Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Dezember 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/188 6. Wahlperiode 29.12.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Berufsausbildung und Förderbedingungen in Callcentern des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In Drucksache 6/116 teilte die Landesregierung mit, dass die in den Jahren 2010 und 2011 ausgereichte Fördersumme von 3.024.800 EUR unter anderem an die Schaffung von insgesamt 683 neuen „Dauerarbeitsplätzen“ gekoppelt war. Bei der Auflistung in Drucksache 6/116 zu den begonnenen und erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildungsverhältnissen fällt auf, dass eine große Diskrepanz zwischen den begonnenen und den erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsverhältnissen besteht. So nahmen im IHK Kammerbezirk Schwerin im Zeitraum 2006 z. B. 40 Jugendliche eine Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Dialogmarketing auf, nur 28 bestanden 2 Jahre später die Prüfung, im IHK Kammerbezirk Rostock waren es 2006 derer 42, von denen 2 Jahre später nur 20 die Prüfung bestanden. 1. Wie ist der Begriff „Dauerarbeitsplatz“ definiert und wie lange muss ein solcher Bestand haben? a) Werden im Fall einer kürzeren Bestandsdauer oder des Nichtzustandekommens der jeweiligen Arbeitsplatzanzahl Fördermittel zurückgefordert und wenn ja, unter welchen Bedingungen und innerhalb welcher Zeiträume? b) Wie wird die Einhaltung der an die Ausreichung von Fördermitteln geknüpften Bedingungen seitens des zuständigen Ministeriums kontrolliert? Dauerarbeitsplätze sind (in Abgrenzung zur Zahl der Beschäftigten) Arbeitsplätze, die von vornherein auf Dauer angelegt sind und deren Wochenarbeitszeit der tariflichen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitarbeitsplatzes des jeweiligen Wirtschaftszweiges entspricht. Drucksache 6/188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Ausbildungsplätze können wie Dauerarbeitsplätze gefördert werden. Teilzeit- und Saisonarbeitsplätze werden entsprechend anteilig angerechnet. Die der Förderung zugrunde gelegten Arbeitsplätze müssen für eine Überwachungszeit von mindestens fünf Jahren nach Abschluss des Investitionsvorhabens tatsächlich besetzt oder zumindest auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden. Zu a) Die gewährten Fördermittel sind zurückzufordern, wenn die im Zuwendungsbescheid festgelegten Fördervoraussetzungen nach Abschluss des Vorhabens nicht erfüllt sind. Von einer Rückforderung kann unter anderem anteilig oder vollständig abgesehen werden, wenn die Arbeitsplatzziele innerhalb des Überwachungszeitraums insgesamt höchstens 30 Monaten nicht erfüllt sind, wenn Dauerarbeitsplätze aufgrund von marktstrukturellen Veränderungen weggefallen sind oder die in Aussicht gestellten Arbeitsplätze nur deshalb nicht besetzt wurden, weil der Arbeitsmarkt erschöpft war. Zu b) Die Einhaltung der Arbeitsplatzziele wird durch das Landesförderinstitut im Überwachungszeitraum anhand der jährlich durch den Zuwendungsempfänger vorzulegenden Lohnjournale kontrolliert. 2. Wie begründet sich die niedrige Zahl der Ausbildungsabschlüsse in einzelnen Jahren (Ausbildungsabbruch, Wechsel in attraktivere Ausbildungsgänge, Einhaltung der Ausbildungspläne)? a) Wie oft machen Auszubildende von der Möglichkeit Gebrauch, von der 2-jährigen anerkannten Ausbildung als Servicefachkraft in eine 3-jährige anerkannte Ausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Dialogmarketing zu wechseln? b) In welchem Umfang werden die von den Industrie- und Handelskammern im Land angebotenen Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfungen von den Unternehmen nachgefragt bzw. in Anspruch genommen? Die Abfrage bei den Industrie- und Handelskammern des Landes hat folgenden Stand ergeben: IHK zu Schwerin Für die Beantwortung der Frage 2 hat die IHK zu Schwerin kein Zahlenmaterial vorgelegt, sondern die nachstehenden Erläuterungen abgegeben. Die Ausbildung in den oben genannten Berufen wurde im Jahr 2006 gestartet. Der Anlauf wurde über die außerbetriebliche Ausbildung im Rahmen der Sonderprogramme „unterstützt“ (bis einschließlich 2008). Das ist einer der Gründe dafür, warum es nicht zum Berufsabschluss in der ersten Prüfung 2008 zur Servicefachkraft für Dialogmarketing kam. