Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2035 6. Wahlperiode 05.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Richtersituation beim Landgericht Schwerin und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Richterplanstellen waren 2012 und 2013 für das Landgericht Schwerin vorgesehen? Dem Landgericht Schwerin waren im Jahr 2012 28 Richterplanstellen zugewiesen. Im Jahr 2013 verfügt das Landgericht Schwerin über 26 Richterplanstellen. 2. Wie viele Richterpensen waren nach Pebb§y zum 01.01.2013 und 01.06.2013 für das Landgericht Schwerin erforderlich? Der Personalbedarf von Gerichten und Staatsanwaltschaften wird halbjährlich zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres erhoben. Im Jahr 2012 (Stichtag 31.12.2012) hatte das Landgericht Schwerin einen Personalbedarf nach Pebb§y von 23,93 Richterpensen. Zum Stichtag 01.06.2013 fehlt es an einer gesonderten Ermittlung des Personalbedarfs. Die Daten, aus denen der Personalbedarf für das 1. Halbjahr 2013 ermittelt wird, werden erst nach Ende des bis zum 30.06.2013 laufenden Erhebungszeitraums vom Geschäftsbereich angefordert und erhoben. Drucksache 6/2035 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Richter waren zum 01.01.2013 und 01.06.2013 am Land- gericht Schwerin tatsächlich vorhanden? Zum Stichtag 01.01.2013 waren beim Landgericht Schwerin 30 Richterinnen und Richter anwesend, zum Stichtag 01.06.2013 waren es 29 Richterinnen und Richter. 4. Wie viele Richter kamen in den Jahren 2012 und 2013 hinzu? Im Jahr 2012 haben vier Richterinnen und Richter beim Landgericht Schwerin ihren Dienst angetreten, im Jahr 2013 waren es bisher zwei Richterinnen und Richter. 5. Wie viele Richter verließen das Gericht in den Jahren 2012 und 2013? Im Jahr 2012 haben vier Richterinnen und Richter das Landgericht Schwerin verlassen. Im Jahr 2013 sind bisher ebenfalls vier Richterinnen und Richter ausgeschieden, davon ein Richter mit Ablauf des 31.12.2013.