Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1877 6. Wahlperiode 30.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politisch motivierte Straftaten im Jahr 2012 laut Lobbi e. V. und ANTWORT der Landesregierung Eine „Dokumentation“ des Vereins Lobbi e. V. will im Jahre 2012 35 politisch rechts motivierte Straftaten verzeichnet haben. Demnach sollen am 15.12.2012 mehrere Parteibüros „demokratischer“ Parteien attackiert worden sein. Demnach sollen in mehreren Städten Bürgerbüros, Rathäuser und Verwaltungen attackiert und beschädigt worden sein, unter anderem in Schwerin, Güstrow, Wismar, Grevesmühlen und Bützow. 1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Geschehnisse? In den frühen Morgenstunden des 17.12.2012 wurden zehn etwa 30 cm x 40 cm große Plakate mit der Aufschrift „Heute wegen Unfähigkeit geschlossen“ und „NATIONALE SOZIALISTEN Mecklenburg“ unter anderem an den Fensterscheiben der ARGE in Schwerin, eines der Plakate an der Eingangstür des Hauses, in dem sich unter anderem die Polizeistation Neukloster befindet, ein weiteres Plakat an der Eingangstür zum Bürgerbüro der SPD in Grevesmühlen und eines dieser Plakate an der Eingangstür zum Bürgerbüro der CDU in Grevesmühlen angebracht. 2. Wie weit sind die Ermittlungen hinsichtlich der Straftat? Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte. Drucksache 6/1877 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Liegen der Landesregierung Anhaltspunkte vor die von einer koordi- nierten Aktion sprechen könnten bzw. gibt es überhaupt einen Zusammenhang zwischen den einzelnen Taten? Ja. 4. Gibt es Tatverdächtige? Nein. 5. Welche Hinweise gibt es auf den bzw. die Täter? Keine. 6. Gibt es Anhalte für eine politisch motivierte Straftat? a) Wenn ja, wodurch wird dieser Verdacht begründet? b) In welcher Art und Weise sind die Beschuldigten bislang nach vorliegenden Erkenntnissen politisch tätig gewesen? Ja. Zu 6 a) Die Bewertung erfolgte aufgrund der Tatumstände. Zu 6 b) Entfällt. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.