Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1923 6. Wahlperiode 18.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Integration von Förderschülerinnen und Förderschülern an Grundschulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Seit dem Schuljahr 2010/2011 werden keine Klassen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 an Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen eingerichtet. Kinder mit vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen werden wohnortnah in regulären Klassen oder in Diagnoseförderklassen an Grundschulen beschult. Eingangsklassen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sprache an Förderschulen und in Förderklassen an Grundschulen sowie Klassen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung an Förderschulen und in Förderklassen an Grundschulen wurden und werden - außer auf der Insel Rügen - weiterhin gebildet. Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2010/2011 in eine Diagnoseförderklasse an der Grundschule eingeschult wurden, werden erst mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in die Klassenstufe 5 der weiterführenden Schularten des Sekundarbereichs I wechseln. Drucksache 6/1923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung in die Klassenstufe 1 der Grundschulen in den gemeinsamen Unterricht eingeschult. Die ab dem Schuljahr 2010/2011 integrierten Schülerinnen und Schüler mit den o. a. Förderschwerpunkten befinden sich zum Schuljahr 2013/2014 in der 4. Klasse. Sie werden mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in die Klassenstufe 5 der weiterführenden Schularten des Sekundarbereichs I wechseln. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit o. a. Förderbedarf wurden jeweils in den Schuljahren 2010/2011 bis zum Schuljahr 2012/2013 in die Klassenstufe 1 in den integrativen Unterricht an den Grundschulen eingeschult (bitte nach den jeweiligen Förderschwerpunkten und Schulamtsbereichen angeben)? Daten zu Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, die in die Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen eingeschult werden, liegen im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht vor. Angaben zu Schülerinnen und Schülern, die in der Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen sonderpädagogisch gefördert wurden, können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 an Grundschulen mit tatsächlicher sonderpädagogischer Förderung hier: Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt 2010/2011* 2011/2012 M-V Staatliches Schulamt M-V Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin Lernen 38 12 5 3 14 34 Sprache 48 25 11 11 4 51 emotionale und soziale Entwicklung 60 25 17 5 6 53 * Für dieses Schuljahr liegt keine schulamtsbezogene Auswertung vor. Daten zum Schuljahr 2012/2013 liegen derzeit noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1923 3 2. Wie viele der in Frage 1 genannten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf wurden in den Schuljahren 2010/2011 bis 2012/2013 aus der Regelgrundschule a) in Förderschulen, b) in Diagnoseförderklassen oder c) in andere pädagogische Einrichtungen umgeschult (bitte nach Schuljahren, Schulamtsbereichen, Förderschwerpunkten und Einrichtungen, in die umgeschult wurde, angeben )? Zu 2, a), b) und c) Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Diese Daten liegen im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht vor. Die erfragten Auskünfte erfordern eine namensbezogene Recherche, die im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht durchgeführt werden kann, da das Ministerium die entsprechenden Datenbanken nur anonymisiert auswerten darf. Für künftige Abfragen wird eine detaillierte Analyse über die Staatlichen Schulämter veranlasst, die die Daten namensbezogen auswerten können. 