Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juli 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2059 6. Wahlperiode 26.07.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wirtschaftlichkeit der geplanten Aufhebung des Amtsgerichts Neustrelitz und ANTWORT der Landesregierung Das Amtsgericht Neustrelitz ist gerade für 4 Millionen Euro saniert worden. Die Sanierungsarbeiten haben sich an den Bedürfnissen eines Amtsgerichts orientiert. So ist ein Teil des Gebäudekomplexes als fenster- loses Grundbucharchiv hergerichtet worden, dessen Klimaanlage allein 55.000 Euro gekostet hat. Nach dem Entwurf eines Gerichtsstrukturneu- ordnungsgesetzes der Landesregierung sollen nun das Amtsgericht Neustrelitz und sein Bezirk aufgehoben werden. In Neustrelitz soll eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren errichtet werden. Das gemeinsame Grundbuchamt soll in Waren untergebracht werden. Das Landessozial- gericht soll von Neubrandenburg nach Neustrelitz in das dortige Amts- gerichtsgebäude ziehen. Selbst wenn die ursprünglich für das Grundbuch- archiv vorgesehenen Räume für schätzungsweise mehrere hundert- tausend Euro wieder in Büroräume umgewandelt würden, stünden für die Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren nur neun Arbeitsplätze zur Verfügung. 1. Welche Umbaumaßnahmen müssen im Gebäude des Amtsgerichts Waren durchgeführt werden, um die Aufnahme des Amtsgerichts Neustrelitz zu ermöglichen und wie teuer werden diese? Der Umfang der notwendigen Umbaumaßnahmen im Gebäude des Amtsgerichts Waren ist abhängig von der Aufgabenverteilung zwischen dem Hauptstandort in Waren und der Zweig- stelle in Neustrelitz. Eine abschließende Entscheidung über die Aufgaben der Zweigstelle ist noch nicht getroffen. Derzeit liegt den Überlegungen zum Umbaubedarf eine Variante zugrunde, die auf einem Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichts beruht und den Vorschlag des Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg sowie der beteiligten Direk- toren einbezieht. Drucksache 6/2059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zur Umsetzung dieser Variante wären am Amtsgerichtsgebäude Waren Anpassungsarbeiten im Bereich des Innenausbaus erforderlich. Es würden eine Wand eingezogen, zusätzliche Türen eingebaut beziehungsweise Türöffnungen verschlossen sowie die Regalanlage und die Haustechnik angepasst. Geplante Gesamtbaukosten nach Kostenschätzung: 26.000,00 Euro. 2. Welche Umbaumaßnahmen müssen im Gebäude des Amtsgerichts Neustrelitz durchgeführt werden, um eine Unterbringung des Landes- sozialgerichts zu ermöglichen und wie teuer werden diese? Auch hier ist der Umfang der notwendigen Umbauarbeiten unter anderem abhängig von der Aufgabenverteilung zwischen dem Amtsgerichtshauptstandort Waren und der Zweigstelle Neustrelitz (siehe Antwort zu Frage 1). Nach der derzeit zugrundegelegten Variante wären folgende Umbaumaßnahmen an der Amtsgerichtsliegenschaft Neustrelitz durch den Umzug von Teilen des Amtsgerichts Waren und den Einzug des Landessozialgerichts erforderlich: In den Häusern 1 und 2 wären Anpassungsarbeiten durchzuführen. Hier würden Wände eingezogen und Türen eingebaut, wozu auch Wanddurchbrüche erforderlich wären. Ferner wäre die Haustechnik anzupassen. Im Erdgeschoss von Haus 5 würden Büros eingerichtet. Im ersten Obergeschoss verbliebe ein Teil der Aktenlagerung und es würden Räume zur Bibliotheksnutzung hergerichtet. Dazu ist der Einbau zusätzlicher Türen und Fenster erforderlich. Weiterhin würden verschiedene Wanddurchbrüche durchgeführt und die Heizungsanlagen für Bürozwecke ergänzt sowie die sonstige Haustechnik angepasst. Zur internen Erschließung würde zwischen Erdgeschoss und 1. Obergeschoss eine Treppe eingebaut. Das 2. Obergeschoss bliebe