Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2025 6. Wahlperiode 05.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Integration von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem oder vermutetem sonderpädagogischen Förderbedarf an den Grundschulen MecklenburgVorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Zu den Antworten der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage „Integration von Förderschülerinnen und Förderschülern an Grundschulen“ (Drucksache 6/1923) stelle ich Nachfragen, die sich unter anderem auf die Antworten der Landesregierung beziehen bzw. sich aus den Antworten der Landesregierung ergeben. 1. Wie definiert die Landesregierung den Begriff „Eingangsklassen“, der in den Vorbemerkungen zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1923 verwendet wird? Als „Eingangsklasse“ ist in diesem Fall die Einrichtung einer Klasse mit Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 1 zu verstehen. Drucksache 6/2025 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. An welchen Förderschulen oder anderen Schulen des Landes werden weiterhin erste Klassen oder überhaupt Klassen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung gebildet (bitte nach Schulamtsbereichen und betreffenden Förderschulen getrennt ausweisen)? An folgenden allgemein bildenden Schulen werden weiterhin erste Klassen oder überhaupt Klassen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung gebildet: Staatliches Schulamt Förderschulen Andere Schulen Greifswald „Schule am Park“ Behrenhoff Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung Grundschule „Martin-Andersen-Nexö“ Greifswald Greifswald Förderschule „Ernst von Haselberg“ Stralsund Schule mit den Förderschwerpunkten Unterricht kranker Schülerinnen und Schüler sowie emotionale und soziale Entwicklung Neubrandenburg Pestalozzi-Schule Neubrandenburg Schule mit den Förderschwerunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung Rostock Förderzentrum „Am Wasserturm“ Rostock Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 5. Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“ Güstrow Schwerin Claus-Jesup-Schule Wismar Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen* Grundschule SchwerinLankow * Verfahren zur Änderung der Schulstruktur in eine „Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung“ läuft. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2025 3 3. Werden alle Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonder- pädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung, die in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschulen eingeschult worden sind, sonderpädagogisch gefördert (bezieht sich auf die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 6/1923, da dort zwischen den Schülerinnen und Schülern differenziert wird, die sonderpädagogischen Förderbedarf haben und denen, die sonderpädagogisch gefördert werden)? Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, die in die Jahrgangsstufe 1 der Grundschulen eingeschult worden sind, werden pädagogisch und sonderpädagogisch gefördert; nicht in jedem Fall ist jedoch die sonderpädagogische Förderung durch eine Sonderpädagogin oder einen Sonderpädagogen erforderlich. Nach § 8 der Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (Förderverordnung Sonderpädagogik - FöSoVO) vom 2. September 2009 können folgende Maßnahmen im gemeinsamen Unterricht unter Berücksichtigung des Umfangs und der Art des im Einzelfall notwendigen sonderpädagogischen Förderbedarfs verwirklicht werden: - Fördermaßnahmen der allgemein bildenden Schule, - Beratung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, deren Erziehungsberechtigten und Lehrerinnen und Lehrer, - Gewährung eines Nachteilsausgleichs, - Mitarbeit von Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung, - Mitarbeit von Lehrerinnen und Lehrern eines sonderpädagogischen Förderzentrums oder einer Förderschule im Unterricht der allgemeinen Schule, die sich nach Art und Umfang des jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarfs richtet. 