Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1944 6. Wahlperiode 09.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Aktueller Stand von Stellenausschreibungen für Funktionsstellen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche in den Antworten auf meine Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 6/1303, 6/1451 und 6/1563 aufgeführten offenen Funktionsstellen sind inzwischen a) dauerhaft, b) vertretungsweise oder c) noch nicht besetzt (bitte für jede der in den Drucksachen benannte offene Funktionsstelle angeben)? Zu 1 a) Für acht bisher vorübergehend besetzte Leitungsstellen konnte das Besetzungsverfahren abgeschlossen werden. Staatliches Schulamt Schulart Schulleitung stellvertretende Schulleitung Vorübergehende Besetzung seit Schuljahr Schwerin Regionale Schule/ Grundschule X 2010/2011 Schwerin Regionale Schule X 2011/2012 Neubrandenburg Grundschule X 2007/2008 Rostock Grundschule X 2012/2013 Greifswald Regionale Schule X 2011/2012 Greifswald Regionale Schule X 2011/2012 Greifswald Grundschule X 2012/2013 Greifswald Grundschule X 2012/2013 Drucksache 6/1944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 b) Jede vakant werdende Stelle wird sofort vertretungsweise durch die jeweilige Stellvertreterin oder den jeweiligen Stellvertreter beziehungsweise durch eine andere Lehrkraft kommissarisch besetzt. Zu 1 c) Für zwei vorrübergehend besetzte Leitungsstellen hat sich das Besetzungsverfahren durch Auflösung der Schule erübrigt. Bei vier weiteren Stellen handelte es sich um Stellen stellvertretender Schulleitungen, die vorrübergehend durch eine andere Lehrkraft besetzt werden mussten, da die jeweilige stellvertretende Schulleitung zeitweise die Aufgaben der Schulleiterin beziehungsweise des Schulleiters übernommen hatte. Da deshalb keine dauerhafte Lücke in der Funktion entstanden ist, fallen diese Stellen aus der Auflistung heraus. Somit sind von den 82 in den vorgenannten Kleinen Anfragen ausgewiesenen Stellen 68 zurzeit noch nicht besetzt. 2. Wie viele Funktionsstellen sind seit dem 01.01.2013 neu hinzugekommen (bitte nach Einzelschule, Art der Funktionsstelle und Datum der Ausschreibung angeben)? 3. Welche der in Frage 2 genannten Funktionsstellen konnten inzwischen besetzt werden und wie viele sind gegenwärtig noch vakant? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Schule Schulleitung stellvertretende Schulleitung Mitteilungsblatt 29. Januar 2013 Grundschule „St.-Georg“ Rostock X Grundschule „Kleine Birke“ Rostock X Regionale Schule Ferdinandshof X Kooperative Gesamtschule Dömitz X (abgeschlossen) Gymnasium Grevesmühlen X Gymnasium Waren X Sportgymnasium Neubrandenburg X Musikgymnasium Demmin X Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1944 3 Schule Schulleitung stellvertretende Schulleitung Berufliche Schule des Landkreises VorpommernGreifswald Eggesin X Mitteilungsblatt 19. Februar 2013 Grundschule „Am Mühlenteich“ Hagenow X Grundschule Bad Sülze X Grundschule Nord am Reitbahnsee Neubrandenburg X Grundschule Kargow X Grundschule Ostseeschule Graal Müritz X Grundschule am Schmooksberg Diekhof X Grundschule Dummerstorf X Grundschule „am Hasenwald“ Güstrow X Regionale Schule Blankensee X Mitteilungsblatt 14. März 2013 Grundschule Zinnowitz X Grundschule Friedensschule Schwerin X Grundschule Damshagen X Regionale Schule Lübstorf X Regionale Schule Lübstorf X Regionale Schule Teterow X Gesamtschule „Südstadt“ Rostock X Mitteilungsblatt 18. April 2013 Grundschule „Kleine Birke“ Rostock X Regionale Schule Schönberg X Mitteilungsblatt 21. Mai 2013 Grundschule Bentwisch X Regionale Schule Bad Kleinen X Regionale Schule Lübtheen X Förderschule Neuburg X Förderzentrum „Scheel“ Rostock X Kollwitz Gymnasium Rostock X Grundschule Friedland X Summe 15 19 Drucksache 6/1944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Seit wann ist dem zuständigen Ministerium bekannt, dass die Stellen- inhaberinnen/Stelleninhaber der im Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Nr. 5/2013 ausgeschriebenen Leitungs- und Funktionsstellen ihr Arbeitsrechtsverhältnis beenden (bitte auf die jeweilige Leitungs- bzw. Funktionsstelle bezogen angeben )? Die Zuständigkeit ist den unteren Schulbehörden durch die Verwaltungsvorschrift „Anordnung über die personalrechtlichen Befugnisse in der Schulaufsicht und für Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern “ vom 27. Juni 2005 in Gänze übertragen worden. Es wird auf die Anlage verwiesen. 