unverändert Gedenk- stätte. Geplante Gesamtbaukosten in Neustrelitz: 297.000,00 Euro. 3. Wie lässt sich der Umstand, dass derzeit für die Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren nur neun Arbeitsplätze eingeplant sind, mit den Überlegungen der Landesregierung zu der effizienten Größe der Amtsgerichte vereinbaren? Die Anzahl der zukünftigen Arbeitsplätze in der im Gesetzentwurf vorgesehenen Zweigstelle Neustrelitz steht noch nicht fest. Unabhängig hiervon stellt eine Zweigstelle stets einen unselbstständigen Teil des jeweiligen Amtsgerichts dar, sodass es auf die effiziente Größe des Amtsgerichts insgesamt ankommt. Hier würde das Amtsgericht Waren einschließlich der Zweigstelle Neustrelitz eine Größe von voraussichtlich 12 Richterplanstellen erreichen und damit den im Gesetzentwurf aufgestellten Kriterien für die effiziente Größe eines Amts- gerichts genügen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2059 3 4. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung in der geplanten Zweig- stelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren Vorsorge für den Vertre- tungsfall getroffen werden? Vertretungsregelungen werden durch die Geschäftsverteilungspläne des Amtsgerichts Waren getroffen. 5. Welche „amtsgerichtlichen Kernaufgaben“ im Sinne des Gesetz- entwurfs wird die künftige Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren „unter dem Blickwinkel der Bürgerfreundlichkeit und größeren Ortsnähe“ mit ihren neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dort künftig noch wahrnehmen können? Eine abschließende Entscheidung über die Aufgaben der Zweigstelle und damit über die Mitarbeiterzahl ist noch nicht getroffen. Derzeit ist den Überlegungen zum Kostenbedarf eine Variante zugrunde gelegt, die auf einem Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichts beruht und den Vorschlag des Präsidenten des Landgerichts Neubrandenburg sowie der beteiligten Direktoren einbezieht (siehe Antwort zu Frage 1). Danach würden in der Zweig- stelle folgende Aufgaben wahrgenommen werden: - für den verbleibenden Bereich des bisherigen Amtsgerichtsbezirks Neustrelitz: Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Familienrecht, Jugendstrafsachen, Beratungshilfe, Rechtsantragsstelle; - für den gesamten Bezirk des zukünftigen Amtsgerichtsbezirks Waren: Jugendschöffensachen. 6. Soll in der Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren eine Rechtsantragsstelle eingerichtet werden und wenn ja, a) inwiefern ist dies nach Einschätzung der Landesregierung trotz der Tatsache sinnvoll, dass sich die Gerichtsakten zu einem überwie- genden Teil in Waren befinden werden? b) wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die in der Rechts- antragsstelle eingesetzten Rechtspfleger Zugriff auf die den Anträ- gen zugrunde liegenden Gerichtsakten haben? Die Fragen 6 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Einrichtung von Rechtsantragsstellen in den Zweigstellen entspricht den Vorschlägen der gerichtlichen Praxis. Die genaue Ausgestaltung bleibt der weiteren Abstimmung mit der Praxis vorbehalten. Drucksache 6/2059 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Aus welchen Gründen soll das gemeinsame Grundbuchamt der beiden Amtsgerichte nicht in Neustrelitz, sondern in Waren untergebracht werden? a) Welche Untersuchungen des BBL M-V liegen dieser Entscheidung zugrunde (bitte Kopien beifügen)? b) Inwiefern lässt sich das erweiterte Grundbuchamt aufgrund der vorhandenen Kapazitäten besser in Waren als in Neustrelitz unter- bringen? Die Unterbringung des Grundbuchamtes des erweiterten Amtsgerichts in Waren entspricht in fachlicher Hinsicht dem Vorschlag des Präsidenten des Oberlandesgerichts. Hinzu kommt, dass sich aus liegenschaftlicher Sicht das