4. Welche Ergebnisse hat die in der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1923 angekündigte Analyse ergeben, um Auskunft über den Verbleib der Schülerinnen und Schüler erteilen zu können, die seit dem Schuljahr 2010/2011 im Gemeinsamen Unterricht beschult werden (bezieht sich auf die Antwort zu Frage 2 der Drucksache 6/1923)? Die Auswertung des Verbleibs von Schülerinnen und Schülern, die seit dem Schuljahr 2010/2011 im Gemeinsamen Unterricht beschult werden und eine sonderpädagogische Förderung erhalten, hat Folgendes ergeben: Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen in der Jahrgangsstufe 1 mit tatsächlicher sonderpädagogischer Förderung hier: Verbleib dieser Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2012/2013 Drucksache 6/2025 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 1. Förderschwerpunkt Lernen Schuljahr 2010/2011 Grundschule Schuljahr 2012/2013 Grundschule Förderschule verzogen FL FG FH FSp FK FE 38 20 12 2 1 3 Schuljahr 2011/2012 Grundschule Schuljahr 2012/2013 Grundschule Förderschule verzogen FL FG FH FSp FK FE 34 26 1 3 1 3 2. Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Schuljahr 2010/2011 Grundschule Schuljahr 2012/2013 Grundschule Förderschule verzogen FL FG FH FSp FK FE 60 48 9 1 2 Schuljahr 2011/2012 Grundschule Schuljahr 2012/2013 Grundschule Förderschule verzogen FL FG FH FSp FK FE 53 46 3 1 1 2 3. Förderschwerpunkt Sprache Schuljahr 2010/2011 Grundschule Schuljahr 2012/2013 Grundschule Förderschule verzogen FL FG FH FSp FK FE 46 39 4 1 1 1 Schuljahr 2011/2012 Grundschule Schuljahr 2012/2013 Grundschule Förderschule verzogen FL FG FH FSp FK FE 51 47 1 1 1 1 Legende: FL Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen FG Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung FH Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören FSp Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache FK Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung FE Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung verzogen Schülerin oder Schüler ist aus Mecklenburg-Vorpommern verzogen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2025 5 Diese Angaben basieren vollständig auf unmittelbaren, anonymisierten Daten der jeweiligen Schulen, die der Frage gemäß dargestellt wurden. Eine statistische Plausibilisierung der Angaben ist rückwirkend aus diesem Grund nicht möglich. Bei zukünftigen Abfragen zu Daten ab dem Schuljahr 2013/2014 wird eine Plausibilisierung erfolgen. 5. In welchen Schulprogrammen der Grundschulen sowie Regionalen Schulen ist der integrative Unterricht fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit (bitte nach Schulamtsbereichen und Schulen getrennt angeben)? Die Schulprogramme der Grundschulen sowie der Regionalen Schulen wurde den Staatlichen Schulämtern zur Genehmigung vorgelegt. Eine Erfassung, in welchen Schulprogrammen der Grundschulen sowie Regionalen Schulen der integrative Unterricht fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit ist, erfolgt hierbei nicht, weil gemäß § 39a Absatz 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine Versagung der Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde nur dann erfolgen darf, wenn das Schulprogramm 1. gegen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften verstößt, 2. nicht mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar ist oder 3. die Gleichwertigkeit des schulischen Angebots in den Bereichen des Unterrichts, der Betreuung und Erziehung nicht gewährleistet, insbesondere wenn die nach den Anforderungen der Bildungsgänge notwendigen Standards nicht sichergestellt werden können. