Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2036 6. Wahlperiode 09.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Investitionen in den Amtsgerichtsgebäuden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die vorliegende Antwort bezieht sich auf die Kleine Anfrage Drucksache 6/1924. Abgesehen vom Standort Greifswald werden in der vorliegenden Kleinen Anfrage Standorte hinterfragt, die im Rahmen der Gerichtsstruktur zukünftig wegfallend sein sollen. Für die Überlegungen zur Neuordnung der Gerichtsstruktur wurden durch den Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) in 2012 grundsätzlich Grobkosten zur ersten Einschätzung der erforderlichen Baumaßnahmen erarbeitet. Soweit keine tiefergehenden Planungsgrundlagen vorlagen, erfolgte die Baukostenkalkulation des BBL M-V anhand von Kostenkennwerten aus Planungs- und Kostendatenbanken, wie etwa der bundesweit anerkannten Datenbank PLAKODA. Dabei handelt es sich um Datenbanken, welche speziell für Kostenschätzungen im frühen Planungsstadium entwickelt wurden, die jedoch nur die Oberkostengruppen ausweisen. Daher kann in Folgendem auf nachgefragte konkrete Beträge nicht verwiesen werden. Mit diesen Kostenkennwerten ist das Spektrum der vergleichbaren Bauleistungen zwar bekannt, eine Verteilung respektive Ausweisung der Einzelkosten innerhalb der Kostenhauptgruppen ist ohne eine Objektplanung grundsätzlich nicht sinnvoll und entspricht im Übrigen nicht der Planungssystematik, wie sie in den Richtlinien für den Landesbau Mecklenburg-Vorpommern (RLBau M-V) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gefordert wird. Von darüber hinausgehenden Untersuchungen wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abgesehen. Drucksache 6/2036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Kleine Frage bezieht sich auf die Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1924. 1. Aus welchen konkreten Beträgen setzt sich die KGR 300 (inklusive KGR 400) für das Gebäude des Amtsgerichts Ueckermünde zusammen ? In der Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1924 wird für das Amtsgericht Ueckermünde als Summe (KGR 300 und 400) 3.860,1 TEUR ausgewiesen. Für das Amtsgerichtsgebäude Ueckermünde wäre eine Grundinstandsetzung des Gebäudekomplexes sowohl bei den baulichen als auch bei den haustechnischen Anlagen erforderlich. Teilweise müssten Grundrissänderungen zur Optimierung der Funktionalität vorgenommen werden. Das Dachgeschoss des Hauptgebäudes müsste vollständig ausgebaut werden. Dringender Handlungsbedarf ergäbe sich aus der Höhe des Grundwasserstandes, der eine Kellersanierung erforderlich machen würde. Die Außenanlagen müssten erneuert werden. Dieser Wert basiert auf einer Entscheidungsunterlage aus dem Jahr 2003 und einer Anpassung an das heutige Preisniveau auf der Basis von Preisindexsteigerungen. Dabei wurde auch die Weiterentwicklung des technischen Standards infolge der höheren gesetzlichen Anforderungen insbesondere im Bereich der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) und des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes angemessen berücksichtigt. 2. Aus welchen konkreten Beträgen setzen sich die KGR 300 und 500 für das Gebäude des Amtsgerichts Wolgast, Breite Straße 21, zusammen ? In der Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1924 werden für das Amtsgericht Wolgast Breite Straße 21 als Summe KGR 200-700 2.247,0 TEUR ausgewiesen. Dieser Wert basiert auf der Vorplanung von 1999 und einer Anpassung an das heutige Preisniveau auf der Basis von Preisindexsteigerungen. Dabei wurde auch die Weiterentwicklung des technischen Standards infolge der höheren gesetzlichen Anforderungen insbesondere im Bereich der EnEV 2009 und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes angemessen berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2036 3 3. War die Installation des in der KGR 500 für das Amtsgerichts- gebäudes Wolgast, Breite Straße 6c, aufgeführten Außenfahrstuhls schon früher erwogen worden? Wenn ja, a) wann war dies erstmalig der Fall? b) welche Gründe sprachen dafür die Installation seinerzeit nicht vorzunehmen? c) inwiefern hat sich die Sachlage geändert nun doch wieder einen Außenfahrstuhl einzuplanen? Für das Amtsgericht Wolgast, Breite Straße 6c, wurden in der Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1924 mit den Kosten für Brandschutzertüchtigung, Dämmung nach EnEV 2009, Grundrissanpassung, Außenaufzug und Honorar alle Kosten für die zum jetzigen Zeitpunkt noch offenen Restleistungen erfasst. Für eine vollständige Umsetzung aller Erfordernisse wäre auch eine behindertengerechte Erschließung der Verhandlungssäle im Obergeschoß als Bereich mit öffentlicher Zugänglichkeit notwendig. Die Belange der Barrierefreiheit werden landesweit sukzessive nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt. Eine Änderung der Sachlage hat somit nicht stattgefunden. 4. Aus welchen konkreten Beträgen setzen sich die KGR 300 und 500 für das Gebäude des Amtsgerichts Hagenow zusammen? In der Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1924 wird für das Amtsgericht Hagenow als Summe (KGR 300 und 400) 3.733,5 TEUR ausgewiesen. Diese Kosten beinhalten die Grundinstandsetzung des Altbaus, den Abbruch des Gefängnistrakts, einen Erweiterungsbau und Maßnahmen in den Außenanlagen. Die angegebenen Kosten basieren auf einer Planungsunterlage aus dem Jahr 2003 und einer Anpassung an das heutige Preisniveau auf der Basis von Preisindexsteigerungen. Dabei wurde auch die Weiterentwicklung des technischen Standards infolge der höheren gesetzlichen Anforderungen insbesondere im Bereich der EnEV 2009 und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes angemessen berücksichtigt. Drucksache 6/2036 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Inwieweit sind die Zahlen für das Amtsgericht Greifswald noch zutreffend, da hier künftig nicht lediglich ein Aktenlager, sondern u. a. ein ganzes Grundbuchamt errichtet werden soll? 6. Welche Bauvorhaben sind konkret geplant? 7. Wann haben sich diese Bauvorhaben ergeben? 8. Wie beziffern sich die exakten Kosten hierfür? Die Fragen 5, 6, 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. In 2012 erhielt der BBL M-V den Auftrag zur Prüfung der Standortkapazitäten (Unterbringung Mitarbeiter und Akten nach Durchführung der Gerichtsstrukturreform) für das Amtsgericht Greifswald. Zu diesem Zeitpunkt konnte ohne aktuelle Raumprogramme und andere konkrete Planungsgrundlagen lediglich ein überschlägiger Soll/Ist-Abgleich vorgenommen werden. Erst mit dem Vorliegen der Raumbedarfspläne für den Justizstandort Greifswald am 28.02.2013 konnten Belegungsvarianten unter der Berücksichtigung von Nutzungszusammenhängen untersucht werden. Daraus ergibt sich nunmehr das Erfordernis eines Neubaus für ein Grundbuchamt. Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse wird der derzeitige Finanzierungsbedarf für ein Grundbuchamt mit Aktenlager auf 2.499,4 TEUR geschätzt. Zusatzinformation: Als Nachtrag zur Antwort der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/1924 wird mitgeteilt, dass sich ähnlich wie beim vorgenannten Standort Greifswald auch Fortschreibungen der Planung zum Standort Justizzentrum Stralsund ergeben haben. Die aktuelle Kostenschätzung schließt nunmehr mit Gesamtkosten in Höhe von 1.854,5 TEUR ab.