Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. Januar 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/205 6. Wahlperiode 16.01.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gesundheit der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Um die Attraktivität des Lehrerinnenberufes/Lehrerberufes zu steigern, ist ein starkes Augenmerk auf damit in Zusammenhang stehende Fragen der Gesundheitsversorgung und gesundheitlichen Vorsorge notwendig. 1. Wie hoch war in den letzten beiden Schuljahren der Anteil der Schul- stunden, die krankheitsbedingt ausgefallen sind und nicht fachspezifisch vertreten werden konnten? Wie hoch war dieser Grad des Unterrichtsausfalls dabei in den einzelnen Schularten? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Ausfallstunden, die nicht fachspezifisch vertreten werden konnten, vor. Es erfolgt vielmehr eine Erhebung des Anteils von Unterrichtsstunden, die in Folge der Erkrankung von Lehrkräften zur Vertretung angefallen sind. Eine Differenzierung nach Ausfallursachen erfolgt dabei jedoch nicht. Drucksache 6/205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Ausfalldaten für die Schuljahre 2009/2010 und 2010/2011 sind in der nachfolgenden Übersicht schulartbezogen dargestellt. Schulart Unterrichtsausfall aufgrund von Erkrankung der Vertretungs- lehrkräfte im Schuljahr (bezogen auf das Stundensoll) 2009/2010 2010/2011 Grundschulen 0,8 % 0,9 % Regionale Schulen 2,7 % 3,0 % Gymnasien 2,7 % 3,0 % Integrierte Gesamtschulen und Kooperative Gesamtschulen 2,7 % 3,1 % Förderschulen 2,8 % 2,9 % Berufliche Schulen 5,7 % 5,7 % 2. Wie hoch waren in den letzten beiden Schuljahren die Kosten für krankheitsbedingte Vertretungsstunden und die Kosten für krankheitsbedingte Lohnfortzahlung für erkrankte Lehrerinnen und Lehrer? Wie verteilen sich diese Kosten auf die einzelnen Schularten? Eine Differenzierung der Personalausgaben nach Ursachen für Vertretungsunterricht erfolgt nicht. In der nachfolgenden Tabelle sind die Personalausgaben für Vertretungsunterricht entsprechend dem Grundtyp der Schule dargestellt. Schulart Personalausgaben für Vertretungsunterricht (in Tausend Euro) im Schuljahr 2009/2010 2010/2011 Grundschulen 871,53 1.733,21 Regionale Schulen 2.022,18 2.330,53 Gymnasien 1.857,25 1.749,80 Integrierte Gesamtschulen und Kooperative Gesamtschulen 935,76 899,00 Förderschulen 2.331,12 2.596,47 Berufliche Schulen 300,66 748,15 Bei erkrankten Lehrkräften erfolgt die Buchung der Personalausgaben über die gleiche Buchungsstelle wie bei tätigen Lehrkräften. Folglich liegen der Landesregierung keine Angaben zu den tatsächlich angefallenen Kosten für krankheitsbedingte Lohnfortzahlungen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/205 3 3. Wie hat sich in den letzten drei Schuljahren das Unfallgeschehen in den Schulen entwickelt? a) Wie hoch waren in dem genannten Zeitraum die Aufwendungen des Landes für zu entschädigende Arbeits- und Dienstunfälle an Schulen? b) Welche Unterschiede hinsichtlich Unfallgeschehen und oben genannter Aufwendungen bestehen zwischen den einzelnen Schularten ? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Daten über das Unfallgeschehen von Lehrkräften an den Schulen in MecklenburgVorpommern , sowohl Arbeits- als auch Dienstunfälle, liegen der Landesregierung in statistisch aufbereiteter Form nicht vor. 4. Wie ist das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement nach § 84 SGB IX für Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit organisiert? a) Wie viele Wiedereingliederungsfälle gab es in den letzten zwei Schuljahren? b) Wie viele Lehrer mussten infolge von Krankheiten dauerhaft für berufsunfähig erklärt werden? Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben im Rahmen ihrer Personalführungsbefugnis mit den langzeitarbeitsunfähigen Lehrerinnen und Lehrern das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement durchzuführen. Es werden entsprechende Gespräche mit dem Ziel geführt, den Wiedereinstieg in den Schulalltag zu erleichtern. Auf der Grundlage des ärztlich verordneten Wiedereingliederungsplanes umfassen die Möglichkeiten der schrittweisen Wiedereingliederung auch sehr individuelle Absprachen, zum Beispiel über die Gestaltung von Stundenplänen, den Einsatz nur in bestimmten Klassen beziehungsweise Fächern oder Kürzungen von außerunterrichtlichen Verpflichtungen. Darüber hinaus besteht auf der Grundlage des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Möglichkeit der freiwilligen Stundenreduzierung. Die Staatlichen Schulämter unterstützen die Schulleitungen beim betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement , unter anderem mit der Organisation der benötigten Vertretungslehrkräfte . Im Einzelfall werden Gespräche mit den langzeitarbeitsunfähigen Lehrkräften durch die Schulräte geführt. Die ärztlich verordneten Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, die nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erfolgen können, werden seitens der Staatlichen Schulämter regelmäßig befürwortet. Drucksache 6/205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Die Fragen 4 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Über Wiedereingliederungsverfahren nach § 84 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und dauerhafte Berufsunfähigkeiten von Lehrkräften können seitens der Landesregierung keine Aussagen getroffen werden. 