Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1839 6. Wahlperiode 21.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD European Homecare GmbH und ANTWORT der Landesregierung Die European Homecare GmbH (Essen) ist nach eigener Darstellung ein 1989 gegründetes Familien-Unternehmen, das Wohnheime für Asyl- bewerber betreibt. In Mecklenburg-Vorpommern betreibt das Unter- nehmen zumindest die Asylbewerber-Unterkunft in Greifswald- Schönwalde. 1. Welche weiteren Asylbewerber-Unterkünfte betreibt das Unter- nehmen seit wann in Mecklenburg-Vorpommern? European Homecare betreibt derzeit folgende Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber in Mecklenburg-Vorpommern: a) Gemeinschaftsunterkunft Spiegelsdorfer Wende in Greifswald: seit November 2012, b) Gemeinschaftsunterkunft Max-Planck-Straße in Anklam: seit November 2012, c) Gemeinschaftsunterkunft Wolgast: seit August 2012. Drucksache 6/1839 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Aufgaben nehmen die Mitarbeiter des Unternehmens wahr? Die Mitarbeiter des Betreibers der Gemeinschaftsunterkünfte sind für die soziale Betreuung der in den oben genannten Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber und ehemaliger Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Duldung sowie die Organisation des Betriebes dieser Unterkünfte zuständig. (Vergleiche Nummer 3 und 4 der Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner, Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Nr. 46/2000, Seite 1359.) Die vorgenannte Richtlinie ist Bestandteil der Betreiberverträge. 3. Inwieweit sind die Mitarbeiter dazu angehalten, Asylbewerber auch auf eine Rückkehr in ihre Herkunftsländer vorzubereiten? Nach Nummer 3.9 der Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner sind die Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter des Betreibers der Gemeinschaftsunterkünfte auch zuständig für die Beratung über Möglichkeiten der Rückkehr oder der Weiterwanderung und über die dazu aufgelegten Programme. 4. Welche Zuwendungen hat das Unternehmen für seine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern bislang erhalten (bitte jahrweise darstellen und mit Zuwendungsgeber, Verwendungszweck und Zuwendungs- summe darstellen)? a) Auf welche Höhe belief sich das Auftragsvolumen, seitdem die Firma in Mecklenburg-Vorpommern tätig ist (bitte jahrweise mit den gängigen Kostenarten darstellen)? b) Auf welche weiteren Finanzierungsquellen kann das Unternehmen zurückgreifen? Für seine Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern hat das Unternehmen seitens des Landes keine Zuwendungen erhalten. Zu a) Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Vergütungen für die Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, soweit diese von den Landkreisen mit dem Land nach Maßgabe des Flüchtlingsaufnahmegesetzes abgerechnet wurden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1839 3 Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung für die genannten Jahre. Für die Jahre vor 2003 können wegen der Regelung in Nummer 4.7.2 der Verwaltungsvorschriften zu §§ 70 bis 80 der Landeshaus- haltsordnung, wonach Bücher und Rechnungsunterlagen zehn Jahre, Belege sechs Jahre aufzubewahren sind, keine Angaben gemacht werden. Jahr Auftraggeber Betrag (in Euro) 2003 Landkreis Rügen 93.253,28 2004 Landkreis Rügen 90.857,99 2005 Landkreis Rügen 91.636,32 2006 Landkreis Rügen 52.948,59 2012 Landkreis Vorpommern - Greifswald 84.371,87 Summe 413.068,05 Anmerkung: Die Firma European Homecare betrieb bis zur Schließung im Juni 2006 die Gemeinschaftsunterkunft in Dranske (Landkreis Rügen). Zu b) Zuständig für die Auswahl und den Vertragsabschluss mit den Betreibern der Gemeinschafts- unterkünfte sind die Landkreise und kreisfreien Städte nach Maßgabe des Flüchtlingsauf- nahmegesetzes. Die Landesregierung erhebt deshalb in diesem Zusammenhang keine statistischen Daten über die Firmen. 5. Auf welche Höhe beläuft sich die Tagespauschale, die das Unter- nehmen erhält (bitte zum besseren Vergleich jene Sätze nennen, die beispielsweise karitative Verbände bekommen, die Asylbewerber- heime betreiben)? European Homecare erhält derzeit für die Betreibung der nachfolgend genannten Gemein- schaftsunterkünfte Monatspauschalen in der angegebenen Höhe: a) Gemeinschaftsunterkunft Spiegelsdorfer Wende in Greifswald: 11.888,10 Euro, b) Gemeinschaftsunterkunft Max-Planck-Straße in Anklam: 8.990,45 Euro, c) Gemeinschaftsunterkunft Wolgast: 21.298,62 Euro. Die Vergabe der Betreiberleistungen in den Gemeinschaftsunterkünften erfolgt in der Regel im Rahmen einer Ausschreibung. Den Zuschlag erhält stets der Bieter mit dem wirtschaft- lichsten Angebot. Hierbei gibt es in der Bewertung keine Unterschiede zwischen Wohlfahrts- verbänden und privatrechtlichen Kapitalgesellschaften. Die Vergütung von Betreibern in anderen Gemeinschaftsunterkünften ist grundsätzlich nicht vergleichbar, da diese sowohl von dem kapazitätsabhängigen Betreuungsumfang als auch von der jeweiligen Wahl und Gewichtung der Zuschlagskriterien durch die ausschreibende Kommune abhängig ist. Insofern gibt es keine Vergütung, die „üblicherweise“ Wohlfahrtsverbände erhalten.