Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1889 6. Wahlperiode 21.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Atypische Beschäftigung an den Hochschulen des Landes und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/1677 heißt es zu Frage 1: „Die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften, Lehrbeauftragten und den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist an den Hochschulen nur befristet und häufig in Teilzeitbeschäftigung üblich und daher nicht atypisch.“ In der Drucksache 5/2038 hingegen ist quasi eine Definition des Begriffs „atypische Beschäftigung“ enthalten (siehe Vorbemerkung dieser Anfrage): „Ein ,atypisches Beschäftigungsverhältnis‘ im Sinne des Mikrozensus ist eine Sammelkategorie für sämtliche Beschäftigungsvarianten, die nicht der Kategorie des Normalarbeitsverhältnisses zuzurechnen und durch eines oder mehrere der folgenden Merkmale gekennzeichnet sind: (a) Befristung des Arbeitsvertrages, (b) Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Stunden, (c) Zeitarbeitsverhältnis und/oder (d) geringfügige Beschäftigung .“ Daraus folgt, dass, obgleich in der Hochschul-Praxis „üblich“, der in Drucksache 6/1677 genannte Personenkreis - in erster Linie Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeiter - dennoch zum Kreis der atypisch Beschäftigten gerechnet werden müsste. Des Weiteren wird Bezug genommen auf die Antwort zu Frage 2 der Drucksache 6/1677. 1. Inwieweit müsste der in der Antwort auf Drucksache 6/1677 genannte Personenkreis - auch wenn es häufig „üblich“ ist, ihn nur befristet oder in Teilzeit zu beschäftigten - vor dem Hintergrund der im Vortext genannten Definition nicht dennoch zum Kreis der atypisch Beschäftigten gezählt werden? Wie hoch wären die Anteile der atypisch Beschäftigten - bezogen auf die einzelnen Hochschulen - dann (bitte für die Jahre 2008 bis 2012 aufgeschlüsselt angeben)? Drucksache 6/1889 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Sofern die Atypik eines Beschäftigungsverhältnisses losgelöst von den Besonderheiten des wissenschaftlichen Bereiches nach der in der Vorbemerkung genannten Definition des Mikrozensus bestimmt werden soll, wäre der genannte Personenkreis auf die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Drittmittelbeschäftigten zu erweitern. Die Lehrbeauftragten fallen aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht in die Kategorie der atypisch (abhängig) Beschäftigten und sind nicht in die Antwort einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Drittmittelbeschäftigten ergeben sich folgende Prozentzahlen der atypischen Beschäftigungen: Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Anteil der atypisch Beschäftigten (in Prozent) Jahr 2008 53,3 Jahr 2009 55,9 Jahr 2010 55,5 Jahr 2011 56,3 Jahr 2012 54,8 Universität Rostock Anteil der atypisch Beschäftigten (in Prozent) Jahr 2008 52,6 Jahr 2009 55,5 Jahr 2010 58,0 Jahr 2011 59,8 Jahr 2012 62,6 Hochschule für Musik und Theater Rostock Anteil der atypisch Beschäftigten (in Prozent) Jahr 2008 24,0 Jahr 2009 24,0 Jahr 2010 22,6 Jahr 2011 26,4 Jahr 2012 29,1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1889 3 Hochschule Neubrandenburg Anteil der atypisch Beschäftigten (in Prozent) Jahr 2008 25,3 Jahr 2009 32,5 Jahr 2010 28,9 Jahr 2011 28,7 Jahr 2012 30,8 Fachhochschule Stralsund Anteil der atypisch Beschäftigten (in Prozent) Jahr 2008 6,9 Jahr 2009 11,8 Jahr 2010 16,3 Jahr 2011 16,4 Jahr 2012 13,1 Hochschule Wismar Anteil der atypisch Beschäftigten (in Prozent) Jahr 2008 17,8 Jahr 2009 23,6 Jahr 2010 25,2 Jahr 2011 32,3 Jahr 2012 35,9 2. Wie ist der relativ deutliche Anstieg des Anteils der atypisch Beschäftigten an der Hochschule Wismar (2008: 3,4; 2010: 8,8; 2012: 12,9 Prozent) zu erklären? Der Anstieg des Anteils der atypisch Beschäftigten am Gesamtpersonal der Hochschule Wismar erklärt sich aus den zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellten Mitteln aus dem Hochschulpakt und der Zielvereinbarung.