Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1865 6. Wahlperiode 30.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politisch motivierte Straftaten im Jahr 2012 laut Lobbi e. V. und ANTWORT der Landesregierung Eine „Dokumentation“ des Vereins Lobbi e. V. will im Jahre 2012 35 politisch rechts motivierte Straftaten verzeichnet haben. Demnach soll am 10.03.2012 vor einem Rostocker Supermarkt eine Frau mit Kind aufgrund ihrer Hautfarbe rassistisch beschimpft worden sein. Ein zur Hilfe eilender Mann soll von den Personen geschlagen worden sein. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Geschehnisse? Am 10.03.2012 wurde die Geschädigte in einem Supermarkt in Rostock Dierkow mit den Worten „du blöde schwarze Kuh“ beschimpft. Im weiteren Verlauf äußerte einer der Tatverdächtigen gegenüber der 6-jährigen Tochter der Geschädigten: „Deine Mutter ist schön schwarz. Dies gehört sich jedoch nicht, denn wir leben in einem weißen Deutschland. Auch hier gibt es den Ku-Klux-Klan, ihr solltet lieber aufpassen… Dies ist ein weißes Land, Deutschland den Deutschen“. Anschließend hob er seinen rechten Arm zum sogenannten „Hitlergruß“ und rief dabei „Heil Hitler“. Als ein Zeuge die Geschädigte vor einer weiteren Attacke schützen wollte, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Tatverdächtigen und dem Zeugen. 2. Wie weit sind die Ermittlungen hinsichtlich der Straftat? Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Drucksache 6/1865 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Gibt es Tatverdächtige? Ja. 4. Welche Hinweise gibt es auf den bzw. die Täter? Es gibt Aussagen von Zeugen. 5. Gibt es Anhalte für eine politisch motivierte Straftat? a) Wenn ja, wodurch wird dieser Verdacht begründet? b) In welcher Art und Weise sind die Beschuldigten bislang nach vorliegenden Erkenntnissen politisch tätig gewesen? Ja. Zu a) Die Bewertung erfolgte aufgrund der Tatumstände. Zu b) Die politische Betätigung von Beschuldigten wird statistisch nicht erfasst.