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Schulprogramme nur das spezielle Profil einer Schule konkretisieren, aber Inklusion für alle Schulen seit 1996 grundsätzlich Pflicht ist. 6. In welchem Umfang arbeitet das Unterstützersystem, um die integrative Beschulung zu begleiten? Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2012/2013 wurden für Lehrkräfte der Grundschulen des Landes gezielt Fortbildungen zur integrativen Beschulung angeboten. Diese Maßnahme setzt sich im Schuljahr 2013/2014 mit einem Kursangebot von einem Stundenumfang von 120 Stunden über einen Zeitraum von zwei Jahren fort. Die Kursleitung für die ersten Kurse werden die Beraterinnen und Berater für Grundschulen sowie Sonderpädagogik und Integration übernehmen. Ihre Aufgabe besteht neben der Kursleitung und gegebenenfalls der Durchführung von Seminaren auch in der intensiven Beratung der teilnehmenden Schulen, damit eine hohe Nachhaltigkeit der Fortbildungsinhalte im Bereich der Schul- und Unterrichtsentwicklung gewährleistet wird. Diese intensive Verknüpfung von Kursleitung, Fortbildung, Prozessbegleitung und Beratung bedeutet für die Arbeit der Beraterinnen und Berater ein zusätzliches Aufgabengebiet. Daher erhalten die Beraterinnen und Berater für Grundschulen sowie Sonderpädagogik und Integration ab dem 1. August 2013 bis zum Ende der Fortbildungsmaßnahmen (voraussichtlich : Ende Schuljahr 2015/2016) 5 beziehungsweise 5,5 Anrechnungsstunden. Daneben werden auf Wunsch und Anfrage Lehrkräfte, Teams, Fachkonferenzen, Kollegien und Schulleitungen im Rahmen der Unterstützungstätigkeit beraten. Drucksache 6/2025 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Welche Beratungsgegenstände sind den Lehrerinnen und Lehrern durch das Unterstützersystem seit dem Schuljahr 2010/2011 für die Durchführung des integrativen Unterrichts und jeweils in welchem Umfang angeboten worden (bitte getrennt nach Schulamtsbereichen angeben)? Die Beraterinnen und Berater für Sonderpädagogik und Integration arbeiten schulamtsübergreifend . Auch die Beraterinnen und Berater für Grundschulen stimmen ihre inhaltliche Arbeit ab. Die Beratungsgegenstände in den einzelnen Schulamtsbereichen werden je nach Anfrage zwar zeitlich verschoben angeboten, sind jedoch inhaltlich kaum zu unterscheiden. Die Themen werden je nach Anfrage einzelnen Lehrkräften, Teams, Fachkonferenzen, Kollegien und Schulleitungen angeboten. Umfänglich sind das Einzelberatungen, Teamberatungen , Fortbildungen an Nachmittagen oder auch Beratungen im Rahmen der schulinternen Lehrerfortbildung. Beratungsgegenstände in allen Schulamtsbereichen waren und sind: - Förderplanarbeit, - Arbeit im gemeinsamen Unterricht/Teamarbeit, - zieldifferenter Unterricht, - Umgang mit Unterrichtsstörungen, - Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern, - Arbeit mit Kindern mit Sprachauffälligkeiten und Lernschwierigkeiten, - kooperatives Lernen unter inklusiven Bedingungen, - pädagogische Diagnostik, - individualisiertes Lernen, - differenzierte Leseaufgaben, - differenziertes Üben im Mathematikunterricht und - Förderung bei Angststörungen 8. Ist die Antwort der Landesregierung auf die Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1923 so zu verstehen, dass keine Evaluation des Erfolgs oder Misserfolgs des integrativen Unterrichts (außer RIM/PISaR) erfolgte? Eine Evaluation über den Erfolg oder Misserfolg des integrativen Unterrichts, der im Übrigen schon seit Jahren schulgesetzlich festgeschrieben als vorrangige Beschulungsform bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgen soll und somit keine Besonderheit mehr darstellt, erfolgt unter anderem durch die tägliche pädagogische Arbeit (zum Beispiel Arbeit mit Förderplänen, Lernerfolgskontrollen, Vergleichsarbeiten) sowie durch die schulaufsichtliche Begleitung durch die Staatlichen Schulämter. