Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2003 6. Wahlperiode 05.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Egbert Liskow, Fraktion der CDU Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und ANTWORT der Landesregierung Seitens des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung wurde dargestellt, dass für den Ausbau barrierefreier Haltestellen und die Anschaffung barrierefreier Busse im Jahr 2013 insgesamt 11 Mio. Euro zur Verfügung stehen. 1. Wie viel Geld steht insgesamt zum Ausbau der Barrierefreiheit im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs bis zum Jahre 2022 zur Verfügung? a) Wann wird bzw. wurde die Förderrichtlinie veröffentlicht? b) Wie viel Prozent des Investitionsvolumens werden gefördert? Zu 1 Mit dem Kabinettsbeschluss vom 18.06.2013 zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014/2015 und des Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2014/2015 mit Haushaltsplan-Entwurf 2014/2015 und Finanzplan 2013 bis 2018 sowie Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2014/2015 stehen bis einschließlich 2018 für die Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) jährlich 10,3 Mio. EUR Landesmittel bereit. Darüber hinaus werden nach derzeitigem Stand für diesen Zweck in der Förderperiode 2014 - 2020 Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von jährlich 7,2 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die konkreten Ansätze der jeweiligen Haushaltsjahre stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers. Drucksache 6/2003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 a) Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Land Mecklenburg-Vorpommern (InvestÖPNVRL M-V), veröffentlicht im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2013 S. 61 und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neubeschaffung von Bussen des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern (ÖPNV-Bus-Neubeschaffungsrichtlinie - ÖPNV-BusRL), veröffentlicht im AmtsBl. M-V 2013 S. 105. Nach der ÖPNV-Bus-Neubeschaffungsrichtlinie - ÖPNV-BusRL werden nur barrierefrei gestaltete Fahrzeuge gefördert. Bei der Infrastrukturförderung müssen die Belange von Menschen mit Behinderungen und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen berücksichtigt werden. Zu 1 b) ÖPNV-Bus-Neubeschaffungsrichtlinie - ÖPNV-BusRL Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Beschaffung von Gelenkbussen, 15m-Langbusse, Standardbusse, Kleinbusse). Die Zuwendungen betragen bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100 000 Euro je Fahrzeug. Bei sogenannten alternativen Antrieben beträgt die Förderung bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 130 000 Euro je Fahrzeug. InvestÖPNVRL M-V Die Zuwendungen betragen in der Regel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des jeweiligen Vorhabens. 2. Wann können Anträge hinsichtlich der Förderung des Ausbaus von Maßnahmen zur Gewährleistung der Barrierefreiheit im ÖPNV gestellt werden? Mit welchen Bearbeitungszeiträumen ist zu rechnen? Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Neubeschaffung von barrierefrei gestalteten Standardlinienbussen sind bis zum 31. März eines Jahres, das dem vorgesehenen Beginn der Maßnahme vorausgeht, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen; über den Antrag soll innerhalb der folgenden fünf Monate entschieden werden. Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Mecklenburg-Vorpommern sind bis zum 30. März eines Jahres, das dem vorgesehenen Beginn der Maßnahme vorausgeht, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zu stellen; über den Antrag soll innerhalb der folgenden fünf Monate entschieden werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2003 3 3. Ist beabsichtigt, die Förderung bei Bussen mit sogenannten Hubliften, die im Überlandverkehr eingesetzt werden können, mit der Förderung von Niederfuhrbussen gleichzustellen? Nach der neuen ÖPNV-Bus-Neubeschaffungsrichtlinie-ÖPNV-BusRL dürfen nur noch barrierefrei gestaltete Linienbusse gefördert werden, als barrierefrei im Sinne der RL gelten nur Niederflurfahrzeuge und Low Entry-Fahrzeuge. Mit Hubliften ausgestattete Fahrzeuge sind damit nicht mehr förderfähig.