Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1965 6. Wahlperiode 28.06.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stromversorgung für Kreuzfahrtschiffe und ANTWORT der Landesregierung Kreuzfahrtschiffe verbrauchen auch während der Liegezeiten in den Häfen große Mengen Energie. Dazu läuft ein Teil der Dieselmotoren während der gesamten Liegezeit, wobei die Abgase des im Vergleich zum Auto um ein Vielfaches schwefelhaltigeren Treibstoffs nahezu ungefiltert in die Umwelt entlassen werden und stark umweltbelastend wirken. An den Kreuzfahrtterminals des Landes, vor allem Warnemünde, Wismar und Sassnitz, legen von Jahr zu Jahr mehr Kreuzfahrtschiffe an. 2013 sind allein in Warnemünde 197 Schiffe angekündigt. Die Belastung für Anwohner, Urlauber und Natur ist groß und wird bei der zu erwartenden Expansion des Kreuzfahrermarktes zunehmen. Die seit dem 1. Januar 2010 gültige Richtlinie 2005/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen , gemeinsam mit der MARPOL Anlage VI, setzt das Ziel, Schiffskraftstoffe mit maximal 0,1 % Schwefelgehalt zu verwenden, oder ein am Hafen verfügbares Landstromversorgungssystem zu nutzen. Die Landstromversorgung , die eine umweltschonendere Energieversorgung darstellt , wird von verschiedenen Häfen getestet oder befindet sich in Vorbereitung . Als Beispiele seien Lübeck und Hamburg genannt. Drucksache 6/1965 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie wird die Umweltbelastung durch Kreuzfahrtschiffe in den Kreuz- fahrthäfen des Landes eingeschätzt? Kreuzfahrtschiffe in den Häfen Mecklenburg-Vorpommerns dürfen ausschließlich Schiffskraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von maximal 0,1 % nutzen. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) betreibt in Warnemünde seit 5/2006 einen Luftmesscontainer. Dieser dient der Beurteilung der städtischen Hintergrundbelastung, einschließlich der Umweltbelastung durch luftgetragene Emissionen von Kreuzfahrtschiffen. Die Entfernung zum Kreuzfahrtterminal beträgt etwa 1000 m (Luftlinie). Im Messcontainer werden Geräte zur Ermittlung der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Ozon und Feinstaub (PM10 und PM2,5) betrieben. Die Messwerte der Station Warnemünde weisen bisher keine Auffälligkeiten auf - Grenzwertüberschreitungen für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid oder Feinstaub (PM10 und PM2,5) wurden seit Bestehen der Messstelle nicht registriert. Beurteilungswerte Messcontainer Warnemünde 2012: Komponente Jahresmittel Messwert (Grenzwert) [µg/m³] Tagesmittel Anzahl der Überschreitungen/ zulässige Anzahl Stundenmittel Anzahl der Überschreitungen/ zulässige Anzahl SO2 2 (Grenzwert 20) 0/3 0/24 NO2 15 (Grenzwert 40) - 0/18 PM10 16 (Grenzwert 40) 6/35 - PM2,5 11 (Zielwert 25) - - Um den Einfluss des Schiffsverkehrs auf die Immissionssituation in Rostock und Warnemünde hinsichtlich der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Feinstaub (PM10) abschätzen zu können, wurde weiterhin im Juni 2009 durch ein Luftschadstoffgutachten zur Immissionssituation Hafen Rostock ermittelt, ob es an Orten, die sich näher an den Schifffahrtswegen und Liegeplätzen befinden, zu Grenzwertüberschreitungen kommen kann. Das Gutachten ist unter der Internetadresse http://www.lung.mvregierung .de/umwelt/luft/archiv/lrp_hafen_hro.pdf abrufbar. Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass für alle betrachteten Schadstoffe die Grenzwerte sicher eingehalten werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1965 3 2. Welche konkreten Überlegungen gibt es, die Kreuzfahrtschiffe in den Häfen des Landes umweltgerechter mit Strom zu versorgen, um während der Liegezeiten die Dieselmotoren abschalten zu können? Zur Beantwortung der Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass weder das Land noch die Hafengesellschaften, an denen das Land beteiligt ist, als Betreiber von Landstromanlagen und somit als Stromversorger in Frage kommen. Für die Versorgung von Kreuzfahrtschiffen mit Landstrom muss ein entsprechender Anbieter für die Erzeugung und Lieferung von Landstrom sowie Nachfrage durch ein oder mehrere Reeder vorliegen. Inwieweit es entsprechende Überlegungen von potentiellen Anbietern und Nachfragern derzeit konkret gibt, ist der Landesregierung nicht bekannt. Darüber hinaus sieht die Landesregierung in alternativen Treibstoffen wie zum Beispiel Liquefied Natural Gas (LNG) Potential, die Umweltbelastung in Kreuzfahrthäfen zu vermindern. 3. Haben bereits Gespräche mit Aida Cruises und Becker Marine Systems Hamburg, die ein schwimmendes Gaskraftwerk für den Hamburger Hafen planen, stattgefunden? Wenn nicht, ist ein solches Gespräch in absehbarer Zeit vorgesehen? Nach Angaben der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock haben entsprechende Gespräche mit der Hafenentwicklungsgesellschaft Rostock bereits stattgefunden. 4. Welche Möglichkeiten sieht das Land Mecklenburg-Vorpommern, EU-Fördermittel für die Etablierung von festen oder schwimmenden Landstromversorgungseinrichtungen zu nutzen? Die Anbieter von Landstromanlagen in den Häfen des TEN-T-Netzes (in MecklenburgVorpommern Rostock, Sassnitz, Wismar) können grundsätzlich von der TEN-T-Förderung der EU-Kommission durch die TEN-Exekutivagentur profitieren. In der Vergangenheit wurde die Einführung der Versorgung mit Landstrom unter anderem im Rahmen der Mehrjahresprogramme (zum Beispiel sogenannte Motorways of the Sea Projekte) und Jahresprogramme mit EU-Mitteln gefördert. Die Gegenstände der künftigen Förderung werden im Rahmen der nächsten Ausschreibung auf europäischer Ebene (TEN-V Call) veröffentlicht. Drucksache 6/1965 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Gemäß dem aktuellen Entwurf der EFRE-Verordnung für die Förderperiode 2014 bis 2020 unterstützt der EFRE unter anderem die Investitionspriorität 4 c) „Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in öffentlichen Infrastrukturen …“ zur Verwirklichung des Ziels „Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2 Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft“. Die Förderung der Etablierung von festen oder schwimmenden Landstromversorgungen wäre danach grundsätzlich in diesem Zusammenhang vorstellbar. Allerdings steht die Verabschiedung der Verordnungen noch aus; die Entwürfe können noch nicht als rechtsverbindlich angesehen werden. Anpassungen der Infrastruktur in Häfen, die in Folge der Errichtung von Landstromanlagen notwendig sind, können durch das Land Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich im Rahmen seiner Hafeninfrastrukturförderung bezuschusst werden.