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2025 7 Unabhängig davon wurde seit dem Schuljahr 2006/2007 das Modellprojekt „Primarstufe“ durch die Universität Rostock wissenschaftlich begleitet (Mecklenburger Längsschnittstudie). Der zentrale Fokus lag dabei auf der Frage, wie sich die besonderen Bedingungen in den Diagnoseförderklassen auf die Entwicklung der Schulleistungen der Kinder in Diagnoseförderklassen auswirken. Haben sich die bisher publizierten Forschungsberichte zunächst mit der detaillierten Lernausgangslage (Blumenthal, Hartke & Koch, 2008) und mit der Effektivität der Diagnoseförderklassen (Koch, Hartke & Blumenthal, 2010) befasst, wurden mit dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitstudie die eingeschlagenen Schullaufbahnen der Kinder und ihre Leistungen nach dem Übergang an die Regelschule beziehungsweise die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen näher betrachtet (Koch, K., Blumenthal, Y. & Tresp, T. (2012). Diagnoseförderklassen (DFK) oder Grundschulklassen? - Die Schullaufbahnen gefährdeter Schüler im Vergleich. Unveröffentlichter Projektabschlussbericht). 9. Wie wird die vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf der Sitzung des Bildungsausschusses des Landtages vom 5. Juni 2013 angekündigte Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen auf der Insel Rügen inhaltlich und organisatorisch im Schuljahr 2013/2014 durchgeführt? Die Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer der weiterführenden Schulen auf der Insel Rügen wurde durch das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe in der Sekundarstufe I geplant. Die praxis- sowie teilnehmerinnenund teilnehmerorientierte Planung erfolgte nach einer gemeinsamen Ist-Stand-Analyse mit allen Schulleiterinnen und Schulleitern der Sekundarstufe I auf der Insel Rügen. Während der Fortbildungsdurchführung wird eine regelmäßige Reflexion zwischen der Lenkungsgruppe und dem Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt, um gegebenenfalls Veränderungen vornehmen zu können, die sich aus der Schulpraxis ergeben. Zeitschiene: - 1. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014: Beginn der modularen Schulleitungsfortbildungen, - 2. Halbjahr des Schuljahres 2013/2014: Beginn der Fachfortbildungen für Lehrkräfte der Klassenstufe 5, - Schuljahr 2015/2016: Beginn der Fortbildungsmodule zum Praxislernen ab Klasse 7, - bis zum Schuljahr 2019/2020: Nachfolgende Fortbildungskurse Inklusion jeweils beginnend ab Klassenstufe 5. Inhaltlich-organisatorischer Rahmen: Fortbildungsdesign: Fortbildung - Beratung - Reflexion - Begleitung Zur Schulleitungsfortbildung: Schulleiterin oder Schulleiter und maximal zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter: Leiten und Steuern in Inklusionsprozessen (60 Stunden/einmalig). Drucksache 6/2025 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Zum Fortbildungskurs für Lehrkräfte in Vorbereitung der Klassenstufe 5 (Klassenleitungen und Fachlehrkräfte; ca. 10 Lehrkräfte pro Schule): 35 Stunden Unterrichtsentwicklung Kollegiale Unterrichtsreflexion Teamarbeit 20 Stunden Handlungsorientierter Unterricht je 15 Stunden Lesen/Deutsch Mathematik Englisch … 20 Stunden Sozialtrainingsprogramme 120 Stunden Gesamt (über zwei Schuljahre) In Vorbereitung und prozessbegleitend zum Übergang des ersten Jahrgangs von Kindern aus der präventiven und integrativen Grundschule in die Sekundarstufe I zum Schuljahr 2014/2015 wird das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 an den weiterführenden Schulen auf Rügen im Bereich der Sekundarstufe I Fortbildungskurse „Auf dem Weg zur inklusiven Schule“ anbieten (zwei Jahre/120 Stunden). In den darauffolgenden Schuljahren ist geplant, diese Fortbildungskurse in den nachfolgenden Jahrgängen der Klassenstufe 5 erneut anzubieten, sodass über einen Zeitraum von fünf Jahren eine hohe Anzahl von Lehrkräften die Möglichkeit