5. Wie ist die betriebsärztliche Betreuung für die Beschäftigten des Landes im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit geregelt und organisiert? a) Welche Stellen dienen den Lehrkräften als Ansprechpartnerin- nen/Ansprechpartner? b) Wie hoch waren in den letzten zwei Schuljahren im genannten Bereich die Aufwendungen für die betriebsärztliche Betreuung? Die Fragen 5 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Gemäß Nummer 2 der Vereinbarung vom 18. Juli 2006 zwischen dem Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern stellt der BBL M-V auf Grundlage des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (AsiG) und des § 2 Absätze 1 bis 3 Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (GUV-V A 6/7) das erforderliche Personal zur Verfügung. Auf dieser Grundlage hat der BBL M-V einen Vertrag zur betriebsärztlichen Betreuung für das Personal an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft, einschließlich des Personals an den Landesschulen sowie des Personals der Staatlichen Schulämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Arbeitsmedizinische Dienste GmbH (AMD TÜV) geschlossen. Ansprechpartner für die Lehrkräfte ist somit die AMD TÜV, die bei Bedarf die betriebsärztliche Betreuung der Beschäftigten sichert. Zu b) Gemäß § 4 Absatz 2 des Vertrages zur betriebsärztlichen Betreuung für das Personal an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft, einschließlich des Personals an den Landesschulen sowie des Personals der Staatlichen Schulämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern zwischen dem BBL M-V und der AMD TÜV sind jährlich 163.459,89 Euro für Vergütungsleistungen gezahlt worden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/205 5 6. Welche finanziellen Mittel zur betrieblichen Gesundheitsförderung wurden in den letzten zwei Schuljahren für die Beschäftigten des Landes im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur je Beschäftigter/Beschäftigtem ausgegeben? a) Welche finanziellen Mittel zur betrieblichen Gesundheitsförderung wurden in den letzten zwei Schuljahren für die Beschäftigten des Landes im Verantwortungsbereich der anderen Landesministerien je Beschäftigter/Beschäftigtem ausgegeben? b) Welche Mittel zu eigenständig durchgeführten Maßnahmen der Gesundheitsförderung stehen den Schulen im Schuljahr 2011/2012, jeweils für Lehrerinnen/Lehrer und für Schülerinnen /Schüler, zur Verfügung? Die Fragen 6, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der betriebsärztlichen Gesundheitsförderung und Prävention stehen für die Lehrerinnen und Lehrer des Landes im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur insgesamt 315.600 Euro zur Verfügung. Bei einer Beschäftigtenzahl von 11.573 (einschließlich geringfügig Beschäftigter) werden somit je Beschäftigter/Beschäftigtem pro Jahr 27,27 Euro für Gesundheitsförderung ausgegeben. Für Fortbildungen zur Lehrergesundheit sind im Schuljahr 2011/2012 bis jetzt 5.050,00 Euro verwandt worden. Weitere Fortbildungen werden im Laufe des Schuljahres noch geplant und durchgeführt. Dazu liegen zurzeit noch keine Kostensätze vor. Ferner werden im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets verschiedene Projekte, zum Beispiel Schul- bzw. Lehrergesundheitstag oder Lehrerfortbildungen, deren Organisation zum Teil mit Dritten erfolgt, durchgeführt. Hinzu kommen nicht quantifizierbare Beträge der Gesundheitsförderung im Aufgabenspektrum der Schulleitungen, der örtlichen Personalräte, der Schwerbehindertenvertretungen, der Staatlichen Schulämter, der Bezirkspersonalräte, des Lehrerhauptpersonalrates sowie der Stellenanteile in der Fachabteilung. Über weitere Aktivitäten der Selbstständigen Schulen werden durch die Landesregierung keine Daten erhoben. Die Gesundheitsförderung und Prävention sind darüber hinaus ein immanenter Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule. Dies spiegelt sich auch in den folgenden Projekten wider: - Landesprogramm für die gute gesunde Schule, - Ernährungsforen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. - Be smart - Don’t start (Nichtraucherkampagne für Schülerinnen und Schüler der 6. bis 8. Klasse), - Sucht und Gewalt für die Klassenstufen 3 bis 9 und - Zahngesundheit. Aussagen bezüglich finanzieller Mittel zur betrieblichen Gesundheitsförderung in den letzten zwei Schuljahren für die Beschäftigten des Landes im Verantwortungsbereich der anderen Landesministerien können nicht getroffen werden. Drucksache 6/205 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Welche Fortbildungsangebote wurden in den letzten zwei Schuljahren und im laufenden Schuljahr durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den staatlichen Ämtern und der Unfallkasse zur Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren angeboten? In welcher Form findet hierbei die nach dem SGB V vorgeschriebene Abstimmung mit den Krankenkassen statt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist an der Durchführung von Fortbildungen zur Lehrkräftegesundheit beteiligt. Die Konzeption, Organisation und Abstimmung mit den Partnern, insbesondere mit den Krankenkassen, wird dabei durch die Fachabteilung gewährleistet. Folgende Fortbildungsangebote in den Schuljahren 2009/2010 bis 2011/2012 können mitgeteilt werden: Datum Bezeichnung Inhalt Organisationsform 07.10.2009 Lehrergesundheit - Kreisgesundheitsbeauftragte Netzwerke schaffen Zentrale Fortbildung Blockfortbildung 05.11.2009 7. Schulgesundheitstag „Gesund lernen und lehren in der selbstständigen Schule“ Zentrale Fortbildung 13.11.2009 Stressbewältigung/ Lehrergesundheit Stressbewältigung Regionale Fortbildung 25.09.2010 Lehrerrolle und Lehrergesundheit Aspekte in der Grundschule Zentrale Fortbildung 24. bis 27.01.2011 Lehrergesundheit Arbeit mit verhaltensauffälligen Kindern, hektischer Schulalltag Regionale Fortbildung 11.02.2011 Kommunikation und Konfliktlösung Verhalten verstehen, Verhalten ändern Regionale Fortbildung 18.03.2011 Lehrergesundheit Selbstmanagement Regionale Fortbildung 29.06.2011 Lehrergesundheit Stressbewältigung im Schulalltag Zentrale Fortbildung 07.12.2011 8. Lehrergesundheitstag Psychische Belastungen im Schulalltag und Interventionsmöglichkeiten , Burnoutprophylaxe Zentrale Fortbildung Neben diesen oben angeführten Fortbildungsangeboten ist das Thema der Lehrergesundheit, insbesondere der Umgang mit Stresssituationen im schulischen Alltag, immanenter Bestandteil der Führungskräftefortbildung. Auch andere Fortbildungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung greifen Themen wie zum Beispiel Kommunikationsstrategien zur Konfliktlösung mit auf. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/205 7 Eine Zusammenarbeit mit den Unfall- und Krankenkassen beläuft sich insbesondere auf die Informationen und Hinweise für die Staatlichen Schulämter bezüglich der Fortbildungen, von Fachseminaren und Schulinternen Lehrerfortbildungen (SCHILF-Tage) für Lehrerinnen und Lehrer zu den Themen Arbeitssicherheit und Lehrergesundheit. Außerdem tragen Beratungslehrkräfte zur Gesundheitsförderung und Prävention an den vier Staatlichen Schulämtern bei. Diese werden über die Angebote der Krankenkassen informiert und tragen die Informationen in die Schulen ihres Einzugsbereiches weiter. Die Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung der Lehrkräfte werden geprüft und in Abstimmung in die Fortbildungsveranstaltungen einbezogen. Es werden unter anderem Beratungsgespräche an den Schulen geführt und bei der Organisation von regionalen Fortbildungen und SCHILF-Tagen an einzelnen Schulen je nach Bedarf geholfen. 8. Wie wirkt sich die verstärkte Einbindung von Schulpsychologinnen /Schulpsychologen im Zusammenhang mit der betrieblichen Gesundheitsförderung der Lehrkräfte auf deren Arbeitssituation aus? a) Welchen Stellenbedarf zieht die Einbindung von Schulpsycholo- ginnen/Schulpsychologen nach sich? b) Welche Arbeitsbelastung entsteht für Schulpsychologinnen/Schul- psychologen in Mecklenburg-Vorpommern, gemessen an jährlichen Fallzahlen und dem daraus resultierenden Betreuungsschlüssel , im Vergleich zu anderen Bundesländern? Die Fragen 8, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die verstärkte Einbindung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in die betriebliche Gesundheitsförderung ist in Vorbereitung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die betriebliche Gesundheitsförderung bereits zum Aufgabenspektrum des Schulpsychologischen Dienstes gehört, entsprechende Angebote jedoch noch stärker genutzt werden sollen. Auswirkungen auf den Stellenbedarf und die Arbeitsbelastung der Schulpsychologinnen/ Schulpsychologen werden sich insoweit nicht ergeben. Entsprechende Fallzahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Schulleiterinnen und Schulleiter haben im Rahmen ihrer Personalführungsbefugnis mit den langzeitarbeitsunfähigen Lehrerinnen und Lehrern das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement durchzuführen. Es werden entsprechende Gespräche mit dem Ziel...