Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 30. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1883 6. Wahlperiode 30.05.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Situation der Gremien der Gefangenenmitverantwortung und ANTWORT der Landesregierung Gemäß § 160 des Strafvollzugsgesetzes soll den Gefangenen und Untergebrachten ermöglicht werden, an der Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe der Anstalt nach für ihre Mitwirkung eignen. 1. In welchen Justizvollzugsanstalten (einschließlich der Jugend- und Jugendarrestanstalt) wurden Gremien der Gefangenenmitverantwortung eingerichtet? a) Wann wurden diese Gremien jeweils eingerichtet? b) Wie oft wurden in den letzten zehn Jahren Wahlen zu den einzel- nen Gremien durchgeführt? In allen Justizvollzuganstalten und der Jugendanstalt des Landes wird es den Gefangenen und Untergebrachten gemäß § 160 Strafvollzugsgesetz grundsätzlich ermöglicht, an der Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse teilzunehmen, die sich ihrer Eigenart und der Aufgabe der Anstalt nach für ihre Mitwirkung eignen. Für den Jugendarrest gibt es keine entsprechende gesetzliche Regelung. Zu 1 a) Erstmalig wurden Gremien der Gefangenenmitverantwortung im Lande wie folgt eingerichtet : Justizvollzugsanstalt (JVA) Bützow im Jahr 1996, JVA Waldeck im Jahr 2001, JVA Stralsund im Jahr 2004, JVA Neubrandenburg im Jahr 2006. In der Jugendanstalt (JA) Neustrelitz besteht das Gremium schon seit Eröffnung der Anstalt im Jahr 2001. Drucksache 6/1883 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 b) Die Wahlordnungen der Justizvollzugseinrichtungen sehen unterschiedliche reguläre Wahlperioden vor. Sie reichen von 6 Monaten (JA Neustrelitz) bis zu 24 Monaten (JVA Waldeck). Außerdem wird das Gremium neu gewählt, wenn es aufgrund von Entlassung, Verlegung oder Ablösung eines oder mehrerer Mitglieder nicht mehr besteht. Das Interesse der Gefangenen an der Gefangenenmitverantwortung ist unterschiedlich, sodass aktuell nur in den Justizvollzugsanstalten Waldeck, Neubrandenburg und in der Jugendanstalt Neustrelitz eine Gefangenenmitverantwortung besteht. In den Justizvollzugsanstalten Bützow und Stralsund waren Neuwahlen in Ermangelung von Kandidaten bisher nicht möglich. 2. Unter welchen Voraussetzungen können Gefangene bzw. Untergebrachte für die Gefangenenmitverantwortung kandidieren? Die Mitglieder der Gefangenenmitverantwortung werden gewählt. Das Verfahren wird von jeder Justizvollzugseinrichtung in einer Wahlordnung geregelt. Nach den Wahlordnungen ist wählbar in der Regel jeder oder jede Strafgefangene, der oder die sich am Tag der Wahl nicht nur vorübergehend in der Einrichtung beziehungsweise im zuständigen Vollzugsbereich aufhält und bis zum voraussichtlichen Strafende noch mindestens sechs (JVA Bützow mindestens neun) Monate zu verbüßen hat. Der Kandidat oder die Kandidatin darf zum Zeitpunkt der Wahl weder von einer Disziplinar- noch von einer Sicherungsmaßnahme betroffen sein. 3. Unter welchen Voraussetzungen können gewählte Gefangene bzw. Untergebrachte von der Mitwirkung in der Gefangenenmitverantwortung ausgeschlossen werden? Der Anstaltsleiter oder die Anstaltsleiterin kann einen Gefangenen oder eine Gefangene beziehungsweise einen Untergebrachten oder eine Untergebrachte von der Wahl oder der Mitwirkung in der Gefangenenmitverantwortung ausschließen, wenn es die Sicherheit und Ordnung der Anstalt erfordert, es aus Gründen seiner oder ihrer Behandlung notwendig erscheint; weiter wenn zu befürchten ist, dass seine oder ihre Teilnahme einen negativen Einfluss auf andere Gefangene oder Unterbrachte ausüben oder die Erreichung des Vollzugszieles für ihn oder sie selbst oder andere gefährden würde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1883 3 4. In welchen Zeitabständen treten die einzelnen Gremien der Gefangenenmitverantwortung jeweils zusammen? Die Wahlordnungen der Justizvollzugsanstalten sehen in der Regel die Wahl eines Sprechers oder einer Sprecherin und eines Stellvertreters oder Stellvertreterin aus der Mitte der gewählten Mitglieder vor. In der Jugendanstalt Neustrelitz werden Haussprecher und Stellvertreter je Hafthaus gewählt, die ihrerseits die Gefangenenmitverantwortung bilden. Die Zeitabstände, in denen die Gefangenenmitverantwortung zusammentreten kann, variieren in den einzelnen Einrichtungen. Die Termine werden von der jeweiligen Gefangenenmitverantwortung selbst festgelegt. In der Regel tagt das Gremium wöchentlich. Alle Anstaltsleitungen des Landes stehen den Gefangenenmitverantwortungen grundsätzlich monatlich zum Gespräch zur Verfügung. 