erhalten, am Fortbildungszyklus teilzunehmen. Das Fortbildungsdesign insgesamt impliziert eine praxissowie teilnehmerinnen- und teilnehmerorientierte Ausrichtung sowie eine enge Verzahnung von Fortbildungsinhalten, Prozessbegleitung durch das Unterstützungssystem und Beratung. Den Auftakt zum Schuljahresbeginn 2013/2014 bildet eine modulare Fortbildung für Schulleitungen, welche die Grundlage für die im zweiten Halbjahr beginnenden Fachfortbildungen für Lehrkräfte bildet. In diesen Kursen werden für Lehrkräfte (angestrebt werden Klassenleitungen sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Deutsch, Mathematik und Englisch), beginnend in den Klassenstufen fünf, anknüpfend an das Modell der Mehrebenenprävention (Verbindung von exzellentem Unterricht und Förderung), Module auf der Grundlage eines derzeit erarbeiteten Curriculums angeboten (siehe unten). Dieses Curriculum wurde auf zwei durchgeführten Klausurtagungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Lenkungsgruppe im Bereich Sekundarstufe I auf Rügen abgestimmt. Inhaltlich gliedert sich diese Fortbildungsmaßnahme in verschiedene Themenbereiche, wie zum Beispiel - Leiten und Steuern in Inklusionsprozessen, - Unterrichtsentwicklung, - Teamarbeit, - Sozialtrainingsprogramme, - Berufsfrühorientierung, - Methodenlernen und - Schulmitwirkung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2025 9 Im Sinne inklusiver Schulentwicklung werden die Fortbildungsinhalte beziehungsweise Praxiserfahrungen durch die teilnehmenden Lehrkräfte an den Fortbildungen gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern des Unterstützungssystems sowie den Schulleitungen in die Gesamtkollegien multipliziert. Darüber hinaus findet an den Schulen eine prozessbegleitende Beratung durch das Unterstützungssystem statt. Im Bereich der Unterrichtsentwicklung werden auch Fortbildungsinhalte des Förderprogramms „Bildung macht stark“ integriert. Des Weiteren finden ab der Klassenstufe 7 (Beginn zum Schuljahr 2015/2016) Fortbildungsmodule zum Praxislernen statt. Hierbei steht der Transfer der Praxislerninhalte (zum Beispiel anwendungsbezogene Aufgaben in den Bereichen Deutsch und Mathematik) im Vordergrund. 10. Welche Anzahl von Fortbildungsplätzen ist jährlich ab dem Schuljahr 2013/2014 für die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte im Bereich der „Inklusiven Bildung“ vorgesehen (bitte getrennt nach Jahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Im Bereich der Grundschulen werden für circa 400 Lehrkräfte insgesamt im Zeitraum 2013 bis 2018 Fortbildungskurse in allen Schulamtsbereichen angeboten. Geplant sind bisher 16 Kurse beginnend zum Schuljahr 2013/2014. Zusätzlich werden für circa 1.000 Lehrkräfte jährlich bedarfsorientierte Einzelveranstaltungen angeboten. Zielstellung hierbei ist, alle Grundschullehrkräfte des Landes im Bereich inklusiver Beschulung fortzubilden. Im Bereich Sekundarstufe I ist geplant, für circa 1.800 Lehrkräfte Fortbildungskurse im Zeitraum 2014 bis 2018 anzubieten. Diese Fortbildungen setzen sich aus Schulleitungsfortbildungen (beginnend zum Schuljahr 2013/2014 auf Rügen), Fortbildungskursen für Lehrkräfte in Vorbereitung der Klassenstufe 5 (Klassenleitungen und Fachlehrerinnen und Fachlehrer; insgesamt 56 Kurse, beginnend zum zweiten Schulhalbjahr 2013/2014 auf Rügen) und Praxislernmodulen (Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Klassenstufe 7; insgesamt zehn Kursmodule) zusammen. Darüber hinaus werden auch im Bereich der Sekundarstufe I für alle Lehrkräfte des Landes bedarfsorientierte Einzelveranstaltungen angeboten (Planungsansatz circa 2.000 Lehrkräfte jährlich). Im Bereich der Sekundarstufe II und der beruflichen Schulen werden im Zeitraum 2015 bis 2017 für circa 400 Lehrkräfte 15 Fortbildungskurse angeboten. Es ist beabsichtigt, die Plätze für Fortbildungen bedarfsabhängig anzubieten.