Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2049 6. Wahlperiode 16.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Personalsituation im neuen Sicherungsverwahrvollzug in Bützow und ANTWORT der Landesregierung 1. Welchen Personalbedarf hat die Anstaltsleitung der Justizvollzugs- anstalt Bützow für den zukünftigen Sicherungsverwahrvollzug angemeldet (bitte nach Laufbahnen differenziert angeben)? Der Personalbedarf für die am 01.06.2013 in Betrieb genommene Abteilung zur Unter- bringung der Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt Bützow wurde unter Beach- tung des Unterbringungs- und Behandlungskonzeptes für Sicherungsverwahrte sowie dortigen baulichen Gegebenheiten durch das Justizministerium berechnet und in enger Abstimmung mit der Anstaltsleitung der Justizvollzugsanstalt Bützow festgesetzt. 2. Wie viel Personal wurde für den Sicherungsverwahrvollzug von der Landesregierung zugestanden (bitte nach Laufbahnen differenziert angeben)? Im Haushaltsplan 2012/2013, Kapitel 0903, Titel 632.02 wurden Sachmittel für die Tages- haftkosten für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Anstalten anderer Bundesländer veranschlagt. Da eine norddeutsche Zusammenarbeit nicht vereinbart werden konnte, wurden die im Haushalt bereitgestellten Sachmittel unter anderem in Personalstellen im Kapitel 0903 umgewandelt. Auf die Erläuterungen zu Titel 632.02 wird Bezug genommen. Drucksache 6/2049 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zur Betreuung und Behandlung der Sicherungsverwahrten stehen 3 Stellen für Psycholo- ginnen und Psychologen, 2 Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, 1 Stelle für den Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, 17 Stellen für den allgemeinen Vollzugsdienst und eine Verwaltungsangestellte zur Verfügung. 3. Falls angemeldeter Personalbedarf und zugestandenes Personal voneinander abweichen, wie soll die Differenz bereitgestellt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Ist bereits Personal für den Sicherungsverwahrvollzug vorhanden und wenn nicht, wie soll es bereitgestellt werden? Bis auf eine Stelle für eine Sozialpädagogin beziehungsweise Sozialpädagogen sind alle Stellen besetzt. Dieses Stellenbesetzungsverfahren wird in Kürze abgeschlossen werden.