Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2046 6. Wahlperiode 17.07.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2007 entwickelt (bitte insgesamt und nach Größen- klassifikation angeben)? Die Anzahl der Betriebe nach Betriebsgrößenklassen in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich der Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit (siehe nachfolgenden Link) entnehmen. http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280978/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche _Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17 386&year_month=200812&year_month.GROUP=1&search=Suchen 2. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2007 entwickelt, die tarifgebunden sind (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? 3. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2007 entwickelt, die tarif- gebunden sind (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? 4. Wie hat sich die Anzahl der Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2007 entwickelt, die nicht tarifgebunden sind (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? Drucksache 6/2046 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 5. Wie hat sich die Anzahl der Beschäftigten in den Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern jährlich seit 2007 entwickelt, die nicht tarifgebunden sind (bitte insgesamt und nach Größenklassifikation angeben)? Die Fragen 2, 3, 4 und 5 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Ausweisung zur Tarifgebundenheit nach Betriebsgrößenklassen liegt der Landes- regierung für die Jahre 2007 bis 2010 nicht vor und wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durch nachträgliche Einzelfallbetrachtung aller in die Statistik eingeflossenen Betriebe zu ermitteln. Für das Jahr 2011 weist das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) Betriebspanel 2012 eine Differenzierung nach Betriebsgrößenklassen in folgender Form aus. Betriebsgrößenklasse/ Land Anteil an allen Betrieben Anteil der Beschäftigten in Betrieben Betriebe mit Tarifbindun g Betriebe mit Orientierung an Tarifverträgen * Betriebe ohne tarifliche Bezahlung mit Tarifbindung mit Orientierung an Tarifverträgen * ohne tarifliche Bezahlung Prozent Prozent 1 bis 4 Beschäftigte 8 44 48 8 45 47 5 bis 9 Beschäftigte 32 43 25 32 44 24 10 bis 49 Beschäftigte 38 35 27 40 34 26 50 bis 249 Beschäftigte 55 26 19 58 24 18 ab 250 Beschäftigte 80 10 10 84 9 8 Mecklenburg-Vorpommern 23 41 36 48 29 23 *Orientierung hinsichtlich der Bezahlung Quelle: IAB-Betriebspanel 2012 Daten- erhebungen aus Betriebe Beschäftigte* Jahr Anzahl Anzahl % Anzahl % Anzahl Anzahl % Anzahl % 2007 46.355 10.198 22 36.157 78 612.000 299.880 49 312.120 51 2008 46.542 10.239 22 36.303 78 614.000 288.580 47 325.420 53 2009 46.860 10.309 22 36.551 78 620.000 297.600 48 322.400 52 2010 47.190 9.910 21 37.280 79 628.000 288.880 46 339.120 54 2011 47.527 10.931 23 36.596 77 624.000 299.520 48 324.480 52 *Als Beschäftigte werden im IAB-Betriebspanel alle Personen erfasst, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und zwar a) unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit, b) unabhängig davon, ob sie eine sozialversicherungspflichtige oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und c) unabhängig von ihrer Stellung im Beruf. tarifgebundene Beschäftigte* nicht tarifgebundene Beschäftigte* tarifgebunden Betriebe nicht tarifgebundene Betriebe Quellen: IAB Betriebspanel 2008-2012, eigene Berechnungen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2046 3 6. Konkret was wurde wann im Bündnis für Arbeit bzw. im Fachkräfte- bündnis unter dem gemeinsamen Ziel, eine „Erhöhung der Tarifbindung und eine höhere Akzeptanz tariflicher Entlohnung“, erreichen zu wollen, vereinbart? 7. Was wurde von den Vertragspartnern im Bündnis für Arbeit bzw. im Fachkräftebündnis, und dabei insbesondere von den Unternehmens- verbänden und Kammern, unternommen, um das vereinbarte Ziel einer Erhöhung der Tarifbindung und einer höheren Akzeptanz tarif- licher Entlohnung zu erreichen? 8. Was hat die Landesregierung unternommen, um das vereinbarte Ziel einer Erhöhung der Tarifbindung und einer höheren Akzeptanz tarif- licher Entlohnung zu erreichen? Die Fragen 6, 7 und 8 werden zusammenhängend beantwortet. In der Präambel des Fachkräftebündnisses für Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Bündnispartner für eine Erhöhung der Tarifbindung und eine höhere Akzeptanz tariflicher Entlohnung ausgesprochen. Aufgrund der Beschlussfassung in der Hauptrunde des Bündnisses für Arbeit und Wett- bewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommern am 31. Januar 2011 wurde die „Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern“ erarbeitet, die am 9. Mai 2011 unterzeichnet wurde. In ihr verständigten sich die Landesregierung und die Sozialpartner aus fünf Branchen darauf, sich für eine stärkere Tarifbindung als ein wirksames Instrument der Fachkräftesicherung einzusetzen. Die Landesregierung als auch die Tarifpartner haben in der Folge bei Gesprächen mit Unter- nehmen und Unternehmensverbänden wiederholt auf die Bedeutung der Flächentarifverträge und die Mitgliedschaft bei den Tarifpartnern hingewiesen. 9. Warum weist das Tarifregister der Landesregierung lediglich die für Mecklenburg-Vorpommern gültigen Niedriglohntarife bzw. Ausbil- dungsvergütungen aus und nicht alle in Mecklenburg-Vorpommern gültigen Tarifverträge, bis wann ist Abänderung geplant und wenn nicht, warum nicht? Das im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales geführte Tarifregister Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet alle Tarifverträge mit Geltungsbereich Mecklenburg- Vorpommern. Auf Anfragen werden mündliche und schriftliche Auskünfte zu inhaltlichen Regelungen der Tarifverträge sowie zu den Entgelten erteilt. Eine Veröffentlichung vollständiger Tarifverträge steht dem Land Mecklenburg-Vorpommern nicht zu, da das Verfügungsrecht von Tarifverträgen bei den vertragsabschließenden Parteien liegt. Drucksache 6/2046 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Inwieweit ist der angedrohte Ausstieg der Arbeitgeberverbände aus dem Bündnis für Arbeit oder dazugehörigen Teilvereinbarungen inzwischen vollzogen und wie will die Landesregierung vor diesem Hintergrund agieren, um die Tarifbindung weiter zu erhöhen bzw. die Arbeitgeberverbände dazu zu bewegen? Der Landesregierung liegt kein Schreiben vor, in dem die „Gemeinsame Erklärung zur Stärkung der Tarifpartnerschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern“ durch die Arbeitgeberverbände aufgekündigt wird. Die Landesregierung wird weiterhin für eine stärkere Tarifbindung werben, da attraktive und marktfähige Entgelt- und Arbeitsbedingungen dazu beitragen, Fachkräfte für den Standort Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen und am Standort zu binden.