Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1918 6. Wahlperiode 11.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Energiearmut in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beziehungsweise dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben die Bundesnetzagentur beziehungsweise das Bundeskartellamt den Auftrag, ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durchzuführen. Für den Bereich der Fernwärme, in dem es weder Grundtarife noch eine einheitliche Tarifstruktur der örtlichen Anbieter gibt, erfolgt in der Landesregierung ebenfalls keine permanente Preisüberwachung. Die Versorgung von Haushalten mit Strom, Gas und Fernwärme gehört zur unverzichtbaren öffentlichen Daseinsvorsorge. Aufgrund von steigenden Energiekosten geraten immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen in Zahlungsschwierigkeiten, ihnen droht Energiearmut. Drucksache 6/1918 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie viele Haushaltskunden in Mecklenburg-Vorpommern waren beziehungsweise sind im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 von einer Sperrung der Energieversorgung im Strom- und Gasbereich betroffen? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistisch auswertbaren Daten vor. 2. Gemäß § 14 Absatz 3 StromGVV sowie § 14 Absatz 3 GasGVV kann der Grundversorger über Prepaidsysteme die Grundversorgung gegen Vorkasse gewährleisten. Werden durch die Energieversorgungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern solche Systeme genutzt? Wenn ja, wie viele Haushaltskunden in Mecklenburg-Vorpommern beziehen: a) Strom, b) Gas über Münzautomaten oder andere Prepaidsysteme? Zu 2, a) und b) Die Fragen 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Strombereich sind sehr vereinzelt Prepaidsysteme installiert worden. Nach Angaben eines Energieversorgers werden diese jedoch durch die Kunden nicht genutzt. 3. Wie ist die Zahl der Beratungskontakte der Verbraucherzentralen in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich Gas- und Strompreisrecht im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013? Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. (VZ) hat im Jahr 2012 insgesamt 13.407 Beratungskontakte zu Fragen im Energiebereich registriert, darunter 1.234 Anfragen ausschließlich zu Problemen der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Strom- und Gasversorgern. Wie viele Anfragen hiervon ausschließlich oder zumindest auch Probleme mit dem Strom- beziehungsweise Gaspreis betrafen, ist nicht untersetzt. Die VZ selbst geht von rund 650 Fällen aus. Die Zahlen für das erste Quartal 2013 liegen auf dem Niveau des Jahres 2012. Bis zum 31. März 2013 sind bei der VZ 3.248 Beratungskontakte im Energiebereich ausgewiesen. Rund 60 Anfragen hiervon betrafen Probleme der Verbraucherinnen und Verbraucher mit Strom- und Gasversorgern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1918 3 4. Wie viele Mahnverfahren haben die Energieversorgungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 bei a) Stromkunden und b) Gaskunden durchführen müssen? Zu 4, a) und b) Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine statistisch auswertbaren Daten vor. 5. Wie haben sich die Grundtarife bei Strom, Gas und Fernwärme in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 sowie im 1. Quartal 2013 absolut und prozentual entwickelt? Hierzu liegen der Landesregierung keine statistisch auswertbaren Daten vor. 6. Gemäß § 40 Absatz 5 EnWG haben Stromanbieter variable Strompreise anzubieten. Wie viele „intelligente“ Zähler (Smart Meter) wurden in Mecklenburg-Vorpommern bisher eingebaut? Der Landesregierung liegen keine statistisch auswertbaren Daten über die in MecklenburgVorpommern tätigen Stromanbieter vor. Es wird davon ausgegangen, dass die Stromanbieter in Mecklenburg-Vorpommern tageszeitabhängige Tarife anbieten und dass die sogenannten „intelligenten“ Zähler Einsatz finden. Die Abrechnung variabler Stromtarife bedingt keinen Einbau „intelligenter“ Zähler. Momentan ändert der Bundesgesetzgeber rechtliche und technische Vorgaben für intelligente Messsysteme.