Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/203 6. Wahlperiode 11.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erprobung von Software zur Aufdeckung von Plagiaten in wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten und ANTWORT der Landesregierung 1. Erproben die Hochschulen des Landes derzeit Software, mit deren Hilfe eine systematische Aufdeckung von Plagiaten in wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten vorgenommen werden kann? a) Wenn ja, welche Software wird erprobt bzw. eingesetzt? b) Inwiefern werden die Regeln des Datenschutzes und des Urheber- schutzes beachtet? (Erklärung: Manche Softwareprodukte bauen zum Beispiel mit den Arbeiten der Studierenden Datenbanken auf ausländischen Servern auf, um die Vergleichsbasis zu erhöhen. Dies erfolgt möglicherweise ohne Wissen und Zustimmung der Urheber.) Software, mit deren Hilfe Plagiate in wissenschaftlichen Prüfungsarbeiten aufgedeckt werden können, wird an einzelnen Hochschulen des Landes beziehungsweise Fachbereichen der Hochschulen erprobt oder bereits eingesetzt. Drucksache 6/203 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Die Universität Greifswald hat im Jahr 2011 die Programme Ephorus und Turnitin erprobt. Zum 1. Januar 2012 ist das Programm Turnitin der Firma iParadigms eingeführt worden, das allen Fakultäten zur Verfügung steht. Die Universität Rostock setzt an der Theologischen Fakultät seit drei Jahren die Software Docoloc ein. Am Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften (IPV) der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät wird das Programm „PlagAware für Hochschulen“ verwendet. Die Fachhochschule Stralsund hat seit 2009 eine vertragliche Vereinbarung mit dem ProfNet Institut für Internet Marketing e. V. in Münster, das einzelne Abschlussarbeiten überprüft. Die Hochschule Wismar nutzt die Software Ephorus in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften . Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern (FHöVPR) nutzt zur Aufdeckung von Plagiaten die Software PlagiarismFinder. Diese wird stichprobenartig und in konkreten Verdachtsfällen eingesetzt. Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) prüft derzeit, ob die Software den aktuellen Anforderungen entspricht. Zu b) Maßnahmen zur Bekämpfung von Plagiaten in wissenschaftlichen Arbeiten fallen in den Autonomiebereich der Hochschulen. Das schließt die Beachtung der Regeln des Daten- und Urheberschutzes durch die Hochschulen ein. 2. Gibt es eine gemeinsame Strategie oder ein gemeinsames Vorgehen des Landes und der Hochschulen bei der Plagiatsbekämpfung? a) Ist geplant, dass die Hochschulen bei Anschaffung und Lizenzie- rung der Software kooperieren? b) Welche weiteren Maßnahmen werden zur Bekämpfung von Plagiaten oder zur Prävention ergriffen oder sind geplant? In den Satzungen der Hochschulen sind Regelungen zur Bekämpfung von Plagiaten vorgesehen. So regeln die Habilitationsordnungen der Universitäten Greifswald und Rostock, dass der Kandidat oder die Kandidatin in einer eidesstattlichen Erklärung versichert, dass die Arbeit selbständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde und dass alle Hilfsmittel, insbesondere die wörtlich oder dem Sinn nach anderen Veröffentlichungen entnommenen Stellen, kenntlich gemacht werden. Die Promotionsordnungen der Universitäten enthalten Regelungen über den Entzug beziehungsweise die Aberkennung des Doktorgrades, wenn der Kandidat oder die Kandidatin bei der Zulassung zur Promotion oder in seiner beziehungsweise ihrer Dissertation getäuscht hat. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/203 3 Darüber hinaus sehen Prüfungsordnungen der Hochschulen auch für Abschlussarbeiten - wie Bachelor- und Masterarbeiten - die Abgabe von Erklärungen darüber vor, dass die Abschlussarbeiten selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel benutzt wurden. Zu a) Der Landesregierung sind keine Planungen der Hochschulen zur Kooperation bei der Anschaffung und Lizenzierung der Software bekannt. Zu b) Die Universität Greifswald führt als weitere Maßnahme propädeutische und weiterführende Lehrveranstaltungen zu den Techniken wissenschaftlichen Arbeitens durch, in denen Studierende und Promovierende auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und die Folgen wissenschaftlichen Fehlverhaltens hingewiesen werden. 3. Wie schätzt die Landesregierung die Kosten der Lizenzierung von Plagiatssoftware an den Hochschulen im Land ein? Der Landesregierung liegen keine umfassenden Erkenntnisse über die Kosten einer Lizenzierung von Plagiatssoftware an den Hochschulen im Land vor. Nach Einschätzung der Universität Greifswald betragen die Lizenzierungskosten für eine Universität ihrer Größe mit etwa 12.500 Studierenden zirka 15.500 Euro Netto im Jahr. Für die von der FHöVPR genutzte Software sind einmalige Beschaffungskosten in Höhe von 150 Euro angefallen. 4. Werden den Hochschulen des Landes zusätzliche Mittel im Sinne der Qualitätssicherung für diesen zusätzlichen Aufwand zur Verfügung gestellt? Falls ja, in welcher Höhe? Es ist nicht beabsichtigt, den Hochschulen zusätzliche Mittel für die Anschaffung der Plagiatsoftware zur Verfügung zu stellen. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Hochschulen des Landes die Anschaffung aus dem Landeszuschuss tragen.