Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1924 6. Wahlperiode 11.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Investitionen in den Amtsgerichtsgebäuden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Zusammenhang mit der Neuordnung der Gerichtsstruktur wurden im Rahmen der Untersuchung der finanziellen Auswirkungen auch die voraussichtlichen Investitionskosten über 25 Jahre (Stand 28. Januar 2013) für die von der Strukturänderung betroffenen Amtsgerichte ermittelt. In die Betrachtung sind nur die Liegenschaften eingeflossen, die gemäß dem Gesetzentwurf von der Neuordnung der Gerichtsstruktur betroffen sind. Darüber hinaus sind strukturunabhängige Investitionen in den kommenden Jahren möglich, die jedoch derzeit nicht bezifferbar sind, da die Betrachtung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes jeweils nur für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung erfolgt. Die strukturunabhängigen Investitionen wären in beiden Varianten gleich. Die anstehenden Investitionskosten zu den Gerichten wurden anhand von Kostenrahmenkalkulationen ermittelt, die teils neu erstellt wurden und teils aus älteren Untersuchungen stammten, die auf den neuesten Stand gebracht wurden. Diese Kostenkalkulationen wurden in der Regel gemäß Muster 6 der Richtlinien für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern (RLBau M-V) durchgeführt. Diese sind gemäß DIN 276 in Kostengruppen (KGR) unterteilt. In den Kostengruppen sind die Baupositionen zusammengefasst. In späteren und genaueren Kalkulationen werden die Kostengruppen entsprechend dem Planungsstand mit Baupositionen hinterlegt. Da zur positionsscharfen Ermittlung ein umfassender Planungsstand erforderlich ist, werden bei der Ermittlung des Kostenrahmens die Kostengruppen über die Gebäudefläche und über Flächenkennwerte ermittelt. Drucksache 6/1924 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Gebäudefläche ergibt sich aus den Anforderungen der Justizreform, die Flächenkennwerte werden in verschiedenen bundesweiten Planungs- und Kostendatenbanken, wie etwa PLAKODA, anhand abgerechneter Bauvorhaben fortgeschrieben. Eine Baukostenkalkulation in der für die Gerichtsstrukturreform möglichen Tiefenschärfe entspricht dem Stand der Technik und den Anforderungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dieser Antwort werden die nicht über 25 Jahre kapitalisierten Kosten nach Kostengruppen beigelegt, Abweichungen zu den Beträgen aus der Anlage zur Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1780 ergeben sich aus der Kapitalisierung. Die Frage bezieht sich auf die Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1780. 1. Welche Investitionen müssten bei gleichbleibender Gerichtsstruktur für alle Amtsgerichtsgebäude in Landeseigentum in den nächsten 25 Jahren getätigt werden (bitte diesbezüglich die einzelnen Beträge der Tabelle in der Anlage aus der Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1780 detailliert darlegen und jede einzelne Kostenposition in den jeweiligen Gebäuden darstellen)? Auf Anlage 1 wird verwiesen. 2. Welche Investitionen müssten bei der zu erwartenden Gerichtsstrukturreform für alle Amtsgerichtsgebäude in Landeseigentum in den nächsten 25 Jahren getätigt werden (bitte diesbezüglich die einzelnen Beträge der Tabelle in der Anlage aus der Antwort zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1780 detailliert darlegen und jede einzelne Kostenposition in den jeweiligen Gebäuden darstellen)? Auf Anlage 2 wird verwiesen. Drucksache 6/1924 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3 Anlage 1 (Stand 28.01.2013) Standort Bergen Demmin Ueckermünde Wolgast Hagenow Schulstraße 1 Wasserstraße Grundbuchamt Breite Str. 21 Breite Str. 6c KGR (in DM) (in Eur) Kostenstand 2012 200 44.317,11 33.837,00 143.000,00 Brandschutzertüchtigungen 92.800,00 86.742,00 300 2.029.527,08 912.254,39 2.327.000,00 3.860.140,00 2.170.000,00 Dämmung nach EnEV 23.000,00 3.733.494,00 400 779.909,36 249.905,27 252.000,00 Grundrissanpassungen 80.500,00 500 180.463,50 21.596,27 10.000,00 341.459,00 160.000,00 Außenaufzug 172.500,00 230.000,00 600 13.000,75 12.000,00 6.500,00 11.415,00 6.000,00 700 527.000,00 200.000,00 358.000,00 650.000,00 407.000,00 KGR 700 81.200,00 600.000,00 gesamt 3.574.217,80 1.395.755,93 2.701.500,00 4.896.851,00 3.138.000,00 1.604.434,00 2.247.000,00 450.000,00 4.650.236,00 gerundet 3.575.000,00 1.396.000,00 2.702.000,00 4.900.000,00 2.250.000,00 450.000,00 4.650.000,00 Stand 15.03.2012 02.01.2010 26.06.2012 29.03.2012 07.07.1999 01.01.2002 30.03.2012 26.03.2012 21.03.2012 Bemerkungen KGR 400 in KGR 300 erfasst KGR 400 in KGR 300 erfasst Baupreisindex für Bürogebäude IV/2012, EnEV, Bestandsverschlechte - rungen Instandsetzung weitgehend abgeschlossen, Aufzählung beinhaltet ausstehende Restarbeiten. KGR 400 in KGR 300 erfasst Drucksache 6/1924 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Anlage 2 (Stand 28.01.2013) Standort Stralsund Bergen Neubranden- burg Demmin Neustrelitz Greifswald Schwerin Güstrow Franken- damm Schulstraße 1 Wasserstraße Grundbuchamt Behördenzentrum Aktenlagerung Aktenlagerung Goldberger Str KGR 200 2.000,00 44.317,11 16.519,00 300 913.078,00 2.029.527,08 261.000,00 644.193,00 400 229.039,00 779.909,36 181.781,00 500 3.000,00 180.463,50 82.597,00 600 28.553,00 13.000,75 1.000,00 20.649,00 700 159.896,00 527.000,00 38.000,00 115.636,00 gesamt 1.335.566,00 3.574.217,80 300.000,00 55.000,00 55.000,00 300.000,00 1.061.375,00 775.250,00 13.600,00 gerundet 1.335.000,00 3.575.000,00 300.000,00 55.000,00 55.000,00 300.000,00 1.061.400,00 775.000,00 13.600,00 Stand 11.07.2012 15.03.2012 02.08.2012 31.08.2012 28.01.2013 28.08.2012 04.07.2012 22.11.2012 24.07.2012 Bemerkungen Abbruchkosten Sanierung Eingangsbereich Behördenzentrum Anpassungskosten nur Unterbringung in Haus 2 und 3 Anpassungskosten Amtsgericht (Haus 5) Kostenermittlung erfolgte durch Multiplikation der erforderlichen Archivflächen mit einem geeignetem Flächenkennwert (1.750 Eur/m² NF 1-6) für Archivflächen Nutzungsbedingte Anpassungen bei Nutzung des ehemaligen Wohnheimes 2 der FHöVPR für Amtsgericht Güstrow