Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2056 6. Wahlperiode 25.07.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Neubau eines Schulzentrums in der Gemeinde Sundhagen und ANTWORT der Landesregierung In der Gemeinde Sundhagen, Landkreis Vorpommern-Rügen, wird derzeit der Neubau eines Schulzentrums diskutiert. Die Gemeinde- vertretung Sundhagen hat sich für den Neubau eines Schulzentrums am Standort Miltzow ausgesprochen. In der Folge des Neubaus sollen die Grundschulen in Brandshagen und Horst sowie die Regionale Schule in Reinberg geschlossen werden. Laut Zeitungsmeldungen (Ostsee-Zeitung vom 23.02.2013 und 04.04.2013) will das Land den Neubau des Schul- zentrums im Rahmen einer Vereinbarung zur Entschuldung der Gemeinde unterstützen. 1. Sind vonseiten der Landesregierung Zusagen zur finanziellen Unter- stützung eines Schulneubaus gegenüber der Gemeinde Sundhagen erfolgt oder in Aussicht gestellt worden? a) Wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang sind Zusagen erfolgt oder in Aussicht gestellt worden? b) Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung des neuen Schulzentrums erfüllt sein? Im Rahmen einer Konsolidierungsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und der Gemeinde Sundhagen ist unter anderem ein Konzept erarbeitet worden, das die bauliche Situation der Schulen im Gemeindegebiet analysieren und unter demografischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten bewerten soll. Im Ergebnis favorisiert die Gemeinde den Neubau eines Schulzentrums im Ortsteil Miltzow. In der Folge freiwerdende Gebäude und Grundstücke an den Schulstandorten Horst, Brandshagen und Reinberg sollen verkauft beziehungsweise einer anderen Nutzung zugeführt werden. Durch die Verlagerung des Schulbetriebes an einen zentralen Standort würden Ein- sparungen beim Schülertransport und Aufwendungen für die Bewirtschaftung möglich. Drucksache 6/2056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Es sind keine Zusagen erfolgt oder Mittel in Aussicht gestellt worden. Zu b) Voraussetzung für die Förderung des konzipierten Schulzentrums ist der Nachweis einer lang- fristigen Bestandssicherheit der Schule am Standort und der Nachweis einer höheren Wirt- schaftlichkeit des beabsichtigten Projektes im Vergleich zur derzeit vorhandenen Situation. 2. Liegt für den Neubau eines Schulgebäudes in der Gemeinde Sundhagen ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln des Landes vor? a) Wenn ja, wann und durch wen wurde der Antrag gestellt? b) Wie wurde der Antrag beschieden bzw. wann ist mit einer Entscheidung über den Antrag zu rechnen? c) Aus welchem Programm und in welchem Umfang ist eine Förde- rung vorgesehen (bitte unter Angabe der entsprechenden Richt- linie)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Förderantrag liegt nicht vor. Da weitere Entscheidungsgrundlagen fehlen, kann eine Entscheidung nicht getroffen werden. Mittelfristig ist eine Förderung nicht vorgesehen. Insofern kann weder das Programm noch der Umfang der Förderung benannt werden. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Alternativvorschlag, der eine Sanierung der bestehenden Grundschulstandorte und den Bau einer weiterführenden Schule vorsieht und schließt die Landesregierung eine Förderung für diesen Fall aus? Die Grundschule Horst konnte bereits bis einschließlich des Schuljahres 2013/2014 nur durch die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für eine Kleine Grundschule im Bestand erhalten werden. Mit Blick auf die landesweite Entwicklung der Schülerzahlen und der bereits gegenwärtigen Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung für die Grundschule Horst würde die Zusammenlegung der Grundschulstandorte Horst und Brandshagen im Zuge der Errichtung eines Schulzentrums am Standort Miltzow dazu beitragen, dass auch über das Jahr 2020 hinaus zumindest ein Grundschulangebot für diesen Bereich erhalten werden könnte. Ein Alternativvorschlag ist der Landesregierung nicht bekannt. Insofern kann eine Förderung für diesen Fall auch nicht ausgeschlossen werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2056 3 4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen zur Sanierung und Modernisie- rung der bestehenden Grundschulen in Brandshagen und Horst (bitte unter Angabe der entsprechenden Richtlinien)? Die Landesregierung verfügt über kein Schulbauförderprogramm. Ob Förderungen aufgrund einer außergewöhnlichen Lage der Gemeinde über die Richtlinie zur Gewährung von Sonder- bedarfszuweisungen in Betracht gezogen werden, lässt sich beim aktuell vorliegenden Kennt- nisstand nicht beurteilen. 5. Wurden in der Vergangenheit Fördermittel für die Sanierung und Modernisierung der Schulstandorte (einschließlich Sportanlagen) in Brandshagen und Horst ausgereicht? a) Wenn ja, wann und für welche Maßnahmen wurden Mittel ausge- reicht? b) In welchem Umfang und aus welchen Förderprogrammen wurden Mittel ausgereicht (bitte unter Angabe der entsprechenden Richt- linien)? Ja. Zu a) Im Jahre 1998 wurde die Sanierung der Mehrzweckhalle in Brandshagen gefördert. Zu b) Aus dem Kommunalen Aufbaufonds wurde ein Darlehen von 191.820 Euro gewährt.