Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2033 6. Wahlperiode 15.07.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD Eventuelle Straftaten im Asylbewerberheim Neubrandenburg und ANTWORT der Landesregierung Auf dem Videoportal www.youtube.com ist ein Kurzfilm mit der Bezeichnung „Asylheim in Neubrandenburg“ (http://www.youtube.com/ watch?v=2HxfhjdQv2E) vom 08.05.2013 abrufbar. In dem Filmbeitrag wird vermutlich durch Asylbewerber das Ausmaß von Zerstörungen dokumentiert, die in der Gemeinschaftsunterkunft am Markscheider Weg stattgefunden haben. 1. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Straftaten, die im Zusammenhang mit den auf dem Video gezeigten Geschehnissen stehen? a) Wie ist der Stand der Ermittlungen? b) Auf welche Höhe werden die Schäden der Zerstörung beziffert? c) Wer kommt für den Schaden auf? Am 24.02.2013, gegen 23.20 Uhr wurden durch einen mauretanischen Asylbewerber mehrere Fenster, Türen und Heizkörper im Asylbewerberheim in Neubrandenburg beschädigt. Zu a) Durch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg (Aktenzeichen: 740 Js 6395/13) ist wegen der maßgeblichen Geschehnisse mit Datum vom 05.06.2013 gegen den Beschuldigten Anklage beim Amtsgericht Neubrandenburg - Strafrichter - erhoben worden. Drucksache 6/2033 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Nach Mitteilung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte beläuft sich der Schaden auf 2.671,01 Euro. Zu c) Für den Schaden kommt der Betreiber auf der Grundlage der im Betreibervertrag fixierten Belastungsgrenzenregelung für Reparaturarbeiten und Ersatzbeschaffungen auf. Dem Betreiber steht es selbstverständlich frei, Ersatzansprüche gegen den Schädiger geltend zu machen. 2. Inwieweit gab es im Zuge der auf dem Film dokumentierten Verwüstungen Verletzte und welchen Nationalitäten gehören sie an? Erkenntnisse zu verletzten Personen liegen nicht vor. 3. Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Asylbewerber- heim Neubrandenburg seit dem Jahr 2001 bis zum jüngsten statistisch erfassten Zeitpunkt festgestellt (bitte auflisten nach Datum, Herkunft der Täter, registrierten Straftaten sowie polizeilichen und staatsanwalt- schaftlichen Maßnahmen)? Straftaten gegen das Asylbewerberheim wurden wie folgt festgestellt: 2011: Datum der Tatzeit Straftat Herkunft der Beschuldigten Verfahrensstand 27.03.2011 Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (StGB) russisch, montenegrinisch Einstellung §§ 170 Absatz 2, 376 fortfolgende Straf- prozessordnung (StPO) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2033 3 2012: Datum der Tatzeit Straftat Herkunft der Beschuldigten Verfahrensstand 06.06.2012 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB unbekannter Täter Einstellung § 170 Absatz 2 StPO 23.11.2012 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB russisch Einstellung § 170 Absatz 2 StPO 26.11.2012 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB russisch Anklageerhebung 27.11.2012 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB russisch Einstellung § 170 Absatz 2 StPO 2013: Datum der Tatzeit Straftat Herkunft der Beschuldigten Verfahrensstand 24.02.2013 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB mauretanisch Anklageerhebung 05.03.2013 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB afghanisch Anklageerhebung 08.03.2013 Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB unbekannter Täter Einstellung § 170 Absatz 2 StPO Darüber hinaus liegt kein aufbereitetes statistisches Datenmaterial vor. 4. Inwieweit wird das Asylbewerberheim in Neubrandenburg durch einen Wachdienst gesichert? a) Wer ist Auftraggeber für die Tätigkeit des Wachdienstes? b) Wer übernimmt die Kosten (bitte auch die seit 2001 für den Wach- dienst angefallenen Kosten - in Jahresscheiben aufgeschlüsselt - angeben)? c) Inwieweit kam es durch Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft bereits zu Übergriffen auf Angehörige des Wachdienstes oder andere Personen, denen die Betreuung der Asylbewerber obliegt (bitte beginnend mit dem Jahr 2001 in Form einer Chronik unter Berücksichtigung der Nationalitäten darstellen)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortetet. Die Gemeinschaftsunterkunft Markscheiderweg in Neubrandenburg wird außerhalb der Betreuungszeiten des Betreibers der Unterkunft durch je zwei Wachleute bewacht. Auftraggeber ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Drucksache 6/2033 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die anfallenden Kosten übernimmt zunächst der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Im Anschluss daran erfolgt die Kostenerstattung durch das Land auf der Grundlage des § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungszuständigkeitslandes- verordnung. Im Übrigen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (beziehungsweise bis zur Kreisgebietsreform im Jahr 2011 der Stadt Neubrandenburg) gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung. Für die Jahre vor 2003 können wegen der Regelung in Nummer 4.7.2 der Verwaltungs- vorschriften zu §§ 70 bis 80 der Landeshaushaltsordnung, wonach Bücher und Rechnungs- unterlagen zehn Jahre, Belege sechs Jahre aufzubewahren sind, keine Angaben gemacht werden. Jahr Betrag (in Euro) 2003 176.381,01 2004 154.921,60 2005 99.515,40 2006 90.380,70 2007 76.525,89 2008 117.928,05 2009 103.530,00 2010 103.530,00 2011 117.147,12 2012 137.417,49 Zu c) Es liegen keine Erkenntnisse zu Übergriffen der Bewohner des Asylbewerberheims auf Angehörige des Wachpersonals oder weiterer Betreuer vor.