Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2043 6. Wahlperiode 11.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler und Henning Förster, Fraktion DIE LINKE Situation der Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern und Glücksspielangebote im Internet und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Gesellschaften, die Spielbanken in Mecklenburg-Vorpommern betreiben dürfen, die Anzahl der von diesen betriebenen Spielbankenstandorten und die Anzahl der darin Beschäftigten seit dem Jahre 2007 jährlich entwickelt? In Mecklenburg-Vorpommern werden Spielbanken durch die Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH & Co. KG (Spielbank Mecklenburg) und die Ostsee-Spielbanken GmbH & Co. KG (Ostsee-Spielbanken) betrieben. Die Zahl der Betreibergesellschaften unterlag keiner Veränderung. Spielbanken werden von der Spielbank Mecklenburg derzeit in Schwerin und Warnemünde und von den Ostsee-Spielbanken in Stralsund, Heringsdorf und Binz betrieben. Die Spielbank Mecklenburg unterhielt bis 2010 einen weiteren Standort in Waren (Müritz). Zur Entwicklung der Beschäftigtenzahlen können keine Angaben gemacht werden. Die personelle Ausstattung obliegt grundsätzlich der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit der Spielbankengesellschaften. Im Rahmen der Aufsichtstätigkeit sind entsprechende Angaben nicht zu erheben. Drucksache 6/2043 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Seit wann sind der Landesregierung bezogen auf welche Spielbank Probleme bei der Betreibung in welcher Form bekannt? a) Welche Spielbanken mit wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern wurden bzw. werden im Jahr 2013 geschlossen? b) Was hat die Landesregierung wann unternommen, um der Schließung von Spielbanken im Land entgegenzuwirken? c) Welche Spielbanken-Standorte mit wie vielen Beschäftigten sind aktuell bzw. bis ins Jahr 2014 hinein von einer Schließung bedroht? Die Spielbankengesellschaften sind verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden ihre wirtschaftlichen Bilanzen jährlich vorzulegen. Eine Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Spielbetriebs zur Gewährleistung des ordnungspolitischen Auftrags war anhand der vorge- legten Unterlagen nicht zu beobachten. Zu a) und c) Die Spielbankerlaubnis der Spielbank Mecklenburg (ca. 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) erlischt mit Ablauf des 5. August 2013, die der Ostsee-Spielbanken (ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) mit Ablauf des 14. Mai 2014. Beide Spielbankengesellschaften haben mitgeteilt, dass sie aufgrund der Beschlüsse ihrer jeweiligen Gesellschafterversammlung keine Anträge auf Verlängerung der Spielbankerlaub- nisse um weitere fünf Jahre stellen werden. Zu b) Die Landesregierung steht in ständigem Austausch mit den Spielbankengesellschaften. Sowohl vor als auch nach der Entscheidung der Spielbankengesellschaften, keine Anträge auf Verlängerung der Konzessionen zu stellen, führten die zuständigen Ressorts mehrfach inten- sive Gespräche mit den Gesellschaften. Dabei wurde auch über eine eventuelle Fortführung des Spielbankbetriebes gesprochen. 3. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung bezüglich der Betrei- bung von Spielbanken im Land? Die Landesregierung wird ihren ordnungsrechtlichen Auftrag aus dem Glücksspielstaats- vertrag auch nach dem Auslaufen der derzeitigen Konzessionen erfüllen. Es bedarf gemäß § 3 Absatz 1 Spielbankgesetz Mecklenburg-Vorpommern einer Neuaus- schreibung, die europaweit zu erfolgen hat. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2043 3 4. Inwiefern beabsichtigt das Land Mecklenburg-Vorpommern ab Mai 2014 seine ordnungsrechtliche Aufgabe aus dem Glücksspiel- staatsvertrag, ein ausreichendes Glücksspielangebot sicherzustellen, gerecht zu werden? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. 5. Inwieweit und bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen sollen die Konzessionen für das Betreiben von Spiel- banken in Mecklenburg-Vorpommern in einem Ausschreibungs- verfahren, auch für bereits geschlossene oder in Schließung befind- liche Standorte, neu vergeben werden? Es wird auf die Ausführungen zu Frage 3 verwiesen. Die Ausschreibung wird nicht für konkrete Standorte, sondern für das Landesgebiet erfolgen. Die Zeitabläufe sind derzeit noch nicht zuverlässig einschätzbar. 