Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2038 6. Wahlperiode 05.07.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerberheim Güstrow und ANTWORT der Landesregierung Berichten zufolge soll in der Straße des Asylbewerberheims in Güstrow ein zusätzliches Gebäude der Deutschen Bahn als Unterkunft für Asylbewerber genutzt werden. 1. Gibt es Absichten in Güstrow, ein weiteres Gebäude der Deutschen Bahn als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu nutzen oder darüber hinaus noch anderen Wohnraum für die Unterbringung von Asylanten bereitzustellen? a) Wenn ja, wer verfolgt die Absichten? b) Wenn ja, um welchen konkreten Wohnraum handelt es sich? c) Wie viele Asylanten sollen in der zusätzlichen Gemeinschafts- unterkunft untergebracht werden? Zu 1 Es besteht keine Absicht, das Gebäude der Deutschen Bahn in Güstrow als Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge zu nutzen. Darüber hinaus ist sowohl in Güstrow als auch in anderen Orten des Landkreises Rostock ständig ausreichender Wohnraum für die Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen vorzuhalten. Zu 1 a) Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz ist der Landkreis Rostock verpflichtet, ausreichende Unterkunftskapazitäten vorzuhalten. Drucksache 6/2038 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu 1 b) und 1 c) Die Fragen 1 b) und 1 c) werden zusammenhängend beantwortet. Im Landkreis Rostock gibt es derzeit keine Standortplanungen für die Einrichtung einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft. Aktuell werden vorrangig in den Städten und Gemeinden des Landkreises Mietwohnungen für die dezentrale Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Informationen über zukünftige Standorte für die dezentrale Unterbringung liegen der Landesregierung nicht vor. 2. In welcher Höhe werden Mittel im Hinblick auf die Gemeinschaftsunterkunft für bauliche und Sanierungsmaßnahmen aufgewendet (bitte detailliert nach Kostenarten aufschlüsseln)? Wer ist Betreiber des Asylantenheims? Auf die Antwort zu den Fragen 1 b) und 1 c) wird verwiesen. 3. Wann ist die Stadt Güstrow über die auf ihrem Gebiet beabsichtigte zusätzliche Unterbringung von Asylbewerbern bzw. die Errichtung einer entsprechenden zweiten Gemeinschaftsunterkunft unterrichtet worden? 4. Wie haben sich die Vertreter der Stadt (insbesondere der Bürger- meister) zu dem Vorhaben positioniert (bitte in chronologischer Form darstellen)? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach § 4 Absatz 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes verpflichtet, ausreichende Gemeinschaftsunterkünfte vorzuhalten. Von daher bedarf es keiner gesonderten Unterrichtung, da es sich um eine dauerhafte gesetzliche Aufgabe handelt. Über die erwarteten Zugangszahlen der Asylbewerber werden die Landkreise und kreisfreien Städte regelmäßig unterrichtet. So ist seit 2010 auch darauf hingewiesen worden, dass die Zugangszahlen stark ansteigen. Hinsichtlich der weiteren internen Abläufe innerhalb des Landkreises liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.