Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1823 6. Wahlperiode 23.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Arbeits-Gelegenheiten mit Mehraufwands-Entschädigung und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Drucksachen 5/1262, 5/1419, 5/2286, 5/3068 und 5/3415. 1. Wie viele Eintritte in Arbeits-Gelegenheiten mit Mehraufwands-Ent- schädigung (1-Euro-Jobs) gab es in den Jahren 2010, 2011 und 2012 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte in Jahresscheiben und gegliedert nach Landkreisen sowie kreisfreien Städten aufführen)? Die Anzahl der Eintritte in Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante) in den Jahren 2010 bis 2012 bezogen auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Kreisfreie Stadt/Landkreis Jahressumme 2010 Jahressumme 2011 Jahressumme 2012 Hansestadt Rostock 3.737 1.737 1.584 Landeshauptstadt Schwerin 2.647 2.121 1.221 Mecklenburgische Seenplatte 10.310 5.315 4.199 Rostock 5.862 2.281 2.333 Vorpommern-Rügen 6.888 4.103 3.439 Nordwestmecklenburg 2.565 1.329 1.210 Vorpommern-Greifswald 10.992 7.241 5.811 Ludwigslust-Parchim 3.398 1.992 1.624 Mecklenburg-Vorpommern 46.399 26.119 21.421 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/1823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch war die durchschnittliche Eingliederungsquote für Teil- nehmer an Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante) in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 (bitte in Jahresscheiben angeben)? Durch die Bundesagentur für Arbeit wird mit Hilfe der Eingliederungsquote statistisch erhoben, wie viele Maßnahmeteilnehmer sich auf einen Stichtag bezogen sechs Monate nach Austritt aus der Maßnahme in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung befinden. Die durchschnittliche Eingliederungsquote, ermittelt aus den Monaten Januar bis Dezember des jeweiligen Jahres, betrug für Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwands- variante) in Mecklenburg-Vorpommern 2009 9,8 Prozent, 2010 10,2 Prozent und 2011 9,3 Prozent. Für das Jahr 2012 liegen vergleichbare Daten erst im Oktober 2013 vor. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 5/3415 ausgewiesene durchschnittliche Eingliederungsquote 2009 basiert auf den zum Zeitpunkt der Anfrage jüngsten verfügbaren Daten des Zeitraums Oktober 2008 bis September 2009. Aus diesem Grund weichen die Angaben für 2009 voneinander ab. 3. In welchen Tätigkeitsfeldern wurden die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten in den Jahren seit 2009 am häufigsten einge- setzt? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden die Teilnehmer an Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandentschädigung seit 2009 am häufigsten in den Tätigkeitsfeldern Infrastruk- turverbesserung, Umweltschutz und Landschaftspflege sowie Beratungsdienste eingesetzt. 4. Welche Höhe erreichten die Ausgaben für Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandvariante) in den Jahren 2010, 2011 und 2012 (bitte in Jahresscheiben angeben sowie nach Gesamtkosten und Maßnahme- kosten differenzieren)? Die Höhe der Gesamtkosten für Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante) in den Jahren 2010 bis 2012 ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt. 2010 (in Euro) 2011 (in Euro) 2012 (in Euro) Gesamtkosten Arbeitsgelegenheiten - Mehraufwandsvariante 48.487.658 28.008.340 17.286.924 Maßnahmekosten 31.890.241 18.861.082 11.333.097 Mehraufwandsentschädigung 16.597.417 9.147.258 5.953.827 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1823 3 5. Wie haben sich im Zeitraum 2010 bis 2012 die jeweils durchschnitt- lichen Zahlungen pro Ein-Euro-Job an Unternehmen, Vereine, Organisationen usw. entwickelt (bitte jahrweise und wie in der Anlage der Drucksache 5/3068 darstellen)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Durchschnittsbestand von Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16d Zweites Buch Sozialgesetzbuch (AGH) - Mehraufwandsvariante - ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger (zkT) Land Mecklenburg-Vorpommern (Gebietsstand April 2013) Jahreszahlen, Datenstand: April 2013 Maßnahmeträgerart Maßnahmekostenpauschale pro Monat und Teilnehmer * Insgesamt unter 100 Euro 100 bis unter 200 Euro 200 bis unter 300 Euro 