Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1827 6. Wahlperiode 23.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Verkehrsbelastungen auf der Bundesstraße 104 und ANTWORT der Landesregierung Noch immer sind die Verkehrsbelastungen auf der Bundesstraße 104 enorm. Zahlreiche Bürger, besonders in der Grenzregion zu Polen, sind den ständigen Lärmbelastungen, Erschütterungen und Gefahren durch den Schwerlastverkehr ausgesetzt. 1. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, um den immer noch anhaltenden Belästigungen durch den Schwerlast- verkehr in der Grenzregion zu Polen wirksam entgegenzutreten? 2. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus den Verkehrs- zählungen der vergangenen Jahre an der Bundesstraße 104 gezogen und wie sehen diese aus? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Zur Messung der Verkehrsbelastungen sind im Jahr 2005 entlang der Bundesstraße (B) 104 nahe der Ortschaften Woldegk und Zerrenthin feststehende Dauerzähleinrichtungen eingerichtet worden, die in den vergangenen Jahren etwa gleichbleibend stabile Verkehrs- aufkommen verzeichnet haben. Im Zuge der B 104 wurden nach der Öffnung des deutsch-polnischen Grenzübergangs Linken in den Ortsdurchfahrten von Löcknitz bis Woldegk Geschwindigkeitsbegrenzungen für Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen von 30 Kilometern pro Stunde für die Nachtstunden angeordnet. Derzeit berät die Landesregierung in einer unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg einberufenen länderübergreifenden Arbeitsgruppe über eine Neufassung des § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung), um den Straßenverkehrsbehörden weitere rechtliche Handlungsoptionen zur Verringerung von Verkehrsbelastungen zu ermöglichen. Drucksache 6/1827 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Inwieweit kommt es auf der Bundesstraße 104 besonders durch Lkw zu verkehrswidrigem Verhalten? 4. Wie lässt sich dieses zahlenmäßig für die Jahre 2008 bis 2012 darstellen (bitte jahrweise und ins Verhältnis zur jeweiligen Gesamt- zahl an Fällen von verkehrswidrigen Verhalten von Fahrzeugen setzen)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Inwieweit es auf der B 104 insgesamt und über den Zeitraum von 2008 an zu verkehrs- widrigem Verhalten, insbesondere durch Lastkraftwagenfahrer kam, kann nicht nachvoll- zogen werden, da es diesbezüglich keine elektronisch auswertbaren Statistiken mit diesem Ortsbezug gibt. 5. Warum setzt die Landesregierung den § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO nicht um und trägt damit zur spürbaren Entlastung der Bürger bei? Nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO können straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nur aufgrund von Auswirkungen etwaiger Mautausweichverkehre getroffen werden. Ein entsprechender Mautausweichverkehr ist auf der B 104 bisher jedoch nicht nachzuweisen, sodass Anordnungen gemäß § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO nicht getroffen werden können. Hinsichtlich dieser Regelung wird derzeit in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe eine Neufassung der Vorschrift erarbeitet, nach der straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen oder Verbote angeordnet werden können, soweit dadurch erhebliche Beeinträchtigungen durch Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen beseitigt oder abgemildert werden.