich verfügbare Einkommen betrug nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 287,93 Euro und im Jahr 2012 299,46 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1822 3 5. Welche Aussagen kann die Landesregierung im Hinblick auf den durchschnittlichen Stundenlohn der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in MecklenburgVorpommern treffen (bitte die Werte für 2011 und 2012 angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Eine selbstständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen freigestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit. Eine Umrechnung des Einkommens in einen Stundenlohn ist deshalb nicht sinnvoll und wird statistisch auch nicht ausgewiesen. 6. Wie viele der ALG-II-Bezieher mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit arbeiteten in Vollzeit (bitte die Werte für 2011 und 2012 angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Vollzeittätigkeit bei Selbstständigen ist kein statistisches Merkmal. 7. Wie viele der hilfebedürftigen Selbstständigen in MecklenburgVorpommern waren ausländische Staatsbürger (bitte die Zahlen für den Zeitraum 2008 bis 2012 in Jahresscheiben angeben)? Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen in Mecklenburg-Vorpommern im Arbeitslosengeld -II-Bezug mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr selbstständige erwerbstätige ALG II-Bezieher mit ausländischer Staatsangehörigkeit 2008 402 2009 470 2010 480 2011 464 2012 456 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/1822 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Welche Branchen waren im Hinblick auf erwerbsfähige Hilfebe- dürftige mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 und 2012 besonders betroffen? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Seitens der Bundesagentur für Arbeit erfolgen keine branchenbezogenen statistischen Auswertungen zu selbstständig Tätigen im Arbeitslosengeld II-Bezug. 9. Wie viele Personen (einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen sowie der freiberuflich Tätigen) waren in den Jahren 2011 und 2012 in Mecklenburg-Vorpommern selbstständig tätig (bitte in Jahresscheiben angeben)? Auf der Grundlage der Daten, die der Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“ veröffentlicht hat, hat sich die Zahl der Selbstständigen (einschließlich der mithelfenden Familienangehörigen sowie der Freiberuflich Tätigen) im Jahresdurchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern wie folgt entwickelt (Berechnungsstand August 2012/ Februar 2013): 2011 82.900 Personen 2012 81.700 Personen. Aufgrund einer Datenrevision in 2011 ist eine Vergleichbarkeit mit den in der Kleinen Anfrage 5/4349 veröffentlichten Vorjahresangaben nicht mehr gegeben. 10. Wie viele Missbrauchsfälle, bei denen Selbstständige ihr Einkommen „herunterrechneten“, um in den Genuss staatlicher Leistungen zu gelangen, gab es seit 2008 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in Jahresscheiben angeben)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Hinsichtlich der in der Fragestellung beschriebenen Konstellation erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit keine statistische Auswertung.