6. Wie hoch waren die Einnahmen des Landes Mecklenburg- Vorpommern aus der Spielbankenabgabe seit 2007 (bitte nach Jahren, Gesellschaften und Standorten getrennt aufführen)? Die Einnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus der Spielbankabgabe entwickel- ten sich ausweislich der Abrechnungen des Einzelplans 11, Titel 093 wie folgt: 2007 3.524.511,46 € 2008 2.099.444,42 € 2009 1.975.460,25 € 2010 823.870,99 € 2011 996.107,20 € 2012 381.207,25 € 2013* 996.598,97 € *Stand 30.06.2013 Eine Differenzierung der Einnahmen nach Gesellschaften oder Standorten kann unter Beachtung des Steuergeheimnisses nicht vorgenommen werden, da anderenfalls im Besteuerungsverfahren erlangte Kenntnisse über die Verhältnisse einzelner Unternehmen unzulässig offenbart würden. Drucksache 6/2043 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Welche landeseigenen Behörden, mit welchen personellen und sach- lichen Ressourcen, sind seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaats- vertrages am 1. Januar 2008 für die Aufsicht über das Glücksspiel- verbot im Internet und für den Vollzug eben jenes zuständig? Mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 trat auch das Verbot zur Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet in Kraft. Im Rahmen des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages, der am 1. Juli 2012 in Kraft getreten ist, unterliegt das restriktive Verbot einem Befreiungsvorbehalt. Gemäß § 19 Absatz 1 und 3 Nummer 1 des Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetzes ist das Ministerium für Inneres und Sport zuständige oberste Landesordnungsbehörde für die Überwachung von öffentlichen Glücksspielen im Internet. Bis zum Jahr 2010 waren durchschnittlich zwei Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals gehobener Dienst) und eine Mit- arbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (ehemals höherer Dienst) des Allgemeinen Dienstes neben anderen glücksspielrechtlichen Aufgaben in diesem Bereich tätig. Seit 2010 sind noch je eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter der beiden Laufbahngruppen für glücksspielrechtliche Aufgaben tätig. Zudem ist der jeweilige Referatsleiter mit ca. einem Drittel seiner Arbeitszeit mit der Aufgaben- stellung befasst. 8. Mit Schreiben vom 22.05.2013 hat die ver.di-Betriebsgruppe der Spielbanken Mecklenburg den Ministerpräsidenten auf die aktuelle Situation der Spielbankgesellschaft Mecklenburg mbH & Co. KG aufmerksam gemacht. Aus welchen Gründen hat der Ministerpräsident nicht auf das Schreiben reagiert? Der Ministerpräsident hat den schriftlichen Appell sowie die beigefügte Unterschriftenliste der ver.di-Betriebsgruppe der Spielbanken Mecklenburg zur Kenntnis genommen. Die vorge- tragenen Argumente wurden in der politischen Diskussion berücksichtigt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2043 5 9. In wie vielen Fällen haben die zuständigen Behörden seit Inkraft- treten des Glücksspielstaatsvertrages am 1. Januar 2008 welche konkreten Maßnahmen eingeleitet, um das Glücksspielverbot im Internet durchzusetzen? Seit dem Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages wurden fünf Untersagungsverfügungen gegen Veranstalter und Vermittler öffentlicher Glücksspiele ausgesprochen beziehungsweise beteiligte Bundesländer zur Untersagung auch im Namen Mecklenburg-Vorpommerns im Rahmen der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages ermächtigt. Gegen weitere vier Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen im Internet wurden Anhörungs- verfahren eingeleitet. Diese stellten daraufhin die Veranstaltung und Vermittlung ein, wodurch sich eine Untersagungsverfügung erübrigte. Im Übrigen wurden alle Anträge, die die Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücks- spiele im Internet oder die Werbung hierfür zum Gegenstand hatten, abgelehnt. Im Zuge der Umsetzung der Regelungen des ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wurden und werden Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen im Internet mittels Erlaubniserteilung vom illegalen in den legalen Markt geleitet. 10. Welche konkreten unerlaubten Glücksspielangebote im Internet wurden seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2008 dauer- haft unterbunden (bitte Art des Glücksspiels bezeichnen und wenn möglich mit Angabe der Domain)? Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages wurden mehrere unerlaubte Angebote privater gewerbliche Spielvermittler und die Werbung im Internet hierfür untersagt. Die Angabe der Domainnamen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.