Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1845 6. Wahlperiode 30.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Einschulungsuntersuchungen sowie Kinder- und Jugend-Gesundheitsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2012 und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich zum einen auf die Kleine Anfrage mit der Drucksachen-Nummer 6/1716 und zum zweiten auf den Kinder- und Jugend-Gesundheitsbericht Mecklenburg-Vorpommern 2012 (Drucksache 6/1737). Wie der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage und der Drucksache 6/1737 zu entnehmen ist, bewegt sich der Anteil der untersuchten Kinder, die Auffälligkeiten hinsichtlich der psychophysischen Belastbarkeit aufweisen, seit 2002/2003 auf einem relativ hohen Niveau (zwischen 18,6 und 19,6 Prozent). Zu den Anteilen von Kindern mit Übergewicht oder Adipositas stellt die Landesregierung auf Seite 34 ihres Berichts fest: „Leider ist trotz aller sportlichen Freizeitangebote und Projekte zum Thema Ernährung in den Kitas usw. kein rückläufiger Trend erkennbar.“ 1. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen dafür, dass im Hinblick auf Übergewicht und Adipositas „kein rückläufiger Trend“ erkennbar ist? Die Ursachen für Übergewicht und Adipositas sind vielfältig. Neben individuellen und sozialen Faktoren spielen auch die Rahmenbedingungen in den unterschiedlichen Lebenswelten , insbesondere Familie, eine Rolle. Diese Faktoren sind mit landespolitischen Gestaltungsmöglichkeiten nur teilweise zu beeinflussen. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention führen langfristig zu Erfolgen. Drucksache 6/1845 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung nunmehr ergreifen, um den Anteil jener Kinder, die bei der Einschulung übergewichtig oder sogar adipös sind, zu verringern? Die Landesregierung wird die bisherigen Präventionsmaßnahmen bezüglich der Ernährung und Bewegung fortführen und die Umsetzung des Konzeptes zur Behandlung von Adipositas in Mecklenburg-Vorpommern der Selbstverwaltungspartner das heißt gesetzliche Krankenkassen , kassenärztliche Vereinigung, Ärztekammern und andere unterstützen. (Fundstelle: http://www.kgmv.de/fileadmin/Medienpool/kgmv.de/downloads/GesamtKonzept _Adiopositas_KT__-_20121009.pdf) 3. Verfügt die Landesregierung über ein entsprechendes Konzept und wenn ja, a) aus welchen Maßnahmen besteht das Konzept? b) Mittel in welcher Höhe stehen für welche Jahre zur Verfügung? c) wann soll eine erste Zwischenbilanz gezogen werden? Die Landesregierung verfügt mit dem Landesaktionsplan zur Gesundheitsförderung und Prävention (Fundstelle: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/ Regierungsportal/de/sm/_Service/Publikationen/index.jsp?&publikid=1365) und den mit dem Aktionsbündnis Gesundheit neu erarbeiteten Kindergesundheitszielen über Konzepte, die auch für die Adipositasprävention gelten. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem: 1. Stärkung der Lebenskompetenz von Kindern und Jugendlichen 2. Förderung der Bewegungsfreude und eines bewegungsorientierten Lebensstils 3. Ausgewogene Ernährung mit Spaß und Genuss Die Kindergesundheitsziele sind mit Maßnahmen untersetzt, die auch der Adipositas vorbeugen. Zu nennen sind dabei insbesondere die Ernährungsangebote in Kindertagesstätten nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Unterstützt wird die Qualität der Ernährungsangebote in Kindertagesstätten und Schulen durch die Vernetzungsstelle Kitaund Schulverpflegung. Gesonderte Mittel für die Adipositasprävention sind nicht vorgesehen. Die Kindergesundheitsziele sollen bis 2018 gelten, ein Zwischenstand soll 2015 erhoben werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1845 3 4. Worin sieht die Landesregierung die Ursachen für den verhältnis- mäßig hohen Anteil von Kindern mit Defiziten in der psychophysischen Belastbarkeit? Die Ursachen für Defizite in der psychophysischen Belastbarkeit sind vielfältig. Sie sind einzelfallbezogen zu ermitteln und entziehen sich daher der Kenntnis der Landesregierung. 5. Inwieweit haben die Gesundheitsämter (Kinder-und Jugendärztlicher Dienst) Erfahrungen dahingehend gesammelt, dass hinsichtlich der psychophysischen Belastbarkeit mit zunehmendem Alter eher noch eine Zunahme der Befundhäufigkeit zu registrieren ist? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass der Anteil von Kindern mit Auffälligkeiten im Bereich der psychophysischen Belastbarkeit seit rund zehn Jahren auf einem hohen Niveau verharrt? Das Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) widmet sich dem Bereich der Prävention und Kindergesundheit insbesondere in § 1 KiföG M-V. Danach werden in Mecklenburg-Vorpommern Kinder in Kindertageseinrichtungen und durch Kindertagespflegepersonen individuell gefördert. Ziele und Inhalte der individuellen Förderung sind nach § 1 Absatz 1 KiföG M-V Erwerb und Vermittlung personaler, sozialer, kognitiver, körperlicher und motorischer Kompetenzen sowie Kompetenzen im alltagspraktischen Bereich in folgenden Bildungs- und Erziehungsbereichen: - Kommunikation, Sprechen und Sprache(n), - Bewegung, - (Inter)kulturelle und soziale Grunderfahrungen, - Werteerziehung, Ethik und Religion, - Musik, Ästhetik und bildnerisches Gestalten, - elementares mathematisches Denken, - Welterkundung und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen, - Gesundheit. Die individuelle Förderung wird gemäß § 1 Absatz 3 des Kindertagesförderungsgesetz M-V mit der in Mecklenburg-Vorpommern verbindlichen Bildungskonzeption für Kinder von null bis zehn Jahren untersetzt. Drucksache 6/1845 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Der Begriff der psychophysischen Belastbarkeit wird zwar nicht im Kindertagesförderungsgesetz ausdrücklich genannt, jedoch ist mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes M-V vom 12. Juli 2010 folgender Satz ergänzt worden: „Frühkindliche Bildung und Erziehung unterstützen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungsrisiken“. Das KiföG M-V greift damit den Gedanken von Prävention und Kindergesundheit auf. 7. Inwieweit gibt es ein entsprechendes Konzept, um gegenzusteuern und wenn ja, a) aus welchen Maßnahmen besteht das Konzept? b) Mittel in welcher Höhe stehen für welche Jahre zur Verfügung? c) wann soll eine erste Zwischenbilanz gezogen werden? 8. Welche konkreten Maßnahmen haben Regierungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren ergriffen, um dem verhältnismäßig hohen Anteil von Kindern mit Defiziten im Bereich der psychophysischen Belastbarkeit entgegenzusteuern? Die Fragen 7, 7 a), 7 b), 7 c) und 8 werden zusammenhängend beantwortet. Mit dem Landesaktionsplan für Gesundheitsförderung und Prävention, den Kindergesundheitszielen und den darauf zu gründenden Maßnahmen bestehen aufeinander abgestimmte Konzepte, die die Vorgehensweisen auch hinsichtlich der seelischen Entwicklung von Kindern in den unterschiedlichen Lebenswelten zusammenfassen. Gesonderte Mittel für die Umsetzung der Konzepte als solche stehen hierfür nicht zur Verfügung.