Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1992 6. Wahlperiode 02.07.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Pensionsfonds Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nachstehende Fragen beziehen sich auf die Rücklagen des Pensionsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern. 1. Welche Summe befindet sich derzeit im Pensionsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Mit Stand 18.06.2013 weist der Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VersFonds M-V) einen Marktwert von insgesamt 87.334 TEUR aus. 2. Wo ist das Geld im Einzelnen angelegt (bitte nach Staaten sortieren sowie die jeweilige Anlageart, z. B. Staatsanleihen mit aufführen)? Instrumentengattung Marktwert in TEUR am 18.06.2013 Anteil Anleihen 66.595 76,3 % davon Belgien 6.590 davon Staat Belgien 6.590 Deutschland 60.005 davon Bundesländer 17.722 Pfandbriefe 42.283 Aktien und Aktienfonds 20.385 23,3 % Sonstige (Kasse) 354 0,4 % Gesamtportfolio 87.334 100,0 % Drucksache 6/1992 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Welche Gründe gab es (natürlich für den Fall, dass Gelder aus dem Pensionsfonds tatsächlich im Ausland angelegt worden sind) für diesen Schritt? Gemäß § 2 der Anlagerichtlinien für die Verwaltung des Sondervermögens VersFonds M-V orientiert sich die Anlage der Mittel im Rahmen einer langfristigen Anlagestrategie an den Zielen Sicherheit, Liquidität und Rendite. Die dem Sondervermögen zufließenden Mittel sind unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung anzulegen. Gemäß § 3 der Anlagerichtlinien sind zulässige Anlageinstrumente euro-denominierte, handelbare a) Schuldverschreibungen der Bundesrepublik Deutschland, der Bundesländer, anderer EWU-Staaten, der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie b) Pfandbriefe und vergleichbare gedeckte Schuldverschreibungen aus Euro-Ländern. Zum Zeitpunkt des Erwerbs müssen die Schuldverschreibungen über ein in den Anlagerichtlinien definiertes Mindestrating einer der 3 führenden Rating-Agenturen verfügen. Gemäß § 4 der Anlagerichtlinien orientiert sich der Aktienanteil des Sondervermögens am Markt für Standardwerte der Eurozone. Unter Beachtung dieser Anlagemöglichkeiten und -restriktionen ist auch der begrenzte Kauf belgischer Staatspapiere vorgenommen worden. 4. Inwieweit ist sichergestellt, dass die sich eventuell im Ausland befindlichen Gelder aus dem Pensionsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht in Spekulationsgeschäften versickern? 5. Welche Risiken sieht die Landesregierung in der Anlage von Rück- lagen aus Pensionsfonds in Staatsanleihen anderer Staaten, wobei die Frage vor dem Hintergrund der aktuellen Euro-Krise erfolgt? Die Fragen 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Die Anlagerichtlinien lassen nur ein Investment in sichere, euro-denominierte, handelbare Schuldverschreibungen sowie Pfandbriefe und vergleichbare gedeckte Schuldverschreibungen zu (vgl. Antwort zu Frage 3). Gerade vor dem Hintergrund der europäischen Staatsschuldenkrise erfolgte kein Investment in Staatspapiere weiterer EWU-Staaten.