3. An welchen Schulen werden noch Diagnoseförderklassen geführt (bitte nach Schulamtsbereichen und jeweiligen Orten sowie der Anzahl der Diagnoseförderklassen getrennt angeben)? Im Schuljahr 2012/2013 wurden an 59 Grundschulen 165 Diagnoseförderklassen (DFK) geführt. Die detaillierte Auflistung ist der Anlage zu entnehmen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die flächendeckende Erreichbarkeit der Diagnoseförderklassen für die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Schulamtsbereichen? Diagnoseförderklassen werden seit Jahren an zentral gelegenen Grundschulen eingerichtet, sodass in der Regel gesichert ist, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Empfehlung für den Besuch einer Diagnoseförderklasse diese Grundschulen auch erreichen können. Die Landkreise als Träger der Schülerbeförderung stellen die Beförderung der Schülerinnen und Schüler an diese Grundschulen sicher. Drucksache 6/1923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden seit dem Schuljahr 2008/2009 aus den „Diagnoseförderklassen 2“ wieder in die Regelgrundschulen eingegliedert (bitte nach Schule, Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe und Klasse angeben)? 6. Soweit nach Frage 5 - nach Ablauf der Probezeit - keine weitere Beschulung in der Regelgrundschule erfolgte, wie viele Schülerinnen und Schüler wurden a) an andere Schularten oder b) an welche anderen pädagogischen Einrichtungen umgeschult (bitte nach Schulart, anderer pädagogischer Einrichtung, Anzahl der Schülerinnen und Schüler je Jahrgangsstufe und Klasse angeben)? Zu 5, 6 a) und 6 b) Die Fragen 5, 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Diese Daten liegen im Rahmen der amtlichen Schulstatistik nicht vor. 7. Wie bewertet die Landesregierung a) den bisherigen Verlauf des integrativen Unterrichts an den Grund- schulen und b) die Wirksamkeit der Unterstützungsmaßnahmen und Unterstützungssysteme? Zu 7 a) In Mecklenburg-Vorpommern hat sich der integrative Unterricht in den vergangenen Jahren für alle Förderschwerpunkte stetig weiterentwickelt und ist an vielen allgemein bildenden Schulen des Landes zum festen Bestandteil der Schulprogrammarbeit geworden. Die Expertenkommission „Inklusive Bildung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ führt in ihrem Bericht mit Empfehlungen „Zur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2020“ vom November 2012 aus: „Spätestens mit dem offenen Bekenntnis des Landes, sein Bildungssystem inklusiv zu gestalten, orientierten sich auch Grundschulen beziehungsweise regionale Verbünde von Grund- und Förderschulen um. Beispielhaft seien hier die Projekte „Präventive und integrative Grundschule Rügen“ (seit dem Schuljahr 2010/2011) sowie „Sag ja zum Miteinander “ im Sonderpädagogischen Förderzentrum Bad Doberan (seit dem Schuljahr 2010/2011) genannt. In diesen Modell-Regionen findet bereits seit Projektbeginn keine Einrichtung von Diagnoseförderklassen mehr statt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1923 5 Zu 7 b) Die Arbeit des Unterstützungssystems hinsichtlich der integrativen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird derzeit durch 33 Beraterinnen und Berater inhaltlich begleitet. Die Beratungstätigkeit an Schulen mit integrativer Beschulung erweist sich als erfolgreich und zwingend notwendig für die Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Beratung, Begleitung und Unterstützung gewinnen aufgrund der anwachsenden heterogenen Schülerschaft zunehmend an Bedeutung. Die Beraterinnen und Berater werden von immer mehr Schulen in Anspruch genommen. Die durch die Beraterinnen und Berater initiierten Veränderungen zur inklusiven Unterrichtsentwicklung werden in die bisherige Unterrichtsarbeit integriert und damit nachhaltig in Schulen implementiert. Die inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung wird auch weiterhin ein Schwerpunkt der Beratungstätigkeit sein. Geplant sind unter anderem Kurssysteme zur inklusiven Beschulung für Grundschullehrkräfte. Hierbei fungieren die Beraterinnen und Berater sowohl als Kursleiterinnen und Kursleiter als auch als Referentinnen und Referenten und Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter. Die Wirksamkeit dieser Maßnahme liegt dabei vor allem im Zusammenwirken von Fortbildung und Prozessbegleitung. Zu Fragen der sonderpädagogischen Diagnostik stehen den Schulen die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie die Diagnostikerinnen und Diagnostiker der Diagnostischen Dienste im jeweiligen Staatlichen Schulamt beratend zur Seite. Sonderpädagogische Förderzentren sichern ebenfalls eine umfassende fachliche Kooperation und Beratung für die im gemeinsamen Unterricht tätigen Lehrkräfte. 