5. Welche Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse eignen sich nach Ansicht der Landesregierung ihrer Eigenart und der Aufgabe der Anstalt nach für eine Mitwirkung der Gefangenen bzw. Untergebrachten ? In den Justizvollzugseinrichtungen des Landes eignen sich, unabhängig von ihrer Eigenart und Aufgabe, folgende Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse für eine Mitwirkung der Gefangenen beziehungsweise Untergebrachten: - Sportangebote/-maßnahmen; - Arbeits- und Wohnbedingungen (z. B. Gestaltung von Freiflächen, Besuchs- und Gemeinschaftsräumen); - Freizeit-, Kulturmaßnahmen und Soziale Angelegenheiten (z. B. Gestaltung des Freizeitangebotes, Gefangenenbücherei, Anstaltszeitung, Hausordnung); - Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gefangenen; - Verpflegung und Einkauf (z. B. Warensortiment des Anstaltskaufmanns, Gestaltung des Speiseplans). Drucksache 6/1883 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wie gestaltet sich die Mitwirkung der Gefangenen bzw. Unter- gebrachten in den einzelnen Justizvollzugsanstalten im Einzelnen? a) An welchen Angelegenheiten sind die einzelnen Gremien der Gefangenenmitverantwortung im vergangenen Jahr in welcher Form beteiligt worden? b) Mit welchen Anliegen haben sich die einzelnen Gremien der Gefangenenmitverantwortung im vergangenen Jahr an die jeweilige Anstaltsleitung gewandt? Zu 6, 6 a) und 6 b) Die Fragen 6, 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. In allen Justizvollzugsanstalten können sich die Gefangenen und Untergebrachten mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden mündlich oder schriftlich an die Mitglieder der Gefangenenmitverantwortung wenden. In den Haftbereichen befinden sich frei zugängliche Briefkästen der Gefangenmitverantwortung für die Gefangenen und Untergebrachten. In der Jugendanstalt Neustrelitz hat sich die Gefangenenmitverantwortung im Jahr 2012 mit verschiedenen Anliegen, Anregungen und Wünschen an die Anstaltsleitung gewandt. Die gewünschten Artikel zur Erweiterung /Veränderung des Einkaufsangebots wurden nach Genehmigung durch die Anstalt in das Sortiment des Anstaltskaufmanns aufgenommen. Dazu zählen diverse Kosmetikartikel sowie die Möglichkeit, frisches Obst zu erwerben. Die Anregungen zur Gestaltung des Speiseplanes wurden geprüft und berücksichtigt. So ist unter anderem das Brotsortiment erweitert worden. Auf Wunsch der Gefangenenmitverantwortung sind in den Speiseplan einige bei den jugendlichen Gefangenen besonders beliebte Gerichte zusätzlich aufgenommen worden. In den Pausenhöfen wurden auf Anregung der Gefangenenmitverantwortung neue Sitzgelegenheiten geschaffen. Weitere Anliegen der Gefangenenmitverantwortung im Jahr 2012 waren beispielhaft: Austausch defekter Herdplatten auf den Stationen; Renovierung diverser Hafträume, Erweiterung des Sportangebotes, Verlängerung der Fernsehzeiten. In der JVA Waldeck wurde die Gefangenenmitverantwortung im Jahr 2012 an der Ausgestaltung der Fernsehprogrammplätze beteiligt. Sie hat sich mit folgenden Anliegen, Anregungen und Wünschen an die Anstaltsleitung gewandt: Gestaltung der Freistundenhöfe, Beschaffung zusätzlicher Sportgeräte, Nachfragen zur Beteiligung der Gefangenen an Stromkosten, Einkaufsangebot, Organisation von Freizeitund Sportangeboten sowie Rahmenbedingungen für den Langzeitbesuch. In den Justizvollzugsanstalten Bützow, Neubrandenburg und Stralsund existierte im Jahr 2012 keine gewählte Gefangenenmitverantwortung (siehe Antwort zu Frage 1b).