300 bis unter 400 Euro 400 bis unter 500 Euro 500 Euro und mehr 1 2 3 4 5 6 7 2010 Insgesamt 14.158 921 9.630 2.163 722 292 342 Öffentlich-rechtlicher Träger 2.454 334 1.807 245 43 - 0 Gemeinde, Stadt 345 149 126 59 10 - - Landkreis, Regierungsbezirk, Land 290 1 186 91 - - - Kirche, kirchliche Einrichtung 110 26 58 22 3 - - sonstiger Träger des öffentlichen Rechts 1.709 159 1.439 74 30 - 0 Gemeinnütziger Träger 6.117 456 4.043 1.052 222 115 210 Verein, private Initiative, Stiftung 2.948 332 2.107 296 71 43 84 gemeinnütziges Unternehmen oder Genossenschaft 1.608 47 1.086 317 52 34 70 sonstiger Träger des privaten Rechts, der gemeinnützige Zwecke verfolgt 1.561 77 850 440 99 38 56 Privatwirtschaftlicher Träger 5.037 115 3.268 860 444 176 129 Einzelunternehmer 1 - 1 - - - - Personengesellschaft 1.214 28 785 141 52 78 95 Kapitalgesellschaft 2.209 6 1.824 271 54 44 9 Drucksache 6/1823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Maßnahmeträgerart Maßnahmekostenpauschale pro Monat und Teilnehmer * Insgesamt unter 100 Euro 100 bis unter 200 Euro 200 bis unter 300 Euro 300 bis unter 400 Euro 400 bis unter 500 Euro 500 Euro und mehr 1 2 3 4 5 6 7 Sonstiges privatwirtschaftliches Unternehmen 1.614 81 659 448 338 54 25 Keine Angabe 550 16 512 6 13 1 3 2011 Insgesamt 7.664 452 4.435 1.225 354 197 216 Öffentlich-rechtlicher Träger 1.278 168 861 83 27 6 4 Gemeinde, Stadt 192 85 58 17 1 6 - Landkreis, Regierungsbezirk, Land 135 3 80 12 - - - Kirche, kirchliche Einrichtung 67 12 34 9 4 - 4 sonstiger Träger des öffentlichen. Rechts 884 69 689 45 22 - - Gemeinnütziger Träger 3.770 219 2.191 648 75 122 146 Verein, private Initiative, Stiftung 1.935 170 1.253 190 24 56 34 gemeinnütziges Unternehmen oder Genossenschaft 935 18 588 131 4 24 78 sonstiger Träger des privaten Rechts, der gemeinnützige Zwecke verfolgt 900 30 350 327 47 42 34 Privatwirtschaftlicher Träger 2.501 47 1.380 438 253 53 62 Einzelunternehmer 0 - 0 - - - - Personengesellschaft 564 10 338 78 24 17 32 Kapitalgesellschaft 1.207 4 823 183 60 2 22 Sonstiges privatwirtschaftliches Unternehmen 730 33 219 177 169 33 8 Keine Angabe 115 18 4 57 - 17 5 2012 Insgesamt 5.239 302 3.369 1.003 248 106 18 Öffentlich-rechtlicher Träger 748 100 524 98 14 7 4 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1823 5 Maßnahmeträgerart Maßnahmekostenpauschale pro Monat und Teilnehmer * Insgesamt unter 100 Euro 100 bis unter 200 Euro 200 bis unter 300 Euro 300 bis unter 400 Euro 400 bis unter 500 Euro 500 Euro und mehr 1 2 3 4 5 6 7 Gemeinde, Stadt 128 50 67 4 - 7 - Landkreis, Regierungsbezirk, Land 93 11 13 68 - - - Kirche, kirchliche Einrichtung 24 2 15 - 1 - 4 sonstiger Träger des öffentlichen Rechts 503 37 428 25 12 - - Gemeinnütziger Träger 2.357 154 1.434 510 59 74 10 Verein, private Initiative, Stiftung 1.140 113 804 134 5 26 8 gemeinnütziges Unternehmen oder Genossenschaft 741 23 392 197 40 22 2 sonstiger Träger des privaten Rechts, der gemeinnützige Zwecke verfolgt 477 18 238 179 14 27 - Privatwirtschaftlicher Träger 1.986 28 1.394 311 171 12 4 Einzelunternehmer 12 - 1 - 11 - - Personengesellschaft 499 6 336 103 16 3 - Kapitalgesellschaft 918 1 813 56 36 9 4 Sonstiges privatwirtschaftliches Unternehmen 557 21 244 153 108 - - Keine Angabe 149 20 17 84 5 12 0 * Abweichungen zwischen der Spalte „Insgesamt“ (Spalte 1) und der Summe der Maßnahmekostenpauschalen nach Höhe (Spalten 2 bis 7) resultieren aus nicht erfolgten Angaben zur Höhe beziehungsweise unplausiblen Datenlieferungen Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Drucksache 6/1823 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 6. Inwieweit gab es nach Kenntnis der Landesregierung seitens der Bundesregierung in den Jahren seit 2010 Bestrebungen, dem vielfach kritisierten Mitnahmeeffekt von öffentlichen Zuschüssen in Bezug auf Maßnahmepauschalen bzw. -träger gesetzlich einen Riegel vorzu- schieben? Im Rahmen der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im April 2012 war vorgesehen, die Maßnahmenkosten bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschä- digungen (AGH - MAE) zu deckeln. In den entsprechenden Referentenentwürfen waren dazu Höchstgrenzen der Maßnahmenkostenpauschalen ausgewiesen. Im Zuge des Bundesgesetz- gebungsverfahrens wurde dieser Ansatz nicht berücksichtigt.