Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1841 6. Wahlperiode 05.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE Bürgschaften zur Förderung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Gemäß § 14 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ist das Finanzministerium ermächtigt, gemeinsam mit dem jeweils zuständigen Fachministerium zur Förderung der Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere Bürgschaften und Gewährleistungen zu übernehmen . Gemäß § 14 Absatz 14 des Haushaltsgesetzes 2012/2013 ist das Finanzministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus zur Förderung der Werften des Landes Mecklenburg-Vorpommern Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen bis zur Gesamthöhe von 1 Mrd. Euro zu übernehmen. Insbesondere aufgrund der Beschränkung der Darstellung auf den Betrachtungszeitraum 2007 - 2012 und des Ausweises von Bürgschaftsinanspruchnahmen im Jahr der Kreditkündigung ist eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit mit anderen Meldungen (zum Beispiel der Berichterstattung gemäß § 14 Absatz 17 Haushaltsgesetz des Finanzministeriums) nicht gegeben. Drucksache 6/1841 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Entsprechend den jeweiligen Regelungen in den Haushaltsgesetzen des Landes ist das Finanzministerium ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern zu übernehmen. Der haushaltsrechtliche Ermächtigungsrahmen betrug im Haushaltsgesetz 2006/2007 noch 305 Millionen Euro, in den folgenden Jahren wurde er kontinuierlich angehoben. Nach dem aktuellen Haushaltsgesetz 2012/2013 dürfen Bürgschaften zur Förderung der Werften bis zu einer Gesamthöhe von einer Milliarde Euro übernommen werden. Nach dem Willen der Regierungskoalition soll die Bürgschaftsobergrenze zukünftig nur noch 200 Millionen Euro betragen (Drucksache 6/1794). IG Metall und Betriebsräte beklagen einen politischen Schlingerkurs der Landesregierung . Nach Auffassung von Experten ist der Rahmen zu klein, um den Bedarfen der Werften zur Finanzierung von Offshore-Technik und Spezialschiffen zu entsprechen. 1. Wie viele Bürgschaften hat die Landesregierung in den Jahren 2007 bis 2012 zur Förderung der Werften des Landes übernommen (bitte in der Antwort unterteilen nach Jahr, Zahl der Bürgschaftsempfänger und Höhe der Finanzierungsvolumina)? a) Wie viele Garantien hat die Landesregierung in den Jahren 2007 bis 2012 übernommen (bitte unterteilen nach Jahr, Zahl der Garantieempfänger und Höhe der Finanzierungsvolumina)? b) Wie viele und welche sonstigen Gewährleistungen hat die Landesregierung in den Jahren 2007 bis 2012 übernommen (bitte unterteilen nach Jahr, Zahl der Empfänger der sonstigen Gewährleistungen und Höhe der Finanzierungsvolumina)? Zu 1 und 1 a) Die Frage 1 und 1 a) werden aufgrund des Sachzusammenhangs zuammenhängend beantwortet. Das Volumen der Bürgschaftsübernahmen des Landes im angefragten Zeitraum ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Dargestellt werden das Bürgschaftsobligo des Landes sowie die Summe des Bürgschaftsobligos des Landes und des Bundes im Rahmen von Parallel- und Rückbürgschaften, jeweils kumuliert zum Jahresende und ohne Berücksichtigung von Inanspruchnahmen. Jahr Anzahl der Bürgschaften, kumuliert zum Jahresende Bürgschaftsobligo des Landes, kumuliert zum Jahresende (in Euro) Bürgschaftsobligo des Landes und des Bundes, kumuliert zum Jahresende (in Euro) 2007 3 178,2 Mio. 178,2 Mio. 2008 7 256,7 Mio. 256,7 Mio. 2009 9 268,2 Mio. 268,2 Mio. 2010 11 188,5 Mio. 364,6 Mio. 2011 13 283,3 Mio. 459,4 Mio. 2012 13 283,5 Mio. 459,6 Mio. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1841 3 Zu Frage 1 b) Die Volumina von Avalkrediten des Landes und Barkrediten des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Interesse der Werften im angefragten Zeitraum, die im Rahmen sonstiger Gewährleistungen vom Land übernommen oder abgesichert wurden, ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Dargestellt wird das kumulierte Kreditobligo jeweils zum Jahresende, ohne Berücksichtigung von Kreditausfällen und ohne Berücksichtigung des Rettungsbeihilfedarlehens für die P+S Werften. Jahr Anzahl der Aval- und Barkredite, kumuliert zum Jahresende Kreditobligo kumuliert zum Jahresende (in Eur0) 2007 0 0 2008 0 0 2009 1 48,0 Mio. 2010 1 47,6 Mio. 2011 2 62,3 Mio. 2012 3 102,7 Mio.* * In der Summe ist der Avalkredit an den Insolvenzverwalter der P+S Werften zur Fertigstellung der DFDS-Fähren in Höhe von 43,5 Mio. Euro enthalten. Dieser Kredit wird anteilig durch den Bund in Höhe von 21,75 Mio. Euro abgesichert. 