Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1963 6. Wahlperiode 25.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Rechtsgerichtete Netzwerke in Justizvollzugsanstalten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni 2013 mit dem Thema Maßnahmen gegen die Vernetzung von rechtsradikalen Gefangenen befasst. Danach hat es den Versuch eines Gefangenen gegeben, aus einer hessischen Justizvollzugsanstalt heraus rechtsextreme Verbindungen aufzubauen. Die Justizministerinnen und Justizminister stellen fest, dass es nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen darüber hinaus keine organisierten rechtsextremen Strukturen im Justizvollzug gegeben hat. 1. Wie viele Insassen in den Justizanstalten Mecklenburg-Vorpommerns sind wegen politisch rechts motivierter Straftaten inhaftiert oder waren wegen solcher im Vorfeld in Erscheinung getreten? Eine Klassifizierung von Straftaten als „politisch rechts motiviert“ erfolgt durch die Justizvollzugsanstalten nicht. Statistische Erhebungen liegen daher nicht vor. Drucksache 6/1963 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Sind Kontakte zwischen Insassen der JVA Stralsund und der mutmaß- lichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe bekannt? Wenn ja, inwieweit wurde diesbezüglich ermittelt? Die Landesregierung hat keine Kenntnis von Kontakten zwischen Insassen der JVA Stralsund und der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. 3. Welche Maßnahmen sind bisher ergriffen worden, um rechtsradikale Netzwerke in den Justizvollzugsanstalten in MecklenburgVorpommern aufzudecken? a) Wie viel Personal wurde hierfür bereitgestellt? b) Inwiefern wurden die Kontakte zwischen Insassen, die wegen politisch rechts motivierter Straftaten inhaftiert sind oder denjenigen, die wegen solcher im Vorfeld in Erscheinung getreten sind, überprüft? c) Wurden Tätowierungen, die auf einen rechtsgerichteten Hintergrund des Insassen hinweisen dokumentiert? Zu 3 und a) Die Fragen 3 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu b) Im Rahmen des Aufnahme- und Diagnoseverfahrens werden die im Einzelfall die Straffälligkeit begünstigenden Faktoren für jeden Strafgefangenen ermittelt. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Verfahren wird ein Vollzugs- und Eingliederungsplan erstellt. In den Fällen eines entsprechenden Extremismusverdachts bei Gefangenen werden alle Möglichkeiten zur Beobachtung und Überwachung, die in den Justizvollzugsgesetzen vorgesehen sind, ausgeschöpft. Zu c) Die Feststellung äußerlicher körperlicher Merkmale, wozu auch Tätowierungen gehören, ist gemäß § 108 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Strafvollzugsgesetzes MecklenburgVorpommern zulässig. Stellen die Justizvollzugsanstalten im Rahmen des Aufnahmeverfahrens bei Gefangenen Tätowierungen fest, werden diese dokumentiert. Wenn es sich bei den Tätowierungen um Kennzeichen oder Symbole handelt, deren Zeigen den Straftatbestand des § 86 oder § 86a des Strafgesetzbuches verwirklichen würde, werden die Gefangenen darauf hingewiesen, dass die Tätowierungen bedeckt zu halten sind und Zuwiderhandlungen zur Anzeige gebracht werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1963 3 4. Haben die Insassen Zugang zu Zeitschriften, die dem politisch rechten Spektrum zuzuordnen sind? Gemäß § 50 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern dürfen die Gefangenen auf eigene Kosten Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen. Ausgeschlossen sind Zeitungen und Zeitschriften, deren Verbreitung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist. Grundsätzlich besteht daher Zugang zu allen frei verkäuflichen Zeitungen und Zeitschriften. Die Anstalten haben jedoch die Möglichkeit, den Gefangenen einzelne Ausgaben vorzuenthalten oder zu entziehen, wenn deren Inhalte die Erreichung des Vollzugsziels oder die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt erheblich gefährden würden.