Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1962 6. Wahlperiode 16.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Deichrückbau auf Usedom und ANTWORT der Landesregierung Seit 2008 besteht Ungewissheit über einen Deichrückbau für die Bewoh- nerinnen und Bewohnern Nordusedoms, die sich geschlossen diesen Plänen entgegenstellen. Es hat seitdem zahlreiche Gespräche, offene Briefe, öffentliche Veranstaltungen usw. zu diesem Thema gegeben. Die Bürgerinitiative „Hände weg vom Deich“ drängt seit Langem darauf, dass die Pläne zum Rückbau des Peenestromdeiches fallen gelassen werden. 1. Ist es richtig, dass im Kabinett beschlossen wurde oder wird, den geplanten Riegeldeich als Kombideich unabhängig vom Projekt Cämmerer See zu bauen? Wenn ja, wann ist bzw. soll der Beschluss im Kabinett gefasst werden und wie lautet der Beschluss? Die Landesregierung hat sich mit Kabinettsbeschluss vom 11.06.2013 für die Herstellung des Sturmflutschutzes für Nordusedom mittels eines Kombinationsbauwerks (Verlagerung des geplanten Riegeldeiches auf die heutige Straßentrasse und Wiederherstellung der bisherigen Straße und Schiene auf dem Deich) ausgesprochen. Mit der Errichtung des Kombinationsbau- werks sollen gleichzeitig die Grundlagen zur Umsetzung des Kompensationsflächenpools „Cämmerer See“ geschaffen werden. Zur Umsetzung wird das Kombinationsbauwerk aus den von den Energiewerken Nord (EWN) zur Planfeststellung eingereichten Antragsunterlagen für das Vorhaben „Kompensationsflächenpool Cämmerer See“ herausgelöst und als separates Vorhaben des Landes zur Planfeststellung beantragt. Das Planfeststellungsverfahren für das Kombinationsbauwerk und das Planfeststellungsverfahren für den Kompensationsflächenpool „Cämmerer See“ sollen parallel geführt werden. Drucksache 6/1962 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wird trotz des Baus von Hochwasserschutzanlagen im Inselnorden (Kombideich und Riegeldeich) das Projekt „Kompensationsflächenpool Cämmerer See“ weiterverfolgt? Wenn ja, mit welcher Begründung? Ja, das Kompensationsflächenpoolvorhaben „Cämmerer See“ wird als gesondertes Planfeststellungsverfahren von den EWN fortgeführt. Die Realisierbarkeit des Kompensations- flächenpoolvorhabens „Cämmerer See“ ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung des Energie- und Industriestandortes Lubmin. 3. Welche Eingriffe in die Natur sollen damit ausgeglichen werden? Mit dem Vorhaben „Kompensationsflächenpool Cämmerer See“ sollen Beeinträchtigungen durch Eingriffe in marine und semimarine Lebensräume ausgeglichen werden, die durch Vorhaben zur Entwicklung des Energiestandortes Lubmin verursacht werden. 4. Würde eine Genehmigung der Ausgleichsmaßnahme „Kompen- sationsflächenpool Cämmerer See“ auch für andere Eingriffe gelten, falls sich kein Investor für das GuD-Kraftwerk findet? Mit dem Kompensationsflächenpool „Cämmerer See“ könnte ein Ausgleich auch für andere erhebliche Eingriffe in marine Lebensraumtypen hergestellt werden.