8. Wann und in welcher Weise wurde der integrative Unterricht an den Grundschulen in den letzten Jahren mit welchen Ergebnissen evaluiert und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den Ergebnissen? Im oben genannten Bericht der Expertenkommission heißt es dazu: „Die erste Auswertung einer wissenschaftlichen Begleitstudie (Mecklenburger Längsschnittstudie , ISER [Hartke, Koch & Blumenthal, 2010] ergab, dass sich für einen großen Teil der dort beschulten Kinder (Anmerkung: Kinder, die in DFK beschult wurden) kaum wissenschaftlich nachweisbare positive Effekte des Settings DFK bezogen auf die Leistungsentwicklung , die allgemeine Entwicklung sowie das Erleben sozialer Integration für Kinder mit besonderem Förderbedarf ergeben. Als Konsequenz erfolgte mit Beginn des Schuljahres 2010/11 eine landesweite Einschulung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und vermuteten Beeinträchtigungen im Lernen in Regelklassen 1 oder in Diagnoseförderklassen 0 an Grundschulen. Gleichzeitig erfolgte keine Bildung der Klassen 1 und 2 an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mehr.“ Drucksache 6/1923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Forschungsbericht der Universität Rostock: Hartke, B., Koch, K. & Blumenthal, Y. (2010). Zur Wirksamkeit des Unterrichts mit schulisch gefährdeten Kindern in den Grundschulklassen und in Diagnoseförderklassen (DFK) - Ergebnisse der Mecklenburger Längsschnittstudie. Bericht zu den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitstudie des Projekts „Primarstufe“ - Teil II. Rostock: Institut für Sonderpädagogische Entwicklungsförderung und Rehabilitation. Erste Evaluationsergebnisse des Projektes „Rügener Inklusionsmodell - Präventive und Integrative Schule auf Rügen“ (RIM) wurden in einem Zwischenbericht dargestellt. Im Forschungsprojekt wurden die Schulleistungen in den Bereichen Mathematik und Deutsch sowie die Entwicklungen in den Bereichen emotionale und soziale Entwicklung und Sprache zum Abschluss des Schuljahres 2011/2012 miteinander verglichen. Als Vergleichsgrundlage wurden die erreichten Leistungen der Schülerinnen und Schüler der Regionen Rügen und Stralsund, die am Ende des Schuljahres 2011/2012 die zweite Grundschulklasse besuchten, zu Grunde gelegt. Im Bereich Sprache bezogen sich die Vergleiche auf die Gruppe der Kinder mit spezifischen Sprachentwicklungsstörungen. Im Bereich Lesen und in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache werden die mit dem RIM-Projekt verbundenen Erwartungen bereits erfüllt. Im Bereich der Rechtschreibung und der Mathematik weisen die Stralsunder Grundschüler im Durchschnitt etwas bessere Leistungen auf. Es wurde festgestellt, dass beide Regionen erhebliche Anstrengungen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Schulleistungsrückständen und Entwicklungsproblemen unternehmen. Auf Rügen sollte insbesondere die Förderung der leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler intensiviert werden. Die Auswertung des Zwischenberichtes der Universität Rostock ergab, dass sich das Projekt noch in der Implementationsphase befindet und die Ergebnisse im Kontext zu betrachten sind. Wissenschaftliche Ergebnisse der Evaluation werden nach dem Abschluss des Schuljahres 2014/2015 vorliegen, wenn die Vergleichsgruppe in der Region Stralsund die Jahrgangsstufe 4 beendet hat. Forschungsbericht der Universität Rostock: Voß, S., Blumenthal, Y., Diehl, K., Ehlers, K., Mahlau, K. & Hartke, B. (2012). Erste Evaluationsergebnisse des Projekts „Rügener Inklusionsmodell (RIM) - Präventive und Integrative Schule auf Rügen (PISaR)“. Ein Zwischenbericht. Universität Rostock. 9. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für die Phase des Übergangs der Schülerinnen und Schüler mit den o. a. Förderschwerpunkten in den Sekundarbereich I zum Schuljahr 2014/2015? Im Schuljahr 2012/2013 wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Mecklenburg-Vorpommern eine Fortbildungskonzeption zur Weiterführung des gemeinsamen Unterrichtes ab Jahrgangsstufe 5 vorbereitet. Die Fortbildungen für Schulleitungen und Lehrkräfte beginnen mit dem Schuljahr 2013/2014, sodass sowohl Schulleitungen als auch Lehrkräfte für das Schuljahr 2014/2015 gut auf den veränderten Unterricht vorbereitet sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1923 7 Anlage Anzahl der Diagnoseförderklassen (DFK) im Schuljahr 2012/2013 Quelle: Schulberichtssystem, Stand: 06.09.2012 Nr. Schulamt Kreis Schulname PLZ Ort Anzahl der DFK 1 Greifswald VG Grundschule „Villa Kunterbunt“ 17389 Anklam 3 2 Greifswald VG Grundschule „Martin-Andersen-Nexö“ 17493 Greifswald 3 3 Greifswald VG Grundschule „An der alten Feuerwehr“ 17424 Heringsdorf 2 4 Greifswald VG Grundschule Ueckertal 17309 Pasewalk 3 5 Greifswald VG Pestalozzi-Grundschule 17358 Torgelow 3 6 Greifswald VG Grundschule Wolgast 17438 Wolgast 1 7 Greifswald VR Zentrale Grundschule „F.-A.-Nobert“ Barth 18356 Barth 1 8 Greifswald VR Martha-Müller-Grählert-Schule Franzburg 18461 Franzburg 3 9 Greifswald VR Grundschule „Friedrich Wilhelm Wander“ 18507 Grimmen 2 10 Greifswald VR Regionale Schule mit Grundschule 18311 Ribnitz-Damgarten 3 11 Greifswald VR Grundschule „Karsten Sarnow“ 18435 Stralsund 1 12 Greifswald VR Grundschule „Hermann Burmeister“ 18437 Stralsund 1 13 Greifswald VR Grundschule „Ferdinand von Schill“ 18437 Stralsund 2 14 Neubrandenburg MSP Grundschule 17087 Altentreptow 3 15 Neubrandenburg MSP Grundschule „Kletterrose“ 17094 Burg Stargard 1 16 Neubrandenburg MSP Grundschule „Heinrich Zille“ 17109 Demmin 4 17 Neubrandenburg MSP Grundschule 17098 Friedland 3 18 Neubrandenburg MSP Grundschule „Pestalozzi“ 17139 Malchin 2 19 Neubrandenburg MSP Grundschule „Goethe“ 17213 Malchow 3 20 Neubrandenburg MSP Grundschule Datzeberg 17034 Neubrandenburg 3 21 Neubrandenburg MSP Grundschule Nord „Am Reitbahnsee“ 17034 Neubrandenburg 3 22 Neubrandenburg MSP Grundschule Kiefernheide 17235 Neustrelitz 5 23 Neubrandenburg MSP Grundschule 17207 Röbel/Müritz 2 24 Neubrandenburg MSP Fritz-Reuter-Grundschule 17153 Stavenhagen 2 25 Neubrandenburg MSP Grundschule „Käthe Kollwitz“ 17192 Waren (Müritz) 3 26 Neubrandenburg MSP Grundschule „Am Papenberg“ 17192 Waren (Müritz) 1 27 Rostock HRO Grundschule „Am Mühlenteich“ 18106 Rostock 5 28 Rostock HRO Grundschule Schmarl 18106 Rostock 6 29 Rostock HRO Grundschule „St.-Georg- Schule“ 18055 Rostock 1 30 Rostock HRO Grundschule „Rudolf Tarnow“ 18109 Rostock 3 Drucksache 6/1923 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Nr. Schulamt Kreis Schulname PLZ Ort Anzahl der DFK 31 Rostock HRO „Türmchenschule“ Reutershagen 18069 Rostock 3 32 Rostock HRO Grundschule „Am Taklerring" 18109 Rostock 6 33 Rostock HRO Grundschule „Ostseekinder" 18146 Rostock 4 34 Rostock HRO „Grundschule an den Weiden" 18147 Rostock 5 35 Rostock HRO Grundschule „Lütt Matten" 18107 Rostock 2 36 Rostock LRO Grundschule„Am Schlossplatz" 18246 Bützow 2 37 Rostock LRO Grundschule „J. W. v. Goethe" 17179 Gnoien 2 38 Rostock LRO GS „Fritz Reuter" 18273 Güstrow 3 39 Rostock LRO Regionale Schule „Schule am Inselsee" 18273 Güstrow 5 40 Rostock LRO RecknitzCampus 18299 Laage 1 41 Rostock LRO Grundschule „Am Hellbach" 18233 Neubukow 1 42 Rostock LRO Grundschule Teterow 17166 Teterow 2 43 Schwerin HRO Grundschule am Mueßer Berg 19063 Schwerin 4 44 Schwerin HRO Grundschule „Lankow" 19057 Schwerin 3 45 Schwerin LP Grundschule Ludwig Reinhard 19258 Boizenburg/Elbe 2 46 Schwerin LP Grundschule „Fritz Reuter" 19089 Crivitz 1 47 Schwerin LP Gymnasiales Schulzentrum „Fritz Reuter" 19303 Dömitz 3 48 Schwerin LP Grundschule „Eldekinder" 19300 Grabow 3 49 Schwerin LP GS „Mühlenteich" 19230 Hagenow 5 50 Schwerin LP Grundschule 19386 Lübz 1 51 Schwerin LP Grundschule „Fritz Reuter" 19288 Ludwigslust 3 52 Schwerin LP Grundschule „West" 19370 Parchim 3 53 Schwerin LP Grundschule „Alexander Behm" 19406 Sternberg 3 54 Schwerin LP Grundschule „Am Friedensring" 19243 Wittenburg 3 55 Schwerin NWM Regionale Schule mit Grundschule 19205 Gadebusch 3 56 Schwerin NWM Grundschule „Ploggensee" 23936 Grevesmühlen 3 57 Schwerin NWM Grundschule 23992 Neukloster 3 58 Schwerin NWM Regionale Schule mit Grundschule 23923 Schönberg 3 59 Schwerin NWM Grundschule „Friedenshof" 23966 Wismar 5 Gesamt 165