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/188 3 Die ersten Prüfungen zum Kaufmann/-frau für Dialogmarketing (2010) wurden nahezu komplett angestrebt. Im zweiten Prüfungsdurchgang haben 23 von 27 Auszubildenden die Prüfung absolviert. Ab Start 2008 gibt es keine außerbetrieblichen neuen Ausbildungsverträge. Hier kann von einem realen betrieblichen Bedarf gesprochen werden. (2008: 16 Neueinsteiger und in 2010 12 Prüflinge bei den Servicefachkräften für Dialogmarketing). Die Einhaltung der Ausbildungspläne (sachlich und zeitliche Gliederung) wird im Rahmen der Ausbildungsberatung durch die IHKs geprüft. Eingehende Kritiken werden im Zusammenwirken mit dem Ausbildungsunternehmen besprochen und ggf. Auflagen erteilt. Ein Wechsel aus diesem Grund wurde bisher nicht angegeben. Zu a) Ein Wechsel von der 2-jährigen Ausbildung in die 3-jährige Ausbildung ist derzeit eher die Ausnahme. Die meisten Einstellungen wurden bedarfsgerecht und entsprechend der Eingangsniveaus der Schulabsolventen für den 2-jährigen Beruf vorgenommen. Zu b) Die Möglichkeiten der Verbundausbildung wurden an alle Ausbildungsunternehmen kommuniziert. Vorbereitungskurse und die Berufsausbildung unterstützende Angebote erfolgen nicht über die IHKs, sondern verschiedene Bildungspartner in den einzelnen Regionen. IHK zu Rostock Die niedrige Zahl der Ausbildungsabschlüsse begründet sich im Kammerbezirk Rostock wie folgt: - Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses (BAV) während der Probezeit (siehe Tabelle 1) und - Kündigung des BAV nach der Probezeit (siehe Tabelle 2) Vertragslösungen Servicefachkraft für Dialogmarketing Kaufmann/-frau für Dialogmarketing zu 1 zu 2 gesamt zu 1 zu 2 gesamt 2006 7 1 8 5 3 8 2007 2 6 8 4 2 6 2008 5 7 12 3 3 6 2009 2 6 8 2 3 5 2010 0 5 5 2 3 5 2011 2 2 4 0 6 6 Drucksache 6/188 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Zu a) Die nachfolgende Anzahl von Auszubildenden hat nach der zweijährigen Ausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing einen Anschlussvertrag zur Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Dialogmarketing erhalten (siehe Tabelle). Anschlussverträge für Kaufmann-/frau für Dialogmarketing 2008 5 2009 7 2010 4 2011 6 Gesamt 22 Zu b) Zur Frage in welchem Umfang Vorbereitungskurse auf die Abschlussprüfung in Anspruch genommen wurden und werden, konnten von der IHK Rostock ebenfalls keine Angaben gemacht werden. IHK zu Neubrandenburg In der nachfolgenden Übersicht sind alle Auszubildende erfasst, ausgenommen externe oder Umschüler, daher ist die Anzahl geringer. Die ausgeschiedenen Auszubildenden sind vor Antritt der Ausbildung, meistens in der Probezeit und teilweise während der Ausbildung gekündigt worden oder haben selbst gekündigt. Gründe waren - soweit diese auf freiwilliger Basis mitgeteilt worden sind - Berufswechsel (5 x), gesundheitliche Gründe (3 x), Wunsch des Auszubildenden (7 x). Bei einigen Auszubildenden wurde die vorherige Ausbildung (z. B. Kaufleute für Bürokommunikation) auf die Ausbildungszeit angerechnet, wodurch die Prüfung in einem verkürzten Zeitraum abgeschlossen wurde. Lehrbeginn Servicefachkraft für Dialog- marketing ausgeschieden Auszubildende aktuell Kaufleute für Dialogmarketing Ausgeschieden Auszubildende aktuell 2006 9 4 5 11 6 5 2007 7 0 7 23 6 17 2008 19 9 10 17 4 13 2009 15 5 10 14 1 13 2010 5 1 4 6 3 3 2011 5 1 4 12 3 9 gesamt 60 20 40 83 23 60 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/188 5 Zu a) Insgesamt 9 Auszubildende für den Ausbildungsberuf „Servicefachkraft für Dialogmarketing“ wechselten in eine Ausbildung zum Kaufmann/-frau für Dialogmarketing. Zu b) Von der IHK werden keine Vorbereitungskurse angeboten, sondern teilweise von den Bildungsträgern. Auch Callcenter qualifizieren ihre um- und angelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach einem Vorbereitungslehrgang absolvieren diese die Externenprüfung im Ausbildungsberuf.