2. In wie vielen Fällen kam es zu Bürgschaftsrückgaben (bitte jeweils für die Jahre 2007 bis 2012 angeben)? a) In wie vielen Fällen und in welcher Höhe musste das Land in den Jahren 2007 bis 2012 Ausfallzahlungen leisten (bitte auch unterteilen nach Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen )? b) In welcher Höhe erzielte das Land Einnahmen aufgrund übernommener Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen (bitte jeweils für die Jahre 2007 bis 2012 angeben)? Die Anzahl der Bürgschaftsrückgaben im angefragten Zeitraum ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich. Jahr Anzahl der Bürgschaftsrückgaben 2007 0 2008 0 2009 3 2010 6 2011 1 2012 1 Drucksache 6/1841 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu 2 a) Die Anzahl und Gesamthöhe der geleisteten Ausfallzahlungen im angefragten Zeitraum sind aus nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Ausfallzahlungen aus Inanspruchnahme von Bürgschaften Jahr Zahl der Fälle mit Inanspruchnahmen Geleistete Zahlungen aus Inanspruchnahmen (in Euro) 2007 0 0 2008 0 0 2009 0 0 2010 2 9,9 Mio. 2011 0 0 2012 3 154,9 Mio. Zu Frage 2 b) Das Entgeltaufkommen des Landes aus den im Zeitraum 2007 bis 2012 im Interesse der Werften übernommenen Bürgschaften (Werftfinanzierung und Schiffs-/Reedereifinanzierung) sowie aus den in diesem Zeitraum gewährten Aval- und Barkrediten belief sich auf insgesamt 40,2 Mio. Euro. 3. In wie vielen Fällen und mit welchen Finanzvolumina hat die Landesregierung auch ohne Beteiligung des Bundes Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern übernommen (bitte jeweils für die Jahre 2007 bis 2012 angeben)? Die Anzahl der Fälle, in denen das Land zugunsten der Werften ohne Beteiligung des Bundes Bürgschaften übernommen und Aval- oder Barkredite im Rahmen sonstiger Gewährleistungen gewährt oder abgesichert hat, sowie die ausgereichten Volumina sind jeweils kumuliert zum Jahresende und ohne Berücksichtigung von Inanspruchnahmen bzw. Kreditausfällen in nachfolgenden Tabellen dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1841 5 Übernahme von Bürgschaften ohne Beteiligung des Bundes Jahr Anzahl der Bürgschaften, kumuliert zum Jahresende Bürgschaftsobligo, kumuliert zum Jahresende (in Euro) 2007 3 178,2 Mio. 2008 7 256,7 Mio. 2009 9 268,2 Mio. 2010 10 71,2 Mio. 2011 12 165,9 Mio. 2012 12 166,1 Mio. Gewährung von Aval- und Barkrediten ohne Beteiligung des Bundes Jahr Anzahl der Aval- und Barkredite, kumuliert zum Jahresende Kreditobligo, kumuliert zum Jahresende (in Euro) 2007 0 2008 0 2009 1 48,0 Mio. 2010 1 47,6 Mio. 2011 2 62,3 Mio. 2012 2 59,2 Mio. 4. Inwiefern hält die Landesregierung an ihrer Begründung zur Anhebung des Bürgschaftsrahmens auf eine Milliarde Euro fest, wonach die Umstellung auf Spezialschiffbau bzw. sonstige Produkte höhere Finanzierungsvolumina je Projekt und eine längere Bindung finanzieller Mittel mit sich bringt; die Banken nach wie vor sehr zurückhaltend bei der Finanzierung von Werften sind und aufgrund der ausgelaufenen Risikobeteiligung des Bundes notwendige Anschlussfinanzierungen durch das Land abzusichern sind? a) Inwiefern und inwieweit kann der von der Landesregierung beschlossene Bürgschaftsrahmen des Landes von höchstens 200 Millionen Euro geeignet sein, den Werften angesichts ihres vorgenannten Finanzierungsbedarfs und der Zurückhaltung der Banken hinreichend Planungssicherheit zu bieten? b) Beabsichtigt die Landesregierung einen Bürgschaftsrahmen zur Förderung der Werften in Mecklenburg-Vorpommern ggf. auch ohne Beteiligung des Bundes zur Verfügung zu stellen (Antwort bitte begründen)? Zu 4, 4 a) und 4 b) Die Fragen 4, 4a und 4b werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/1841 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Die Landesregierung hält an ihrer Begründung zur Anhebung des Bürgschaftsrahmens auf 1 Mrd. Euro fest. Es hat sich jedoch im Verlauf der nach wie vor nicht überwundenen weltweiten Krise der Schiffbaubranche herausgestellt, dass der notwendige schnelle Umstieg vom Massenschiffbau auf den Bau von Unikaten oder Kleinstserien mit Risiken und Problemen in einer Größenordnung behaftet sein kann, die so nicht erwartet worden waren. Um angesichts der erheblichen Risiken das mögliche Ausfallvolumen des Landes künftig zu begrenzen und die finanziellen Handlungsspielräume des Landes für die Zukunft zu erhalten, ist die Einführung einer Landesobligo-Obergrenze sachgerecht. Die Landesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, einen gemeinsamen Bürgschaftsrahmen mit dem Bund für die Werften zu erreichen, der über den Bürgschaftsrahmen des Landes deutlich hinausgeht.