Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1974 6. Wahlperiode 27.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Lagebild häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Mit den am 1. Januar 2011 in der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) eingeführten erweiterten Standardtabellen mit Angaben zum Tatverdächtigen , zum Opfer (Geschädigtenspezifik) und zur Opfer-TatverdächtigenBeziehung stehen zur Erfassung der polizeilichen Kriminalstatistik Daten zur Verfügung, die das Auswertungspotenzial der PKS-Datenbasis erheblich , insbesondere im Hinblick auf das Thema häusliche und sexualisierte Gewalt, erhöhen. 1. Werden in Mecklenburg-Vorpommern die erweiterten Standard- tabellen zur Erfassung der „Geschädigtenspezifik“, insbesondere die Tabellen zur „Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung-formal“ mit Angaben zu Verwandtschaft, einschließlich Partnerinnen/Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, angewandt und ausgewertet? Die Erfassung der Angaben zum Tatverdächtigen und Opfer, einschließlich der OpferTatverdächtigen -Beziehung mit Angaben zu Verwandtschaft, einschließlich Partnerinnen /Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaft, erfolgt seit 2008 in MecklenburgVorpommern nach einem Landesverfahren mit weitreichenden Auswertemöglichkeiten. Drucksache 6/1974 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wenn keine Erfassung und/oder Auswertung erfolgt: a) Weshalb ist noch keine Umstellung erfolgt? b) Worin bestehen die genauen Aufgaben, um eine Umstellung und Auswertung in Mecklenburg-Vorpommern zu realisieren? c) Bis wann ist eine Umstellung geplant? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. In wie vielen Fällen der Straftatbestände „versuchter bzw. vollendeter Mord“ (§ 211 StGB) und „Totschlag“ (§§ 212 und 213 StGB) wurde als Tatverdächtige/Tatverdächtiger die/der Ehepartnerin/Ehepartner, die/der Partnerin/Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die/der Partnerin/Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die/der ehemalige Partnerin/Partner ermittelt (bitte für die Jahre 2011 und 2012 auflisten)? Gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Daten erfasst: Anzahl erfasste Fälle mit Geschädigten im Jahr 2011 Ehepartner eingetragene Lebenspartner- schaft Lebensgefährte ehemaliger Ehepartner/ Lebensgefährte Mord § 211 Strafgesetzbuch (StGB) 3 0 0 2 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 1 0 2 0 Anzahl erfasste Fälle mit Geschädigten im Jahr 2012 Ehepartner eingetragene Lebenspartner- schaft Lebensgefährte ehemaliger Ehepartner/ Lebensgefährte Mord § 211 StGB 3 0 0 0 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 5 0 1 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1974 3 4. In wie vielen Fällen der „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestim- mung“ wurde als Tatverdächtige/Tatverdächtiger die/der Ehepartnerin /Ehepartner, die/der Partnerin/Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die/der Partnerin/Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die/der ehemalige Partnerin/Partner ermittelt (bitte für die Jahre 2011 und 2012 auflisten)? Gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Daten erfasst: Anzahl erfasste Fälle mit Geschädigten im Jahr 2011 Ehepartner eingetragene Lebenspartner- schaft Lebensgefährte ehemaliger Ehepartner/- Lebensgefährte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 14 1 12 31 Anzahl erfasste Fälle mit Geschädigten im Jahr 2012 Ehepartner eingetragene Lebenspartner- schaft Lebensgefährte ehemaliger Ehepartner/- Lebensgefährte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 15 0 10 22 5. In wie vielen Fällen wurde bei den Straftatbeständen §§ 185 StGB; 223 StGB; 224 StGB; 238 StGB; 241 StGB und 303 StGB als Tatverdächtige /Tatverdächtiger die/der Ehepartnerin/Ehepartner, die/der Partnerin/Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die/der Partnerin/Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die/der ehemalige Partnerin/Partner ermittelt (bitte für die Jahre 2011 und 2012 auflisten)? Drucksache 6/1974 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik Mecklenburg-Vorpommern wurden folgende Daten erfasst: Anzahl erfasste Fälle mit Geschädigten im Jahr 2011 Ehepartner eingetragene Lebenspartner- schaft Lebensgefährte ehemaliger Ehepartner/ Lebensgefährte Beleidigung § 185 StGB 80 4 60 231 Körperverletzung § 223 StGB 358 27 422 444 gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 69 8 84 79 Nachstellung (Stalking) § 238 StGB 32 0 6 232 Bedrohung § 241 StGB 104 5 78 226 Sachbeschädigung §§ 303 - 305a StGB 57 8 54 191 Anzahl erfasste Fälle mit Geschädigten im Jahr 2012 Ehepartner eingetragene Lebenspartner- schaft Lebensgefährte ehemaliger Ehepartner/ Lebensgefährte Beleidigung § 185 StGB 94 4 68 311 Körperverletzung § 223 StGB 373 24 448 470 gefährliche Körperverletzung § 224 StGB 73 4 92 71 Nachstellung (Stalking) § 238 StGB 21 0 9 178 Bedrohung § 241 StGB 103 5 91 237 Sachbeschädigung §§ 303 - 305a StGB 64 5 66 203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1974 5 6. Wie ist bei den Straftatbeständen „Mord“ (§ 211 StGB), „Totschlag“ (§§ 212 und 213 StGB), den „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung “ und den Straftatbeständen §§ 185 StGB; 223 StGB; 224 StGB; 238 StGB; 241 StGB und 303 StGB für die Jahre 2011 und 2012, in denen als Tatverdächtige/Tatverdächtiger die/der Ehepartnerin /Ehepartner, die/der Partnerin/Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die/der Partnerin/Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die/der ehemalige Partnerin/Partner ermittelt wurde, die Geschlechter- und Altersverteilung? Hierzu liegt kein statistisches Datenmaterial vor. 7. Wie sind die Eingangs- und Erledigungszahlen der Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern für die Straftatbestände „Mord“ (§ 211 StGB), „Totschlag“ (§§ 212 und 213 StGB), die „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ und §§ 185 StGB; 223 StGB; 224 StGB; 238 StGB; 241 StGB und 303 StGB, in denen als Tatverdächtige/Tatverdächtiger die/der Ehepartnerin/Ehepartner, die/der Partnerin/Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die/der Partnerin/Partner in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die/der ehemalige Partnerin/Partner ermittelt wurde (bitte für die Jahre 2011 und 2012 auflisten)? Hierzu liegt kein statistisches Datenmaterial vor.