Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2058 6. Wahlperiode 14.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Positionierung der Landesregierung zum missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen und ANTWORT der Landesregierung „Ein Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen mit dem Ziel der Absenkung sozialer Standards und des Abbaus von Stammarbeitsplätzen wäre aus Sicht der Landesregierung kritikwürdig und der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung des Landes nicht förderlich.“ (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/1975 des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, vom 28.06.2013) 1. Wie hat sich die Landesregierung bei der Abstimmung über die Ent- schließung zur „Regulierung von Werkverträgen“ im Rahmen der 88. ASMK vom 23./24.11.2011 in Leipzig verhalten und wie begründet die Landesregierung ihr damaliges Agieren als mitantragstellendes ALand ? Die Landesregierung hat dem Antrag auf der 88. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zugestimmt, was als mitantragstellendes Land naheliegend ist. Drucksache 6/2058 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Aus welchen Gründen war die Landesregierung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht Miteinreicherin bzw. Antragstellerin der Entschließung des Bundesrates „Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern - jetzt“ (BR-Drs. 101/12 vom 24.02.2012), die von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingebracht wurde und der die Länder BadenWürttemberg , Brandenburg, Bremen, Hamburg beigetreten sind und aus welchen Gründen ist die Landesregierung wie die zuletzt genannten Länder dem Antrag bzw. der Entschließung nicht beigetreten ? Die Landesregierung ist dem Antrag aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen der Koalitionspartner die Thematik betreffend nicht beigetreten. 3. Wie hat sich die Landesregierung bei der Abstimmung über die Entschließung des Bundesrates „Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern - jetzt“ (BR-Drs. 101/12 vom 24.02.2012 im federführenden Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, im Finanzausschuss, im Wirtschaftsausschuss und im Rechtsausschuss verhalten und wie begründet die Landesregierung ihr jeweiliges und gegebenenfalls widersprüchliches Abstimmungsverhalten in den jeweiligen Ausschüssen? Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat der Entschließung im federführenden Bundesratsausschuss für Arbeit und Sozialpolitik zugestimmt, wie auch das Finanzministerium im Finanzausschuss. Das Wirtschaftsministerium hat im BundesratsWirtschaftsausschuss gegen das Fassen der Entschließung gestimmt. Im Rechtsausschuss kam keine Empfehlung an das Plenum zustande. Bezüglich des unterschiedlichen Abstimmungsverhaltens wird auf die Antwort zu Frage 2 und auf das Ressortprinzip verwiesen. 4. Wie hat sich die Landesregierung bei der Abstimmung über die Entschließung des Bundesrates „Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch Werkverträge verhindern“ (BR-Drs. 101/12 vom 24.02.2012) in der 895. Sitzung des Bundesrates am 30.03.2012 verhalten und wie begründet die Landesregierung ihr damaliges Abstimmungsverhalten ? Die Landesregierung hat sich in der Abstimmung enthalten. Zur Begründung siehe Antwort zu Frage 2. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2058 3 5. Wie hat sich die Landesregierung bei der Abstimmung über den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz „Abschaffung des Missbrauchs bei Werkverträgen“ am 5./6. Juni 2013 in Warnemünde verhalten und wie begründet die Landesregierung ihr Abstimmungsverhalten ? Das Wirtschaftsministerium hat dem Beschluss auf der Wirtschaftsministerkonferenz am 05./06.06.2013 zugestimmt, weil die Bundesregierung im Beschluss gebeten wird zu prüfen, wie gewährleistet werden kann, dass eine Haftungsverantwortlichkeit des beauftragten Hauptunternehmers für sozial- und steuerrechtliches Fehlverhalten im Verantwortungsbereich der von ihm beauftragten Nachunternehmer und deren Nachunternehmer geschaffen werden kann, sofern das beauftragte Unternehmen das Fehlverhalten kannte oder kennen musste. 6. Wie will die Landesregierung den weiteren missbräuchlichen Einsatz und die Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch den Einsatz von Werkverträgen verhindern? Gemäß Ziffer 22 des Koalitionsvertrages macht das Land bei allen öffentlichen Auftragsvergaben die Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro zur Bedingung und unterstützt gemäß Ziffer 25 des Koalitionsvertrages auf Bundesebene Initiativen, die für einen gleichen (Ost/West) gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn eintreten. So hat das Land beispielsweise im Bundesrat am 01.03.2013 die Einbringung eines Gesetzentwurfs über die Festlegung des Mindestlohns beim Deutschen Bundestag unterstützt, mit dem gesetzlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro je Arbeitsstunde für das gesamte Bundesgebiet festgelegt werden soll. Darüber hinaus hat das Ministerium für Arbeit. Gleichstellung und Soziales das Thema „Werkverträge“ im Rahmen des Bündnisses für Arbeit angesprochen. 7. Wie viele Kontrollen der zuständigen Behörde haben in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bezüglich des Einsatzes von Leiharbeitern und Beschäftigten mit Werkverträgen in wie vielen Betriebsstätten in Mecklenburg-Vorpommern und mit welchem Ergebnis stattgefunden? Aufsichtsbehörde nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Bundesagentur für Arbeit (§ 17 AÜG). Zahlen der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit liegen nicht explizit für Mecklenburg-Vorpommern, sondern für den gesamten Bezirk Nord der Regionaldirektion vor. Drucksache 6/2058 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Es haben stattgefunden: 2010 181 Betriebsprüfungen (12 Widerrufe der Erlaubnis), 2011 262 Betriebsprüfungen (17 Widerrufe der Erlaubnis), 2012 207 Betriebsprüfungen (10 Widerrufe der Erlaubnis). Seit dem 01.07.2012 ist der Bereich Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit umstrukturiert worden und eine differenziertere Zahlenerhebung möglich: Im 2. Halbjahr 2012 haben in Mecklenburg-Vorpommern 22 Prüfungen stattgefunden (1 Widerruf der Erlaubnis).