Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/197 6. Wahlperiode 04.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Situationen an den Sozialgerichten in Mecklenburg Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Klagen im Zusammenhang mit dem SGB II sind in den Jahren 2007 - 2011 in Mecklenburg Vorpommern eingereicht worden (bitte jahresbezogen auflisten)? Jahr 2007 2008 2009 2010 I. bis III. Quartal 2011 Sozialgerichte Hauptverfahren 1. Verfahren insgesamt - Eingänge 11.462 13.472 13.599 14.271 10.274 2. SGB II - Eingänge 5.656 7.539 7.706 8.513 5.866 Drucksache 6/197 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Verfahren vor dem Sozialgericht betrafen sogenannte „Eilsachen“? Jahr 2007 2008 2009 2010 I. bis III. Quartal 2011 Sozialgerichte Eilverfahren 1. Verfahren insgesamt - Eingänge 1.282 1.267 1.273 1.381 856 2. SGB II - Eingänge 1.066 1.057 1.058 1.133 660 3. In wie vielen Fällen wurde vorläufiger Rechtsschutz gewährt? Für die Jahre 2007 und 2008 wird die Statistik wie folgt ausgewiesen: Verfahren im Zusammenhang mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz insgesamt 2007 2008 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Beschluss 527 574 davon - Beschluss über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 163 194 davon - Beschluss auf Zurückweisung des Antrages auf einst- weiligen Rechtsschutz 364 380 Angelegenheiten nach dem SGB II 2007 2008 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Beschluss 424 479 davon - Beschluss über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz 140 178 davon - Beschluss auf Zurückweisung des Antrages auf einst- weiligen Rechtsschutz 284 301 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/197 3 Aufgrund einer Änderung der Anordnung über Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit wird die Position „davon Beschluss über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz“ ab 2009 nicht mehr gesondert ausgewiesen. Verfahren im Zusammenhang mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz insgesamt 2009 2010 I. bis III. Quartal 2011 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Beschluss 561 611 430 Die durch Beschluss erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit Obsiegen oder teilweisem Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 184 228 147 Zurückweisung des Antrags 377 383 283 Angelegenheiten nach dem SGB II 2009 2010 I. bis III. Quartal 2011 Art der Erledigung Die erledigten Verfahren wurden beendet durch Beschluss 463 501 Für den Berichtszeitraum liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesonderten Daten zum SGB II vor. Die durch Beschluss erledigten Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren, endeten mit Obsiegen oder teilweisem Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 160 209 Zurückweisung des Antrags 303 292 4. Was waren die wesentlichen Gründe für die eingereichten Klagen? In der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit wird unterschieden nach Art der Verfahren und Sachgebieten. Eine Aussage über die wesentlichen Gründe für die eingereichten Klagen enthält die Statistikanordnung nicht. Drucksache 6/197 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie vielen Klagen wurde stattgegeben? Ausgang des Verfahrens hinsichtlich der Versicherten oder Leistungsberechtigten 2007 2008 2009 2010 I. bis III. Quartal 2011 1.1 Verfahren insgesamt Durch Urteil oder Gerichts- bescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren: 1.343 1.727 1.917 2.288 1.719 Diese endeten mit: - Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 151 236 271 406 283 - teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 173 195 226 298 204 1.2 Angelegenheiten nach dem SGB II Durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigte Verfahren, an denen Versicherte oder Leistungsberechtigte beteiligt waren: 261 502 688 840 Für den Berichtszeitraum liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine gesonderten Daten zum SGB II vor. Diese endeten mit: - Obsiegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 51 105 152 209 - teilweisem Obsiegen/Unterliegen der Versicherten oder Leistungsberechtigten 43 85 116 144 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/197 5 6. Wie hoch war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer? Jahr 2007 2008 2009 2010 I. bis III. Quartal 2011 Sozialgerichte 1. Hauptverfahren 1.1 Verfahren insgesamt durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 14,4 15,8 17,3 18,2 18,5 1.2 SGB II durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 8,7 11,9 14,0 14,8 k. A. 2. Eilverfahren 2.1 Verfahren insgesamt durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 1,5 1,8 1,7 1,5 1,7 2.2 SGB II durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten 1,4 1,7 1,6 1,4 k. A. 7. Wie viele Richter wären notwendig, um die Bearbeitungsdauer signifikant zu senken und existenzbedrohende Situationen für die Kläger abzuwenden? In Existenz bedrohenden Situationen hat der oder die Rechtsuchende die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes, über den die Sozialgerichte zeitnah entscheiden. Wegen der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer im Einzelnen wird auf die Antwort zu Frage 6 Bezug genommen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Richterinnen und Richter bei den Sozialgerichten erheblich verstärkt worden: Seit dem Haushalt 2005 sind die Richterstellen in der Sozialgerichtsbarkeit von 29 auf 45 aufgestockt worden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um zusätzliche Stellen, sondern um solche, die aus den Gerichten und Staatsanwaltschaften in die Sozialgerichtsbarkeit verlagert wurden. Mit dem Haushalt 2012/2013 ist die Verlagerung von 8 weiteren Stellen in die Sozialgerichtsbarkeit beabsichtigt. Seit dem Jahr 2008 werden verstärkt Richterinnen und Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Viele von ihnen konnten aufgrund der Stellenverlagerungen in die Sozialgerichtsbarkeit versetzt werden. Zudem haben viele der in den Jahren 2009 und 2010 eingestellten Proberichterinnen und Proberichter ihren ersten Dienstleistungsauftrag in die Sozialgerichtsbarkeit erhalten. Drucksache 6/197 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Tatsächlich sind am 1. Januar 2012 insgesamt 64 Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit des Landes tätig, davon 11 am Landessozialgericht. Die Personalbedarfsberechnung erfolgt in der Sozialgerichtsbarkeit auf der Grundlage des bundesweit von den Landesjustizverwaltungen angewandten Personalbedarfsberechnungssystems (PEBB§Y). Die jetzige Personalausstattung entspricht annähernd dem nach dem Personalbedarfssystem PEBB§Y errechneten Personalbedarf für den richterlichen Dienst. Im Jahr 2010 wurde mit der Sozialgerichtsbarkeit ein Konzept für den Abbau von Verfahren mit einer Verfahrensdauer von mehr als zwei Jahren vereinbart. Grundlage für das Bestandsmanagement ist unter anderem die Einhaltung der vereinbarten Erledigungsquoten. Der Sozialgerichtsbarkeit wurden regelmäßige Berichtspflichten auferlegt. Die gemeldeten Zahlen werden insbesondere mit Blick auf die Personalbedarfsplanung geprüft und aufmerksam beobachtet. 8. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung diesbezüglich bereits unternommen und welche Maßnahmen plant sie für die kommenden 5 Jahre? 9. Was verbirgt sich konkret hinter dem kürzlich in der regionalen Presse als „Bestandsabbaukonzept“ titulierten Verfahren und welchen Einfluss hat dieses konkret auf die Entwicklung der Fallzahlen? Die Fragen 8 und 9 werden zusammenhängend beantwortet. Siehe Antwort zu Frage 7.