Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1937 6. Wahlperiode 16.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulprogramme und Evaluationen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wird durch die zuständige Schulbehörde gesichert, dass die Schulen ihre Schulprogramme gemäß § 39a Abs. 3 SchulG M-V zur Genehmigung vorlegen? 2. Wie wird verfahren, wenn das Schulprogramm nicht vorgelegt wird? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß § 39a Absatz 2 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) und § 1 Absatz 1 Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Selbst- ständigen Schulen sind die Schulen zu einer kontinuierlichen und eigenverantwortlichen Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auf der Basis eines Schulprogramms verpflichtet. Derzeit liegen in allen Schulamtsbereichen für fast alle Schulen Schulprogramme vor. Im Schulamtsbereich Rostock gibt es zwei Schulen, die aufgrund von Schulzusammenlegung ihre Schulprogramme überarbeiten. Die Mehrzahl der Schulen hat die Erstfassungen ihrer Schulprogramme bereits aktualisiert beziehungsweise fortgeschrieben. Mit der verbindlichen Einführung der Schulprogrammarbeit wurden in Schulrätedienst- beratungen Verfahren zur Erarbeitung von Schulprogrammen sowie Termine zur Einreichung bei der zuständigen Schulrätin beziehungsweise beim zuständigen Schulrat zur Prüfung und Genehmigung festgelegt. Drucksache 6/1937 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Überwachung der Fristeinhaltung erfolgt durch die zuständige Schulrätin beziehungs- weise den zuständigen Schulrat. Jede Schulrätin und jeder Schulrat hat in ihrem/seinem Aufsichtsbereich den Überblick und die Kontrolle über die Schulprogrammarbeit der jeweiligen Schule. Da die Schulen die oben genannte Vorschrift einhalten, gab es bisher noch keinen Fall von Nichtvorlage eines Schulprogramms. 3. In wie vielen Fällen seit dem Jahr 2010 erfolgte die Genehmigung von Schulprogrammen durch Fristablauf zur Äußerung der zuständigen Schulbehörde zum vorgelegten Schulprogramm nach § 39a Abs. 3 letzter Satz SchulG M-V (bitte nach Staatlichem Schulamt, Einzelschule und Jahr angeben)? In den Staatlichen Schulämtern Rostock, Greifswald und Neubrandenburg gibt es keinen derartigen Fall. Im Staatlichen Schulamt Schwerin liegen für die Genehmigung von Schulprogrammen durch Fristablauf keine statistischen Erhebungen vor. 4. Wie vielen der vorgelegten Schulprogramme wurde die Genehmigung nach § 39a Abs. 3 SchulG M-V mit welchen Gründen versagt (bitte nach Jahr, Einzelschule und Versagungsgründen angeben)? In keinem Fall wurde einer Schule die Genehmigung ihres Schulprogramms versagt. Die schulaufsichtliche Arbeit erfolgt mit dem Ziel, die Genehmigung zu erteilen. In Einzel- fällen gab es im Staatlichen Schulamt Schwerin Genehmigungen mit Auflagen, die eine kurz- fristige Überarbeitungsfrist oder fachliche und sachliche Korrekturhinweise für das Schul- programm enthielten. 5. Wie viele der in Frage 2 angegebenen Schulprogramme wurden zwischenzeitlich genehmigt (bitte nach Jahr, Einzelschule und Geneh- migungstermin angeben)? Entfällt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1937 3 6. Wie, durch wen und in welchen Zeiträumen wird die Umsetzung der Maßnahmen der Schulprogramme evaluiert (bitte nach Zeitpunkt und zuständiger Schulbehörde angeben)? Im § 39a Absatz 4 und 6 SchulG M-V und in der Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Selbstständigen Schulen ist festgelegt, wie die Umsetzung der Maßnahmen der Schulprogramme zu evaluieren ist: - durch interne und externe Evaluation, - durch Auswertung von Prüfungen und Vergleichsarbeiten sowie - durch zentrale Schulleistungsuntersuchungen. In allen Staatlichen Schulämtern werden die vorgenannten Maßnahmen zur Evaluation der Schulprogramme umgesetzt. Die Verfahrensweisen zur Umsetzung der Maßnahmen können in den Staatlichen Schulämtern unterschiedlich sein. Weist eine Schule Qualitätsprobleme auf, unterbreitet die zuständige Schulbehörde geeignete Unterstützungsangebote. Externe Evaluation: 2005/2006 wurde am damaligen Landesinstitut für Schule und Ausbildung im Dezernat Qualitätssicherung der Arbeitsbereich „Externe Evaluation“ aufgebaut. Zu diesem Arbeitsbereich gehörten acht Teamleitungen „Externe Evaluation“, die gemeinsam mit speziell geschulten Schulrätinnen und Schulräten und Schulleitungen die „Externe Evaluation“ an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vorbereiteten, erprobten und durchführten. Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) konnte die Personalbasis für die „Externe Evaluation“ im Zeitraum 2008 bis 2011 auf 23,22 Stellen aufgestockt werden. Es standen dadurch vom 01.08.2008 bis 31.07.2011 acht weitere Teamleitungen in Vollzeit sowie 56 evaluierende Schulleitungen mit je drei Wochenstunden zur Verfügung. Diese Auf- stockung fiel mit Auslaufen der ESF-Mittel im Jahr 2011 weg. Ab Sommer 2013 werden noch zwei Stellen für externe Evaluation (jeweils eine in Rostock und eine in Neubrandenburg) besetzt sein. Gründe hierfür sind das Ausscheiden einzelner Teamleitungen aus Altersgründen aus dem Dienst beziehungsweise das Wahrnehmen anderer dienstlicher Verpflichtungen. In der Folge wird die Anzahl der externen Evaluationen insgesamt abnehmen. Detaillierte Termine zur externen Evaluation siehe Antwort zu Frage 7. Im Rahmen der externen Evaluation wird in den Abschlussberichten auf das Schulprogramm umfassend Bezug genommen und es werden Entwicklungshinweise abgegeben. Drucksache 6/1937 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Interne Evaluation: In jedem Staatlichen Schulamt finden jährlich mindestens vier Schulleiterdienstberatungen statt, in denen Arbeitsschwerpunkte für die jeweiligen Schulen und Termine für Unterrichts- besuche festgelegt und Fortbildungsbedarfe beziehungsweise vorliegende Fortbildungs- angebote besprochen werden. Im Bereich der Arbeitsschwerpunkte erfolgt eine Unterteilung nach den im § 1 Absatz 2 sowie § 2 Verordnung zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in den Selbststän- digen Schulen angegebenen Qualitätsbereichen. Diese Arbeitsschwerpunkte sind Grundlage für die Beratungen mit den Schulleitungen. Auf der Grundlage der Arbeitsschwerpunkte und der externen Evaluation werden dann durch die Schulaufsicht mit den Schulen Zielvereinbarungen geschlossen und Fortbildungspläne in den einzelnen Kollegien erarbeitet. Die Schulen reichen ihre Fortbildungspläne zur Geneh- migung an das zuständige Staatliche Schulamt. Ein Genehmigungskriterium ist die Überein- stimmung mit dem vorliegenden Schulprogramm der Schule. Die Zielvereinbarungen und Fortbildungspläne sind wiederum Grundlage für Mitarbeiter- gespräche zwischen Schulrätin beziehungsweise Schulrat und der zuständigen Schulleitung, aber auch zwischen Schulleitung und Lehrkraft. Diese Mitarbeitergespräche finden einmal jährlich statt. Auch das Beraterteam des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern für das Staatliche Schulamt Rostock leitet aus den oben genannten Arbeitsschwerpunkten die Beratungsschwerpunkte ab. In den Staatlichen Schulämtern Greifswald, Neubrandenburg und Schwerin beschäftigen sich die Schulen in der Regel alle drei Jahre mit der Fortschreibung ihrer Schulprogramme. Einzelne Schulen arbeiten aber auch mit einer jährlichen Fortschreibung. Die Fort- schreibungszeiträume sind nicht per SchulG M-V oder oben genannter Verordnung definiert. Die Fortschreibungen werden dann zur weiteren Genehmigung an die zuständige Schulrätin beziehungsweise den zuständigen Schulrat geleitet. Im Staatlichen Schulamt Schwerin arbeiten die Schulen mit einem Jahresarbeitsplan. Hier sind die aktuellen Maßnahmen zur Umsetzung des Schulprogramms beschrieben. Die Schulen reichen diese auch an die zuständigen Schulrätinnen und Schulräte weiter. Sie stellen neben den Ergebnissen der Schulen (Prüfungen, Vergleichsarbeiten) eine wichtige Grundlage des schulaufsichtlichen Handelns der Schulrätinnen und Schulräte dar. Im Ergebnis wird mit gemeinsamen Vereinbarungen Schulentwicklung begleitet. Prüfungen und Vergleichsarbeiten: Jede Klasse erhält eine online-basierte Sofortrückmeldung zu den Ergebnissen, sobald die Dateneingabe für die jeweilige Klasse abgeschlossen ist. Klassen-, Schul- und Länder- vergleiche werden circa sechs bis acht Wochen, nachdem alle Daten landesweit eingegeben wurden, an die Schulen verschickt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1937 5 Zu Beginn eines kommenden Schuljahres finden in jedem Staatlichen Schulamt Auswertungs- veranstaltungen zu den Abschlussprüfungen statt. Diese Veranstaltungen werden durch das Institut für Qualitätsentwicklung, Fachbereich für Qualitätssicherung in Schulen/Monitoring; Prüfungsauswertung, durchgeführt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind sowohl die Schul- rätinnen und Schulräte als auch die Schulleitungen sowie die Fachberaterinnen und Fach- berater. Die Schulleiterinnen und Schulleiter übermitteln die Informationen zur Prüfungsauswertung zeitnah