Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1985 6. Wahlperiode 27.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Politische Kriminalität Links - Mai 2013 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Straftaten wurden für den Monat Mai 2013 polizeilich bekannt, die der politischen Kriminalität Links zugeordnet werden (bitte jeweils mit Tag/Zeitraum, Tathergang/ Skizzierung des Vorfalls, Straftatbestand, ermittelten Tatverdächtigen, Ermittlungs- und Strafverfahren aufführen)? Für den Monat Mai 2013 wurden sieben Straftaten polizeilich bekannt, die der politisch motivierten Kriminalität - Links zugeordnet werden. 1. Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß § 17a Absatz 2 Nr. 1 und § 27 Absatz 2 Versammlungsgesetz Ein bekannter Tatverdächtiger vermummte sich am 08.05.2013 in Demmin, Loitzer Straße, im Rahmen einer Gegendemonstration gegen einen Aufzug der NPD. 2. Gefährliche Körperverletzung (Versuch) gemäß § 224 Strafgesetzbuch (StGB) Ein bekannter Tatverdächtiger versuchte am 08.05.2013 in Demmin, Bauhofstraße, einem unbekannten Geschädigten im Rahmen einer Gegendemonstration gegen einen Aufzug der NPD mittels einer Glasflasche auf den Kopf zu schlagen. Drucksache 6/1985 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Unbekannte Tatverdächtige beschädigten am 08.05.2013 in Demmin, Jarmener Straße, einen auf dem Netto-Parkplatz abgestellten Personenkraftwagen (PKW) eines Teilnehmers eines Aufzuges der NPD. 4. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Unbekannte Tatverdächtige beschädigten am 08.05.2013 in Demmin, Jarmener Straße, einen auf dem Netto-Parkplatz abgestellten PKW eines Teilnehmers eines Aufzuges der NPD. 5. Körperverletzung gemäß § 223 StGB Ein bekannter Tatverdächtiger trat am 08.05.2013 in Demmin, Loitzer Straße, aus einer Sitzblockade gegen einen Aufzug der NPD einem eingesetzten Polizeibeamten gegen das Knie. 6. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Unbekannte Tatverdächtige beschädigten am 08.05.2013 in Demmin, Jarmener Straße, einen auf dem Netto-Parkplatz abgestellten PKW eines Teilnehmers eines Aufzuges der NPD. 7. Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB Unbekannte Tatverdächtige sprühten am 21.05.2013 in Wismar, Bussardweg, auf eine vor dem Haus befindliche Mauer aus Betonpflanzringen mittels gelber Farbe den Schriftzug „Antifa“.