Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/202 6. Wahlperiode 06.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Stand und Kosten der Umsetzung und Einführung des dialogorientierten Serviceverfahrens bei der Hochschulzulassung an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Die Länder haben vereinbart, ein modernes Hochschulzulassungsverfahren einzuführen, das durch die neu errichtete Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Nachfolge der Zentralstelle für die Vergabe von Hochschulplätzen (ZVS) durchgeführt werden soll. Ein zentraler Bestandteil ist das „dialogorientierte Serviceverfahren“, mit dem u. a. Bürokratie verringert, die Anzahl der Mehrfachbewerbungen reduziert und die zur Verfügung stehenden Studienplätze durch die Vermeidung von Studienplatzblockaden effizienter genutzt werden sollen. Zum Wintersemester 2012/2013 soll das neue dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung durch einen örtlichen Numerus Clausus starten. Kernstück dieses neuen Verfahrens soll eine zentrale Datenbank sein, auf der die Wünsche der Studienplatzbewerber und die Auswahlentscheidungen der Hochschulen miteinander vernetzt werden. Technisch ermöglicht das DoSV sowohl eine zentrale (Bewerbung wird über das Portal der SfH abgegeben) als auch eine dezentrale Bewerbung (Bewerbung wird über ein hochschuleigenes Webportal eingereicht). Gemäß Artikel 15 des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 erfüllt die SfH die in Artikel 2 Nr. 1 genannten Aufgaben im Auftrag der Hochschulen und auf deren Kosten. Zur Durchführung der Aufgaben nach Artikel 2 Nr. 2 verpflichten sich die Länder, der Stiftung die erforderlichen Mittel als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Drucksache 6/202 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie hoch beziffert bzw. schätzt die Landesregierung den finanziellen Aufwand für die Einrichtung bzw. Umsetzung des dialogorientierten Serviceverfahrens an den Hochschulen in MecklenburgVorpommern ? a) Welche Mittel stellt die Landesregierung für die Einführung, Ein- richtung bzw. die Umsetzung des Serviceverfahrens zur Verfügung ? b) Welche Kosten entstehen den Hochschulen für die Einrichtung bzw. die Umsetzung des DoSV, die nicht durch die unter Frage 1 a) genannten Mittel abgedeckt werden? Zum Wintersemester 2012/2013 können nach dem Stand der technischen Realisierbarkeit aus Mecklenburg-Vorpommern die Universität Rostock und die Hochschule Neubrandenburg teilnehmen (siehe auch die Antwort zur Frage 2). Da die Bezifferung oder Schätzung des finanziellen Aufwandes aber entscheidend von der Anzahl der am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmenden Hochschulen sowie dem von den Hochschulen jeweils ausgewählten Anbieter für die Anbindung der Hochschulsoftware abhängt, ist hierzu nur eine Aussage für diese beiden Hochschulen möglich. Für die Anbindung der Hochschulsoftware an die T-Systems-Software der Stiftung für Hochschulzulassung sind Konnektoren erforderlich. Die Kosten für die Lizenzen und die Implementierung der Konnektoren betragen für die Universität Rostock und die Hochschule Neubrandenburg je zirka 100.000 Euro. Zu a) Die Kultusministerkonferenz hat am 09.06.2011 Folgendes beschlossen: „Die Länder bekräftigen ihre Bereitschaft, die Finanzierung des DoSV bis zur betriebsfertigen Übergabe an die Stiftung für Hochschulzulassung bis Ende 2012 zu sichern ...“. Vor diesem Hintergrund wurde den teilnehmenden Hochschulen des Landes eine Kostenübernahme für die Anbindung der Hochschulsoftware an die T-Systems-Software der Stiftung für Hochschulzulassung (Konnektoren) sowie die Übernahme von jeweils zusätzlich für die Implementierung notwendigem Personal pro teilnehmende Hochschule in Höhe von 60.000 Euro zugesichert. Diese Zusage gilt nicht für die Kosten für optionale Zusatzangebote und Supportkosten. Zu b) Den Hochschulen entstehen Kosten für die Unterstützung in Höhe von ca. 15.000 Euro pro Hochschule im Jahr, die aus bereits etatisierten Mitteln gedeckt werden. Durch das neue Verfahren werden die Hochschulen mittelfristig im Gegenzug durch personelle und sachliche Einsparungen auch entlastet, da zum Beispiel der postalische Bescheidversand entfällt. Eine zeitnahe Bescheidung an die Antragsteller, welche für die Bewerberinnen und Bewerber von Vorteil ist, vermittelt den Hochschulen zugleich eine rechtzeitige Planungssicherheit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/202 3 2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass das Bewerbermanagement des DoSV den Hochschulen und den Bewerbern in MecklenburgVorpommern wie geplant zum Wintersemester 2012/2013 zur Verfügung stehen wird? Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung hat am 15.12.2011 beschlossen, dass mit Blick auf die technische Anbindung der Hochschulen an das DoSV eine Einführung nur im Rahmen eines Pilotbetriebs möglich ist. Konkret sind derzeit etwa 40 Hochschulen technisch in der Lage, sich am DoSV zu beteiligen. Zu diesen 40 Hochschulen gehören die Universität Rostock und die Hochschule Neubrandenburg . Bei diesem Pilotbetrieb vergeben die teilnehmenden Hochschulen ihre Studienplätze in den jeweils ausgewählten Studiengängen tatsächlich und rechtswirksam über das DoSV. Insbesondere handelt es sich hierbei nicht um einen Test oder Simulationsbetrieb, bei dem ausschließlich fiktive Bewerbungen verarbeitet werden. Solche Testläufe werden - unabhängig vom Pilotbetrieb - weiterhin zusätzlich angeboten und durchgeführt. Der Pilotbetrieb bietet die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln und den Umfang der Teilnahme am DoSV sukzessiv zu steigern, um mittelfristig eine flächendeckende Teilnahme zu realisieren. 3. Wie hoch beziffert bzw. schätzt die Landesregierung die jährlichen finanziellen Zuschüsse des Landes an die SfH für die Durchführung der Aufgaben nach Artikel 2 Nr. 2 des eingangs genannten Staatsvertrags ? Der Zuschuss für die Stiftung für Hochschulzulassung (zentrales Verfahren) beläuft sich in 2012 auf rund 161.000 Euro. Für die Folgejahre wird nach derzeitigem Planungsstand von einer Steigerung in Höhe von 2,0 Prozent jährlich ausgegangen. 4. Wie hoch beziffert bzw. schätzt die Landesregierung den jährlichen Kostenaufwand der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern für die Erledigung der Aufgaben nach Artikel 2 Nr. 1 des eingangs genannten Staatsvertrags durch die SfH? Die Kostenkalkulation der Stiftung für Hochschulzulassung hängt entscheidend von der Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber - und damit von der Anzahl der am DoSV teilnehmenden Hochschulen - ab. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage bzw. Schätzung des jährlichen Kostenaufwands für die Hochschulen des Landes nicht möglich. Der Stiftungsrat der Stiftung für Hochschulzulassung strebt jedoch einen Betrag an, der 20 Euro pro vermittelten Studienplatz nicht überschreitet. Drucksache 6/202 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, ob die Hoch- schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen dezentralen Bewerbungsmodus anstreben? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass bei einem dezentralen Bewerbungsmodus die in Aussicht gestellte Einsparung bürokratischen Aufwandes erzielt werden kann? Das DoSV biete sowohl die Möglichkeit der Unterstützung für eine dezentrale als auch eine zentrale Bewerbung. Welche Option die Hochschulen des Landes mittel- oder langfristig anstreben, ist nicht bekannt. Nach dem derzeitigen Sachstand der technischen Anbindung der Hochschulen an das DoSV kommt für die beiden Hochschulen des Landes zum Wintersemester 2012/2013 aber ohnehin nur die dezentrale Bewerbungsoption in Betracht. Auch der dezentrale Bewerbungsmodus wird zumindest mittelfristig den bürokratischen Aufwand der Hochschulen reduzieren, da auch bei dieser Option der postalische Versand der Bescheide entfällt und durch die elektronische Form ersetzt wird. Darüber hinaus wird nach wie vor die zentrale Bewerbungsoption angestrebt, die derzeit wegen der Anbindungsprobleme der Hochschulen an das DoSV in technischer Hinsicht noch nicht möglich ist.