Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2050 6. Wahlperiode 16.07.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Ausbildung für den gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Es wird Bezug genommen auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE, vom 07.11.2012, Drucksache 6/1259. Der geho- bene Dienst im Justizvollzug (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt) setzt sich aus Angehörigen des allgemeinen Verwaltungsdienstes, des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie des sozialpädagogischen und pädagogischen Dienstes zusammen. Im Bereich des sozialpäda- gogischen und pädagogischen Dienstes erfolgt die laufbahnrechtlich erforderliche Ausbildung außerhalb des Landesdienstes an Fachhochschulen oder Hochschulen. In den vergangenen Jahren sind im Bereich des Justizvollzuges keine Beamtenanwärter zur Ausbildung für den gehobenen Dienst eingestellt worden. 1. Wann wurden in Mecklenburg-Vorpommern letztmalig Bedienstete für den gehobenen Dienst in den Justizvollzugsanstalten ausgebildet (bitte für die jeweiligen Justizanstalten separat angeben)? 2012 wurden 4 Bedienstete in eine Funktion der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt mit abgeschlossenem Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow übernommen. Zwei Bedienstete sind in der Justizvollzugsanstalt Waldeck, je ein Bediensteter in der Justizvollzugsanstalt Neubrandenburg und in der Jugend- anstalt Neustrelitz eingesetzt worden. Drucksache 6/2050 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie viele Bedienstete für den gehobenen Dienst wurden in den letzten fünf Jahren vor diesem Termin ausgebildet (bitte für die jeweiligen Jahre und Justizvollzugsanstalten separat angeben)? 2009 beendeten 2 Bedienstete ihr Studium für den allgemeinen Verwaltungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow. Sie sind in einer Funktion der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt beim Landesamt für ambulante Straf- fälligenarbeit und in der Justizvollzugsanstalt Waldeck eingesetzt. Im Bereich der Sozialpädagogen wurden nach Abschluss des Studiums 2 Sozialpädagogen im Jahr 2007 in der Jugendanstalt Neustrelitz, eine Sozialpädagogin im Jahr 2008, eine Sozial- pädagogin im Jahr 2010, ein Sozialpädagoge im Jahr 2011 und eine Sozialpädagogin im Jahr 2012, jeweils in der Justizvollzugsanstalt Waldeck sowie im Jahr 2013 ein Sozialpäda- goge in der Justizvollzugsanstalt Bützow eingestellt. Im pädagogischen Dienst wurde eine Bedienstete 2008 und eine Bedienstete 2012 in der Jugendanstalt Neustrelitz eingestellt. 3. Wie viele dieser insgesamt für den gehobenen Dienst Ausgebildeten sind derzeit noch in den Justizvollzugsanstalten Mecklenburg- Vorpommerns tätig (bitte für die jeweiligen Justizvollzugsanstalten separat angeben)? Alle in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Bediensteten verrichten ihren Dienst.