Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 31. Mai 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1921 6. Wahlperiode 03.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Doping in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Sport in seiner ganzen Bandbreite durchläuft in den letzten Jahrzehnten eine Entwicklung der Professionalisierung und damit einhergehend die stärker werdende Bedeutung von wirtschaftlichen Faktoren. So stehen neben der körperlichen Ertüchtigung immer häufiger, vor allem im Spitzensport, auch wirtschaftliche Hoffnungen und Abhängigkeiten im Vordergrund. Der damit verbundene Erfolgsdruck ist laut der Studie „Dysfunktionen des Spitzensports“ („Dysfunktionen des Spitzensports: Doping, MatchFixing und Gesundheitsgefährdung aus Sicht von Bevölkerung und Athleten“) der Stiftung Deutsche Sporthilfe für 88,6 % der befragten Spitzensportler ein möglicher Grund für ein Fehlverhalten, wie z. B. Doping. Laut dieser Studie dopen mindestens 53,4 % der Athletinnen und Athleten nicht. Gleichzeitig geben 5,9 % der Befragten zu, regelmäßig zu dopen und 40,7 % gaben zu der Frage, ob sie regelmäßig zu Dopingmitteln greifen, keine Antwort ab. Diese Auswirkungen der allgemeinen Entwicklung in den letzten Jahren sind daher in ihren Ursachen zu hinterfragen und in der Folge weitest möglich zu unterbinden. Drucksache 6/1921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der dopen- den Sportler in Mecklenburg-Vorpommern vor? Wenn ja, wie stellen sich diese Erkenntnisse dar? Der Landesregierung liegen weder aus dem Bereich des im Landessportbund organisierten Sports, der auf der Grundlage seiner zugesicherten Autonomie entsprechendes Fehlverhalten im Rahmen seiner Sportgerichtsbarkeit eigenverantwortlich behandelt und in dieser Frage gegenüber der Landesregierung nicht berichtspflichtig ist, noch aus dem Bereich des unorganisierten Sports entsprechende Erkenntnisse vor. 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, welche Alters- und Geschlechtergruppe besonders gefährdet ist und ab welchem Alter gedopt wird? Wenn ja, wie stellen sich diese Erkenntnisse dar? Konkrete Informationen zur Situation in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Hat die Landesregierung darüber Kenntnis, wie verbreitet Doping im Amateursport ist? Wenn ja, welchen Geschlechtes, welcher Altersgruppe und welcher Sportart sind die Athletinnen und Athleten angehörig? Konkrete Informationen zur Situation in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Teilt die Landesregierung die Thesen der genannten Studie, die als mögliche Gründe für Doping aufgeführt werden? Wenn nicht, warum nicht? Der Landesregierung sind die in der Studie genannten Gründe bekannt. Als Begründung für ein entsprechendes Fehlverhalten werden sie von der Landesregierung jedoch nicht akzeptiert. Die Landesregierung lehnt Doping in jeglicher Form entschieden ab. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1921 3 5. Gibt es im Juniorenbereich Aufklärung über die Gefahren des Dopings? Wenn ja, wie wird aufgeklärt? Entsprechend der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Zuständigkeiten beteiligt sich Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Nationalen Dopingpräventionsplanes (NDPP) an Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen im Bereich des Breiten- und Jugendsports. Neben der Einbindung des Themas in die Aus- und Fortbildung von Trainern und Übungsleitern zählen dazu insbesondere Informationsveranstaltungen für Sportler, Eltern, Mediziner, Lehrer sowie ehren- und hauptamtliche Funktionsträger von Sportvereinen und -verbänden. 