Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. Juni 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1988 6. Wahlperiode 03.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Stramm, Fraktion DIE LINKE Mittelabfluss Haushaltstitel und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie gestalteten sich Haushaltsansatz, Haushaltsfreigabe und Mittelabfluss in Kapitel 1005 Maßnahmegruppe 65 Titel 633.65 „Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Sozialhilfe“ in den Jahren 2010, 2011, 2012? Im Jahr 2010 betrug der Haushaltsansatz 263.713.400 Euro, die zu 100 Prozent freigegeben wurden. Hiervon wurden 263.713.305 Euro (davon 263.634.452 nach § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Finanzierung der Aufgaben nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und anderen Sozialvorschriften Mecklenburg-Vorpommern (SozhfinanzG M-V) und 78.853 Euro nach § 1 Absatz 3 SozhfinanzG M-V für 2009) ausgezahlt. Im Jahr 2011 betrug der Haushaltsansatz 273.553.500 Euro, die zu 100 Prozent freigegeben wurden. Hiervon wurden 273.553.454 Euro (273.553.452 Euro nach § 1 Absatz 2 SozhfinanzG M-V zuzüglich 2,00 Euro für Verrechnungen aus den Vorjahren) ausgezahlt. Im Jahr 2012 betrug der Haushaltsansatz 262.501.300 Euro, die zu 100 Prozent freigegeben wurden. Hiervon wurden 262.501.209 Euro (gemäß § 1 Absatz 2 SozhfinanzG M-V) ausgezahlt. Drucksache 6/1988 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie hoch ist das freigegebene Soll für oben genannten Titel für 2013 geplant und mit welchem Mittelabfluss wird gerechnet? Der Haushaltsansatz für das Jahr 2013 beträgt 270.000.000 Euro. Es wird für 2013 mit einem Mittelabfluss von 256.123.890 Euro (Zuweisungsbeträge nach § 1 Absatz 2 SozhfinanzG MV [in der am 19. Juni 2013 vom Landtag beschlossenen Fassung] in Höhe von 254.623.890 Euro sowie nach § 1 Absatz 6 SozhfinanzG M-V [in der am 19. Juni 2013 vom Landtag beschlossenen Fassung] in Höhe von 1.500.000 Euro) gerechnet. 3. Wenn sich Haushaltsansatz, Freigabe und Mittelabfluss für die Jahre unterscheiden, was sind die Ursachen hierfür? Die Haushaltsansätze und Freigaben werden jeweils auf die nächsten vollen 100 Euro aufgerundet. In den Jahren 2010 bis 2012 unterscheiden sich der jeweilige Haushaltsansatz beziehungsweise die jeweilige Freigabe und der Mittelabfluss daher lediglich um die verbliebenen Rundungsbeträge (95 Euro, 46 Euro und 91 Euro). Der für 2013 in der Antwort zu Frage 2 dargestellte zu erwartende Mittelabfluss ergibt sich aus den in § 1 Absatz 2 beziehungsweise Absatz 6 SozhfinanzG M-V (in der am 19. Juni 2013 vom Landtag beschlossenen Fassung) gesetzlich geregelten Zuweisungsbeträgen für das Jahr 2013.