auf Dienstberatungen an die Lehrkräfte. Alle Staatlichen Schulämter nutzen die Vergleichsarbeiten- und Prüfungsergebnisse der jeweiligen Schulen sowie Ergebnisse der internen Evaluation als Ist-Stand-Analysen. Zentrale Schulleistungsuntersuchungen: Zu den zentralen Schulleitungsuntersuchungen zählen die IGLU-, PISA- und TIMMS-Studien sowie die Ländervergleiche des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB). IGLU: Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung, PISA: Programme for International Student Assessment, TIMMS: Trends in International Mathematics and Science Study. Die IGLU- und PISA-Studien finden alle drei Jahre, die TIMMS-Studie alle vier Jahre statt. Die Aufgabenentwicklung für diese Studien erfolgt durch das PISA-Konsortium und das IQB. Die Auswertung erfolgt zentral durch die Kultusministerkonferenz oder durch sie beauftragte Institute. Aufgrund der Kapazitäten erfolgen externe Evaluationen nur punktuell. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der internen Evaluationen. Drucksache 6/1937 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. An welchen Schulen fanden seit dem Schuljahr 2011/2012 externe Evaluationen statt (bitte die Einzelschule und Datum angeben)? Schule Staatliches Schulamt Datum des Berichtes Regionale Schule Heinrich-Heine-Schule, Gadebusch Schwerin 08.10.2012 Grundschule am Schmooksberg, Diekhof Rostock 07.12.2011 Integrierte Gesamtschule Baltic-Schule Toitenwinkel, Rostock Rostock 19.12.2012 Grundschule am Schlossplatz, Bützow Rostock 20.12.2012 Grundschule De Likedeeler, Rövershagen Rostock 01.02.2012 Werner-Lindemann-Grundschule, Rostock Rostock 16.04.2012 Geschwister-Scholl-Gymnasium, Bützow Rostock 28.02.2012 Grundschule Schmarl, Rostock Rostock 18.03.2013 Grundschule Sanitz Rostock 15.04.2013 Ostsee-Grundschule Graal-Müritz Rostock 29.05.2013 Regionale Schule Heinrich-Schütz-Schule, Rostock Rostock 20.02.2013 Grundschule J.-W.-Goethe, Gnoien Rostock 23.05.2012 Regionale Schule Johann Pogge, Lalendorf Rostock 06.06.2012 Grundschule Lichtenhagen-Dorf, Lichtenhagen Rostock 11.06.2012 Regionale Schule H. Schliemann, Neubukow Rostock 02.11.2012 Regionale Schule Otto-Lilienthal-Schule, Rostock Rostock 12.12.2012 Runge Gymnasium, Wolgast Greifswald 18.11.2011 Evangelische Regionale Schule, Dettmannsdorf Greifswald 24.11.2011 Grundschule Dr. T. Neubauer, Grimmen Greifswald 01.02.2012 Regionale Schule, Göhren Greifswald 22.12.2011 Regionale Schule mit Grundschule, Zingst Greifswald 19.01.2012 Grundschule Koserow Greifswald 25.04.2012 E.-Weinert-Grundschule, Greifswald Greifswald 22.05.2012 Gymnasium, Bergen Greifwald 09.01.2013 Gymnasium Grimmen Greifswald 29.03.2012 Regionale Schule, Loitz Greifswald 15.01.2013 Gymnasiales Schulzentrum, Barth Greifswald 26.11.2013 Regionale Schule C.-D.-Friedrich, Greifswald Greifswald 29.11.2013 Kooperative Gesamtschule, Ahlbeck Greifswald Bericht in Arbeit Grundschule, Bad Sülze Greifswald Bericht in Arbeit Reuterstädter Gesamtschule, Stavenhagen Neubrandenburg 20.05. 2010 Grundschule Kiefernheide, Neustrelitz Neubrandenburg 30.06.2011 Grundschule Sandberg, Neustrelitz Neubrandenburg 31.07.2011 Grundschule, Altenhof Neubrandenburg 14.03.2013 Regionale Schule Waren West, Waren Neubrandenburg 30.06.2011 Neue Friedländer Gesamtschule, Friedland Neubrandenburg 20.07.2011 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1937 7 8. In welcher Weise wird die Pflicht zur Durchführung interner Evalua- tionen an den Schulen durch die zuständigen Schulbehörden kontrolliert? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Ergänzend überprüfen die zuständigen Schulrätinnen und Schulräte im Rahmen der jährlich stattfindenden Schulbesuche und der daran anschließenden Beratungen die Umsetzung der internen Evaluation. Im Ergebnis solcher Schulbesuche können Zielvereinbarungen getroffen werden. Sowohl im Staatlichen Schulamt Schwerin als auch im Staatlichen Schulamt Greifswald existieren Schulnetzwerke. Diese stellen im Prozess der Schulentwicklung ein wesentliches Element dar. Im Staatlichen Schulamt Rostock präsentieren die Schulleitungen im Rahmen von Dienstberatungen den Schulrätinnen und Schulräten Ergebnisse der internen Evaluation. In Mitarbeitergesprächen der Schulrätinnen und Schulräte mit den Schulleitungen stellen die Schulleiterinnen und Schulleiter Verfahren und Ergebnisse interner Evaluationen dar und reflektieren diese. 9. Soweit zu den Fragen 3, 4 und 5 keine Maßnahmen durchgeführt wurden, welche Gründe sind dafür maßgebend? Entfällt.