5. Soweit sich aus den Antworten in Frage 4 ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses ergibt, welche Gründe sind dafür maßgebend, dass eine Ausschreibung nicht früher erfolgen konnte? Gründe für Verzögerungen zwischen der Einleitung eines Stellenbesetzungsverfahrens und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind unter anderem: - die erforderliche Prüfung der Bestandsfähigkeit der Schule im Rahmen der Schulentwick- lungsplanung, - die Bearbeitung bereits laufender Verfahren, - Langzeiterkrankungen, Ausscheiden beziehungsweise Wechsel der zuständigen Schulrätinnen und Schulräte. Verzögerungen bei der Einleitung des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens haben sich an der Grundschule Velgast sowie an der Regionalen Schule mit Grundschule Blankensee durch das Nichterreichen der schulgesetzlich geforderten Mindestschülerzahlen und der damit notwendig gewordenen Prüfung der Bestandsfähigkeit der Schulen ergeben. An der Regionalen Schule mit Grundschule Bad Kleinen lag für die Stelleninhaberin zunächst ein Rentenbescheid für nur ein Jahr vor; es war davon auszugehen, dass sie ihren Dienst wieder antreten kann. Erst als eine weitere Verlängerung der befristeten Rente bis 2015 erfolgte, konnte eine Ausschreibung erfolgen. Unabhängig davon ist am Beispiel der Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Wallberg“ Neuburg oder auch der Regionalen Schule Lübstorf festzustellen , dass das Verwaltungshandeln der Staatlichen Schulämter weiter zu straffen ist. Dazu wird die entsprechende Verwaltungsvorschrift „Regelungen zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ derzeit überarbeitet. Ein Kernpunkt der Neuregelung wird ein kalendarisch verbindlich geregelter Zeitpunkt zur Ausschreibung der Funktionsstellen sein, die planmäßig frei werden. Damit sollen bisher teilweise unnötig eingetretene Verzögerungen auf ein unvermeidbares Mindestmaß reduziert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1944 5 6. Welches Verfahren ist für Funktionsstelleninhaberinnen/ Funktionsstelleninhaber oder Lehrkräfte vorgesehen, wenn das Ende ihres Arbeitsverhältnisses a) langfristig bekannt ist (z. B. Altersteilzeit, Renteneintritt) oder b) eine fristgemäße Eigenkündigung vorliegt und c) welche Meldepflichten obliegen der Arbeitnehmerin/dem Arbeit- nehmer in diesen Fällen gegenüber welcher Schulbehörde? Zu 6 a) Lehrkräfte - und somit auch Leitungsstelleninhaberinnen und Leitungsstelleninhaber -, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, geben dies per Antrag bekannt. Mit Vertragsunterzeichnung kann die untere Schulbehörde die Vakanz der Stelle zum individuellen Zeitpunkt und das entsprechende Besetzungsverfahren planen beziehungsweise einleiten. Der tatsächliche Renteneintritt ist in den bestehenden elektronischen Systemen bekannt, sodass die unteren Schulbehörden einen entsprechenden frühzeitigen Verfahrensbeginn zur Neubesetzung planen können. Dazu führen die Staatlichen Schulämter verwaltungsinterne Vorlagesysteme. Zu 6 b) Mit Eingang eines fristgemäßen Kündigungsschreibens und somit mit Bekanntwerden der zukünftigen Vakanz einer Stelle kann das entsprechende Besetzungsverfahren bei den unteren Schulbehörden umgehend eingeleitet werden. Zu 6 c) Meldepflichten liegen nicht vor. Auf die Antworten in Frage 6 a) und 6 b) wird verwiesen. Drucksache 6/1944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Welche einheitlichen Festlegungen gibt es zur Durchführung von Bewerbungsverfahren in den Staatlichen Schulämtern, insbesondere zum Ablauf und zu den Gesprächsinhalten nach Punkt 3.2 der zutreffenden Verwaltungsvorschrift1 durch weitere Verwaltungsvorschriften (z. B. Dienstvereinbarungen) und wie wird von der obersten Schulbehörde ihre Einhaltung kontrolliert? Die Zuständigkeit ist den unteren Schulbehörden durch die Verwaltungsvorschrift „Anordnung über die personalrechtlichen Befugnisse in der Schulaufsicht und für Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MecklenburgVorpommern “ vom 27. Juni 2005 in Gänze übertragen worden. Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist in den Abschnitten II und III der Verwaltungsvorschrift 1 in der Fassung vom 18.01.2013 einheitlich geregelt. Gemäß Abschnitt III, Nummer 3.2 der Verwaltungsvorschrift1 in der Fassung vom 18.01.2013 legt die Vorsitzende oder der Vorsitzende vor Beginn der Eignungsgespräche den Ablauf und die Gesprächsinhalte fest. Zur Sicherstellung der Chancengleichheit ist es nicht erforderlich, landeseinheitliche Gesprächsabläufe und Inhalte zu bestimmen. Dieser Anspruch wird auf der Grundlage der oben genannten Vorschrift für die Bewerberinnen und Bewerber der einzelnen Stelle gesichert. 1 „Regelung zum Verfahren bei der Besetzung der Stellen der Schulleiter und deren Vertreter (Leitungsstellen) an öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 19. Mai 2008 (MittBl. BM Nr. 7/2008). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1944 Anlage Schule Staatliches Schulamt Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Anzahl der Ausschreibungen Beendigung durch: Altersrente, Altersteilzeit, Aufhebungs- vertrag (unter anderem) Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beendigung des Arbeits- verhältnisses/ der Wahrnehmung der Funktion Zeitpunkt des ersten Antrages auf Ausschreibung Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Umsetzung der Maßnahme/des Eintritts in die Freiphase der Altersteilzeit Grundschule „Kleine Birke“ Rostock Rostock X dritte Altersteilzeit 12/2006 10/2012 Freiphase 08/2013 Grundschule Velgast Greifswald X zweite Versetzung aufgrund erfolgreicher Bewerbung als Stellvertretung an einer anderen Schule 03/2010 02/2012 08/2010 Grundschule „Peenetal“ Görmin Greifswald X sechste Auflösung der Regionalen Schule/Grundschule Görmin Bildung der Gesamtschule Görmin 03/2004 04/2004 08/2004 Drucksache 6/1944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Schule Staatliches Schulamt Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Anzahl der Ausschreibungen Beendigung durch: Altersrente, Altersteilzeit, Aufhebungs- vertrag (unter anderem) Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beendigung des Arbeits- verhältnisses/ der Wahrnehmung der Funktion Zeitpunkt des ersten Antrages auf Ausschreibung Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Umsetzung der Maßnahme/des Eintritts in die Freiphase der Altersteilzeit Grundschule Bentwisch Rostock X erste Niederlegung des Amtes 04/2013 04/2013 08/2013 Grundschule Friedland Neubrandenburg X erste Versetzungsantrag 03/2013 04/2013 08/2013 Regionale Schule mit Grundschule Bad Kleinen Schwerin X erste Rente (befristet) 09/2012 03/2013 08/2013 Regionale Schule mit Grundschule Blankensee Neubrandenburg X zweite Altersteilzeit 12/2009 10/2012 Freiphase 02/2013 Regionale Schule mit Grundschule Lübstorf Schwerin X dritte Altersteilzeit 12/2009 09/2012 Freiphase 07/2013 Regionale Schule mit Grundschule Lübstorf Schwerin X dritte Altersteilzeit 12/2009 09/2012 Freiphase 07/2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1944 9 Schule Staatliches Schulamt Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Anzahl der Ausschreibungen Beendigung durch: Altersrente, Altersteilzeit, Aufhebungs- vertrag (unter anderem) Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beendigung des Arbeits- verhältnisses/ der Wahrnehmung der Funktion Zeitpunkt des ersten Antrages auf Ausschreibung Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Umsetzung der Maßnahme/des Eintritts in die Freiphase der Altersteilzeit Regionale Schule mit Grundschule Lübtheen Schwerin X erste Versetzung aufgrund erfolgreicher Bewerbung als Schulleitung 05/2013 05/2013 08/2013 Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Am Wallberg“ Neuburg Schwerin X dritte Rücktritt von der Funktion 01/2008 09/2009 01/2008 Sonderpädagogisches Förderzentrum Neustrelitz, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Neubrandenburg X sechste Altersteilzeit 08/2009 10/2011 Freiphase 08/2012 Drucksache 6/1944 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 10 Schule Staatliches Schulamt Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Anzahl der Ausschreibungen Beendigung durch: Altersrente, Altersteilzeit, Aufhebungs- vertrag (unter anderem) Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beendigung des Arbeits- verhältnisses/ der Wahrnehmung der Funktion Zeitpunkt des ersten Antrages auf Ausschreibung Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Umsetzung der Maßnahme/des Eintritts in die Freiphase der Altersteilzeit Sonderpädagogisches Förderzentrum Friedland, Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Neubrandenburg X dritte dauerhafte Versetzung zum 01.08.12 in den Diagnostischen Dienst im Staatlichen Schulamt Neubrandenburg 08/2012 09/2012 08/2012 Schulzentrum „Paul Friedrich Scheel“, Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung mit Grundschulteil Rostock X zweite Altersteilzeit 12/2006 10/2012 Freiphase 08/2013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1944 11 Schule Staatliches Schulamt Schulleitung Stellvertretende Schulleitung Anzahl der Ausschreibungen Beendigung durch: Altersrente, Altersteilzeit, Aufhebungs- vertrag (unter anderem) Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beendigung des Arbeits- verhältnisses/ der Wahrnehmung der Funktion Zeitpunkt des ersten Antrages auf Ausschreibung Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Umsetzung der Maßnahme/des Eintritts in die Freiphase der Altersteilzeit Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung „Tom Mutters“ Neustrelitz Neubrandenburg X zweite dauerhafte Versetzung zum 01.08.12 in den Diagnostischen Dienst Staatlichen Schulamt Neubrandenburg 08/2012 09/2012 08/2012 KätheKollwitz - Gymnasium Rostock Rostock X erste Beurlaubung 04/2013 04/2013 08/2013