6. Gibt es Anlaufstellen für betroffene Sportler, an die sie sich wenden können, wenn sie zum Doping gedrängt werden oder bereits dopen? Wenn ja, wie sind sie ausgestattet? Sportlerinnen und Sportler aus Mecklenburg-Vorpommern können sich an den AthletenAnsprechpartner (Anti-Doping-Ombudsmann) der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) sowie an die Doping-Beauftragten der Spitzen- und Landesfachverbände wenden. Über deren Ausstattung liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Als Anlaufstellen stehen den Sportlerinnen und Sportlern darüber hinaus auch Trainerinnen und Trainer, andere Funktionsträger des organisierten Sports, Ärztinnen und Ärzte sowie die Laufbahnberaterinnen und -berater des Olympiastützpunktes zur Verfügung. Gesonderte Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern außerhalb des organisierten Sports sind der Landesregierung nicht bekannt. 7. Gibt es insbesondere an den Sportleistungszentren Schwerin, Neubrandenburg und Rostock Ansprechpartner für Sportler und die Möglichkeit zur anonymen Hilfe? Über die in der Antwort zu Frage 6 genannten Anlaufstellen hinaus gibt es nach Kenntnis der Landesregierung an den Sportleistungszentren Schwerin, Neubrandenburg und Rostock keine speziellen Ansprechpartner für Sportler und die Möglichkeit zur anonymen Hilfe. 8. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung gegen Doping? Die Landesregierung lehnt Doping in jeglicher Form entschieden ab. Vor diesem Hintergrund sieht sie in Übereinstimmung mit dem Nationalen Dopingpräventionsplan (NDPP) ihren Schwerpunkt in der Umsetzung und Optimierung wirkungsvoller Präventionsansätze. Drucksache 6/1921 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Konkrete Präventionsmaßnahmen gegen Doping, insbesondere im Rahmen einer zielgruppenspezifischen Verhaltensprävention, sollen vor allem in den Strukturen des Sports nachhaltig verankert werden. Im Mittelpunkt der von der Landesregierung initiierten und unterstützten Aktivitäten gegen Doping stehen deshalb Information und Aufklärung sowie die finanzielle Förderung konkreter Projektangebote des organisierten Sports. Dabei berücksichtigt sie in erster Linie ihre zwischen Bund und Ländern vereinbarte Zuständigkeit für den Breiten- und Jugendsport sowie die finanziellen Möglichkeiten des Landes. Insbesondere unterstützt die Landesregierung die im Nationalen Dopingpräventionsplan (NDPP) zwischen Bund, Ländern, Deutschem Olympischen Sportbund (DOSB) und der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) vereinbarten Maßnahmen und beteiligt sich an deren Umsetzung. Außerdem stellt die Landesregierung im Rahmen eigener Zuständigkeit auf der Grundlage des Sportfördergesetzes Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel für die Präventionsarbeit gegen Doping zur Verfügung. Zusätzliche Mittel werden zur Unterstützung der unmittelbaren Projektarbeit der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt. Darüber hinaus ist die Bewilligung von Sportfördermitteln des Landes für Mitglieder der „Olympia- und Juniorteams Mecklenburg-Vorpommern“ mit der Auflage verbunden, dass der Zuwendungsempfänger die Dopingbestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sowie die entsprechenden Regelwerke der internationalen Fachverbände verbindlich anerkennt. 9. Welche Projekte sind im Bereich Doping gestartet und welche sind geplant? Mit Unterstützung der Landesregierung und in Kooperation mit der Nationalen Anti-DopingAgentur (NADA) wurde 2012 in Mecklenburg-Vorpommern an mehreren Standorten das Projekt „Gemeinsam gegen Doping“ durchgeführt. Es beinhaltet vor allem Vorträge und Seminare zum Thema Doping. Für 2013 (Start 2. Halbjahr 2013) ist ein vergleichbares Projekt in Planung. Darüber hinaus profitiert der organisierte Sport in MecklenburgVorpommern auch von einer Reihe weiterer, bundesweiter Projektangebote nach dem Nationalen Dopingpräventionsplan (NDPP). Dazu zählen unter anderem entsprechende Internetplattformen und Publikationen, Aus- und Fortbildungsangebote inklusive entsprechender Arbeits- und Lehrmaterialien sowie ein entsprechendes Forschungsprojekt der Universität Potsdam zur Evaluation des Nationalen Dopingpräventionsplanes (NDPP).