Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 4. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/204 6. Wahlperiode 05.01.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anschaffung und Verwendung der Software „HISinONE" an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung In den aktuellen Zielvereinbarungen 2011 bis 2015 zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und den Hochschulen des Landes ist die Anschaffung und schrittweise Einführung der Software „HISinONE“ festgeschrieben. 1. Welchen Hochschulen des Landes wurde in den aktuellen Zielverein- barungen die Anschaffung und Einführung der Software „HISinONE“ vorgeschrieben? Welche finanziellen Mittel stellt die Landesregierung für die Anschaffung und Einführung der Software bereit? Gemäß den Zielvereinbarungen 2011 bis 2015 haben sich alle Hochschulen des Landes verpflichtet, HISinONE in den nächsten Jahren einzuführen. Hintergrund dafür ist, dass die bisherigen Hochschul-Informations-Systeme (HIS) an den Hochschulen von der HIS GmbH mit der Einführung von HISinONE nicht mehr weiter entwickelt werden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur stellt daher für die schrittweise Einführung von HISinONE an allen Hochschulen des Landes Mittel für den Zeitraum 2011 bis 2015 in Höhe von insgesamt 1,440 Millionen Euro aus dem Sammelansatz zur Verstärkung von Ausgaben im Hochschulbereich (Kapitel 0770 MG 04 Titel 461.01) zur Verfügung. Zusätzlich ist beabsichtigt, im Entwurf des Haushaltplanes 2012/2013 und der mittelfristigen Finanzplanung 2012 bis 2015 780.000 Euro einzustellen. Drucksache 6/204 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Soll die Software an den Hochschulen zum Zweck der Buchführung eingesetzt werden? Wenn ja, ab wann? Die neue Softwaregeneration vereint unter dem Namen HISinONE alle Leistungen eines integrierten, webbasierten und hochschulweiten Online-Portals. Diese umfassen neben den Anforderungen der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Campus-Management) auch sämtliche von der Hochschulverwaltung benötigten Funktionalitäten wie Ressourcenmanagement (Finanz- und Operating-Management), Personalmanagement sowie Forschungsmanagement. Dieses neue Softwaresystem, welches langfristig alle bestehenden HIS-Programme ersetzen soll, ist für sämtliche Prozesse und Strukturen an den Hochschulen einsetzbar, damit auch für die Finanzbuchhaltung. Mit einer Einführung des HISinONE-Ressourcenmanagements an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern ist voraussichtlich erst ab 2015 bis 2018 zu rechnen, so dass bis dahin die bisherigen HIS-Finanzbuchhaltungssysteme weiter genutzt werden können. 3. Ist es richtig, dass die Software nur doppische Haushaltsführung (Doppik) abbilden kann? a) Wenn ja, teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass diese Software zur Buchführung an Hochschulen ungeeignet ist, da die Buchführung an Hochschulen dem Prinzip der Kameralistik folgt? b) Aus welchen Gründen teilt die Landesregierung diese Einschätzung ? c) Aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 3, 3a), 3b) und 3c) werden im Zusammenhang beantwortet. Die HIS GmbH hat erklärt, dass mit der Finanzverwaltung der HIS-Systeme auch in Zukunft eine kamerale Buchführung möglich sein wird, unabhängig davon, ob das führende System kameraler oder doppischer Natur ist. Nach Angaben der HIS GmbH wird zwar in HISinONE die doppische Sichtweise führend sein, dennoch soll durch ein kamerales Add-On die kamerale Buchung wie gewohnt zur Verfügung gestellt werden. 4. Hält die Landesregierung vor diesem Hintergrund am Einsatz der Software für die Buchführung an den Hochschulen weiterhin fest? Unter der Voraussetzung, dass eine für die Hochschulen zufriedenstellende Lösung für die Finanzbuchhaltung möglich ist, wird auch weiterhin an der Einführung von HISinONE als Gesamtpaket festgehalten.