Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1987 6. Wahlperiode 28.06.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Generalverdacht gegen Urlaubsgäste und ANTWORT der Landesregierung Wie die Ostseezeitung am 22.05.2013 berichtete, hat der Eigentümer der Ferienanlage „Hinter der Düne“, Frank Koch, im Vorfeld des Pfingstwochenendes der Polizei eine Liste seiner Gäste zur Überprüfung übergeben , weil auch sog. Rechtsextremisten hätten darunter sein können. Die Polizei habe diese Liste überprüft und keine Auffälligkeiten festgestellt. Am 23.05.2013 war ebenfalls in der Ostseezeitung zu lesen, dass die politische Polizei MEAX (Mobile Aufklärung Extremismus) diese Liste im Vorfeld angefordert hat, nur weil auch „rechtes Klientel zu erwarten war“. 1. Wie war der genaue Ablauf der Geschehnisse? Ein Sicherheitsbeauftragter des Campingplatzes in Ückeritz informierte am 13.05.2013 die Polizei über eine bevorstehende Musikveranstaltung auf dem Campingplatz in Ückeritz unter Beteiligung von Musikbands der rechten Szene. Am 15.05.2013 übergab der Sicherheitsbeauftrage der Polizei zu Zwecken der Überprüfung eine Anreiseliste. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Einsatzgruppen Mobile Aufklärung Extremismus (MAEX) Teil der Landespolizei sind. Eine politische Polizei existiert nicht. Drucksache 6/1987 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Hält die MAEX bzw. der Staatschutz bei der Polizei oder eine sonstige Behörde tatsächlich Betreiber von Ferienanlagen (Hotels, Pensionen, Camping- und Zeltplätze) dazu an, ihre Gästelisten einzureichen ? Wenn ja, geschieht dies nur auf besonderen Verdacht hin oder ausschließlich auf Verlangen des Betreibers? Gemäß §§ 25, 26 und § 27 Absatz 3 Sicherheits- und Ordnungsgesetz kann die Polizei personenbezogene Daten erheben, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung (§ 49 Sicherheits- und Ordnungsgesetz) bestehen. Darunter kann im Rahmen der im Einzelfall durchzuführenden Prüfung auch die Erhebung von personenbezogenen Daten aus einer Gästeliste fallen. 3. Welche Kriterien müssen für eine solche Gästelistenübergabe und anschließender Prüfung erfüllt sein? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 4. Richten sich solche Maßnahmen ausschließlich gegen sogenannte Rechtsextremisten oder auch gegen andere Personengruppen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 5. Auf welcher gesetzlichen Grundlage finden diese Überprüfungen statt (bitte mit ausführlicher Darstellung der Ermessensausübung darstellen )? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1987 3 6. Wie sind diese Listenübersendungen und -prüfungen mit dem Daten- schutz vereinbart (bitte ausführlich bezüglich der Behörden und des Betreibers einer Ferienanlage darstellen)? Nach § 2 Absatz 4 des Landesdatenschutzgesetzes gehen besondere Rechtsvorschriften den allgemeinen Regelungen vor, soweit sie den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln. Die spezialgesetzlichen Regelungen finden sich, wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, im Sicherheits- und Ordnungsgesetz.