Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1919 6. Wahlperiode 31.05.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand der Anti-Doping-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Das Dokument „Anti-Dopingmaßnahmen des Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern e. V.“ vom 21.12.2007 beschreibt im Punkt 2: „Eine Fortführung der Dopingkontrollen im Nachwuchsbereich in Regie des LSB/Olympiastützpunkt (OSP) ab 2008 ist zu prüfen.“ sowie im Punkt 5.1.1: „Die Landesfachverbände berufen Anti-Doping Beauftragte in ihren Vorständen bzw. Präsidien[...]“. 1. Wie ist aktuell der Erkenntnisstand zu dieser Prüfung? Dopingkontrollen werden grundsätzlich durch die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) entsprechend den geltenden Standards durchgeführt. Alle Spitzenathleten (Bundeskader) Mecklenburg-Vorpommerns werden regelmäßig und unangemeldet kontrolliert. Das Verfahren erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) und dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern. Eigene Dopingkontrollen führt der Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern nicht durch. Drucksache 6/1919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Landesfachverbände haben bisher Anti-Doping-Beauftragte in ihre Vorstände bzw. Präsidien berufen? In Mecklenburg-Vorpommern haben alle Landesfachverbände, die Fördermittel für die Entwicklung des Nachwuchsleistungssportes in Anspruch nehmen, Anti-Doping-Beauftragte gewählt beziehungsweise berufen. Im Einzelnen handelt es sich um die Landesfachverbände in den Sportarten Boxen, Eissport/Short-Track, Kanu-Rennsport, Leichtathletik, Rudern, Schwimmen/Wasserspringen, Segeln, Triathlon, Volleyball, Badminton, Fussball, Gewichtheben/Kraftdreikampf, Handball, Judo, Radsport, Reiten, Ringen, Sportschießen, Schwimmen, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)/Rettungsschwimmen, Kegeln, Kobudo/Karate Motorsport, Turnen/Faustball und Wasserski. 3. Inwieweit sind diese Personen als Anti-Doping-Beauftragte qualifiziert , um einen Fachverband in diesem Bereich zu führen? Bei den Anti-Doping-Beauftragten handelt es sich um gewählte oder berufene, ehren- oder hauptamtliche Funktionsträger der Landesfachverbände, die in der Regel über eine trainingswissenschaftliche oder medizinische Ausbildung sowie über sportpraktische Erfahrungen verfügen. Die Verantwortung für ihre Qualifikation liegt bei den jeweiligen Landesfachverbänden. Der Landesregierung liegen dazu keine detaillierten Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1919 3 4. Wurden Athletinnen und Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern des Dopings überführt? a) Wenn ja, wie viele waren es bis zum 21.12.2007 und wie viele seit dem 22.12.2007? b) Wie wurden Athletinnen und Athleten in der Folge sanktioniert? c) Wurde den Athletinnen und Athleten nach ihrer Sanktionierung anderweitig geholfen (bitte jeweils Auflistung nach Sportart und Geschlecht)? Der Landesregierung liegen keine Informationen zu positiven Dopingtests von Athletinnen und Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Die Ergebnisse der Dopingkontrollen unterliegen den Datenschutzrichtlinien der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA). Eventuelle positive Ergebnisse werden von dort an die Spitzenfachverbände weitergeleitet. 5. Mit welchen Methoden wird gedopt? Da die Landesregierung keine Informationen über positiv getestete Athletinnen und Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern hat, können keine Aussagen zu den Doping-Methoden getroffen werden. 6. Gibt es Erkenntnisse zu gesundheitlichen Schäden? Wenn ja, welche sind das? Da die Landesregierung keine Informationen über positiv getestete Athletinnen und Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern hat, können keine Aussagen zu eventuellen gesundheitlichen Schäden getroffen werden. 7. Gibt es eine Zusammenarbeit mit überführten Athletinnen und Athleten , um Folgeschäden und Rahmenbedingungen des Dopings zu ermitteln? Da die Landesregierung keine Informationen über positiv getestete Athletinnen und Athleten aus Mecklenburg-Vorpommern hat, können keine Aussagen zur Zusammenarbeit mit überführten Athletinnen und Athleten getroffen werden. Drucksache 6/1919 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 8. Was tut die Landesregierung, um präventiv gegen Doping vorzu- gehen? Die Landesregierung lehnt Doping in jeglicher Form entschieden ab. Vor diesem Hintergrund sieht sie in Übereinstimmung mit dem Nationalen Dopingpräventionsplan (NDPP) ihren Schwerpunkt in der Umsetzung und Optimierung wirkungsvoller Präventionsansätze. Konkrete Präventionsmaßnahmen gegen Doping, insbesondere im Rahmen einer zielgruppenspezifischen Verhaltensprävention, sollen vor allem in den Strukturen des Sports nachhaltig verankert werden. Im Mittelpunkt der von der Landesregierung initiierten und unterstützten Aktivitäten gegen Doping stehen deshalb Information und Aufklärung sowie die finanzielle Förderung konkreter Projektangebote des organisierten Sports. Dabei berücksichtigt sie in erster Linie ihre zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zuständigkeit für den Breiten- und Jugendsport sowie die finanziellen Möglichkeiten des Landes. Insbesondere unterstützt die Landesregierung die im Nationalen Dopingpräventionsplan (NDPP) zwischen Bund, Ländern, Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) vereinbarten Maßnahmen und beteiligt sich an deren Umsetzung. Außerdem stellt die Landesregierung im Rahmen eigener Zuständigkeit auf der Grundlage des Sportfördergesetzes Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel für die Präventionsarbeit gegen Doping zur Verfügung. Zusätzliche Mittel werden zur Unterstützung der unmittelbaren Projektarbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Darüber hinaus ist die Bewilligung von Sportfördermitteln des Landes für Mitglieder der „Olympia- und Juniorteams Mecklenburg-Vorpommern“ mit der Auflage verbunden, dass der Zuwendungsempfänger die Dopingbestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die entsprechenden Regelwerke der internationalen Fachverbände verbindlich anerkennt.