Amtsgerichtsgebäude Waren als vorzugswürdiger Standort zur Ansiedlung des Grundbuchamtes herausgestellt hat, da dort genügend Aktenlagerflächen mit der notwendigen Deckentraglast zur Verfügung stehen. Zu a) Im Rahmen der Belegungsuntersuchung wurden zunächst die Bestandkapazitäten beider Liegenschaften festgestellt. In Waren sind Kompaktanlagen (Rollregale) zur Aufnahme von 3.875 laufenden Metern (lfd. m) Akten vorhanden. In Neustrelitz ist die Herrichtung von Flächen für die Aufnahme von 2.841 lfd. m Akten möglich. Die Aktenlagerung kann in Kompaktanlagen und Standregalen, die teilweise noch beschafft werden müssen, erfolgen. Ohne Grundbuchamt verbleiben in Waren zwei große Archivräume, die mit Kompaktanlagen ausgestattet sind, ohne Nutzung. Ein Umbau zu Büroräumen ist aufgrund der Raumgeometrie (große Raumtiefe) ungünstig und würde schon allein wegen zusätzlicher Fenster größere Umbaukosten verursachen. In Neustrelitz müssten zur Unterbringung des Bedarfes als Büros vorgesehene Räume in Haus 1 genutzt werden. Wegen der Kleinteiligkeit der Räume beziehungsweise aus Gründen der Tragfähigkeit können keine Kompaktanlagen (Rollregale) eingebaut werden. Ferner kann dann das Landessozialgericht im Gebäudebestand nicht unter- gebracht werden. Die erbetenen Kopien sind in der Anlage ersichtlich. Zu b) Das derzeitige Grundbuchamt Neustrelitz (Haus 5 Erdgeschoss) wurde für die Kapazität von 790 lfd. m Akten hergerichtet. Um den Bedarf des erweiterten Grundbuchamtes unter- zubringen, reicht eine Ausdehnung auf das 1. Obergeschoss nicht aus, sondern es müssten weitere Flächen in Haus 1 in Anspruch genommen werden. Außer dem hohen Flächen- verschnitt wirkt sich dann die Aufteilung in mehrere Teilabschnitte unter anderem aus Sicher- heitsgründen negativ aus. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2059 5 In Waren ist das bestehende Grundbuchamt ein kompakter und zusammenhängender, mit der notwendigen Sicherheitstechnik ausgestatteter Nutzungsbereich. Hier lässt sich das bestehen- de Grundbuchamt mit nur geringen Anpassungsarbeiten im Innenausbau (Türen, Trockenbau- wände) problemlos erweitern, zumal die Lastannahmen für Archivnutzung schon berück- sichtigt sind. 8. Wie bewertet die Landesregierung den „Kompromissvorschlag“ des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, der unter anderem vorsieht, das Landessozialgericht in Neubrandenburg zu belassen und die geplante Zweigstelle Neustrelitz des Amtsgerichts Waren als „starke Zweigstelle“ auszugestalten? Soweit mit dem Begriff einer „starken Zweigstelle“ die Einrichtung des gemeinsamen Grundbuchamtes in Neustrelitz gemeint sein sollte, ist dies aus den oben genannten Gründen (siehe Antwort zu Frage 7) nicht zu befürworten. Im Übrigen wird sich das Justizministerium - wie auch bei anderen Zweigstellen - weitgehend an den fachlich begründeten Vorschlägen der gerichtlichen Praxis zur Ausgestaltung der Zweigstellen orientieren. Konzept zur Reform der Gerichtsstruktur Stand: April 2013 Untersuchung des Standortes Neustrelitz / Waren Kostenschätzung: Zusammenstellung der geschätzten Kosten für die Maßnahmen in den Gerichtsgebäuden Waren und Neustrelitz entsprechend dem am 15.03.2013 besprochenen Belegungskonzept: KG 300 KG 400 KG 600 Summe Neustrelitz Haus 1 13.605,00 € 5.500,00 € 19.105,00 € Haus 2 19.151,00 € 9.000,00 € 28.151,00 € Haus 5 94.251,00 € 102.500,00 € 1.000,00 € 197.751,00 € geschätzte Baukosten 245.007,00 € gerundet 246.000,00 € 20,7 % Nebenkosten 51.000,00 € Gesamtbaukosten 297.000,00 € Waren Gebäude 12.680,00 € 8.000,00 € 20.680,00 € geschätzte Baukosten 20.680,00 € gerundet 21.000,00 € 20,7 % Nebenkosten 5.000,00 € Gesamtbaukosten 26.000,00 € Neustrelitz und Waren geschätzte Baukosten 267.000,00 € Nebenkosten 56.000,00 € 323.000,00 € Anlage 1 zu 06/2059 Gerichtsstrukturreform Standort Waren/Neustrelitz Neubrandenburg, März 2013 Anlage 2 zu Drs. 06/2059 2 Neubrandenburg, März 2013 Stralsund +39% Bergen 23.11.15 +100% Ribnitz 27.02.17 Aufstockung JZ 01.03.17 (09.16) Rostock +100% Doberan 11.05.15 Güstrow +6% Rostock Wolgast 31.08.15 Schwerin + 21% Ludwigslust San. Ärztehaus 01.06.16 Doberan 11.05.15 Wismar Grevesmühlen 13.07.15 (GBA) Hagenow 16.03.15 Ribnitz 27.02.17 Demmin 28.09.15 Bergen 23.11.15 Anklam (GBA) 06.10.14 Waren +76% Neustrelitz 02.02.15 Neustrelitz 02.02.15 +LSG 02.03.15 Anparb. Haus 1,2,5 01.01.15 Ludwigslust +100% Hagenow 16.03.15 +?% Parchim 11.05.15 Greifswald +50% Anklam 06.10.14 +100% Wolgast 31.08.15 +17% Demmin 06.10.14 Neubau Aktenlager 01.08.15 MO FG 01.07.14 MO VG 01.08.15 Parchim 11.05.15 Pasewalk +50% Anklam 06.10.14 +100% Ueckerm. 01.12.14 Ueckermünde 01.12.14 Neubrandenburg +24% Neustrelitz 02.02.15 +83% Demmin 28.09.15 BHZ Block C 31.12.14 Amtsgerichte nach Gerichtsstruktur Waren: Hauptstandort (10) Anklam: Zweigstelle (6) Doberan: Aufgabe (5) Aufstockung: Baumaßnahme mit T. Fertigst. Umzug JM Umzug BM / LAStar Gerichtsstruktur- neuordnungsgesetz (06.10.14 Inkraftt.) LAStar LAStar geä. Termine Umsetzungszeitplan nach Verbandsanhörung (Stand: 12.02.13) AG-Bezirk Waren-Neustrelitz Standorte  Waren 1.194 m² Nutzfläche 3.875 lfdm Regal  Neustrelitz 1.030 m² Nutzfläche 2.841 lfdm Regal (möglich) 3 Neubrandenburg, März 2013 4 AG-Bezirk Waren-Neustrelitz Einzel-Raumbedarfe (Stand: 17.12.2012)  Amtsgericht Waren 995 m² Nutzfläche 1.500 lfdm Akten (Archiv)  AG Zweigstelle Neustrelitz 521 m² Nutzfläche 2.658 lfdm Akten (GBA + Archiv)  Landessozialgericht 746 m² Nutzfläche 200 lfdm Akten (Archiv) Neubrandenburg, März 2013 Variante 1  Grundlage Variante 1 (≙ Vorschlag Präs. LG NB vom 11.12.12)  AG Waren 40 AP  100% LSG am Standort Neustrelitz 34 AP  AG Zweigstelle Neustrelitz 30 AP  Gem. GBA des AG-Bezirks  Immobiliarzwangsvollstreckung  76% Familie, Betreuung, Jugendstrafsachen, Rechtsantragstelle 5 Bedarfe AP NF1-6 Akten Waren 40 995 m² 1.500 lfdm Neustrelitz ohne Synergieeffekte 64 1.267 m² 2.858 lfdm Neubrandenburg, März 2013 6 Erdgeschoss Variante 1 Waren Neubrandenburg, März 2013 7 1.Obergeschoss Variante 1 Waren Neubrandenburg, März 2013 8 2.Obergeschoss Variante 1 Waren Neubrandenburg, März 2013 9 3.Obergeschoss Variante 1 Waren Neubrandenburg, März 2013 10 Variante 1 Neustrelitz Haus 1 Neubrandenburg, März 2013 11 Variante 1 Neustrelitz Haus 5 2. Obergeschoss Gedenkstätte Neubrandenburg, März 2013 12 Variante 1 Neustrelitz Haus 2 Neubrandenburg, März 2013 13 Ergebnis Variante 1 Standort Waren  Amtsgericht Waren  alle Organisationseinheiten werden untergebracht  Flächenüberhang aus Raumabgleich 95 m² bzw. 9,55 %  zusätzlich weitere Räume ohne nachgewiesene Nutzung, insbesondere zwei große Archivräume mit Rollregalanlagen Neubrandenburg, März 2013 14 Ergebnis Variante 1 Standort Neustrelitz  AG Zweigstelle Neustrelitz  alle Organisationseinheiten werden untergebracht  GB-Archiv nicht vollständig in einem zusammenhängenden Bereich möglich  Raum für Grundbücher und Grundakten ist nicht eindeutig zu trennen  Flächenüberhang aus Raumabgleich 63 m² bzw. 11,87 %  zusätzlich weitere Räume ohne nachgewiesene Nutzung  Landessozialgericht  in Neustrelitz keine ausreichende Fläche zur vollständigen Unterbringung vorhanden  keine Einordnung des LSG wegen Vermeidung der Aufsplittung der Dienststelle Neubrandenburg, März 2013 15 Ergebnis Variante 1 Flächenzusammenstellung  Zweigstelle Neustrelitz  alle Organisationseinheiten werden untergebracht  GB-Archiv nicht vollständig in einem zusammenhängenden Bereich möglich  Raum für Grundbücher und Grundakten ist nicht eindeutig zu trennen Bedarf Fläche Bestand Ist-Fläche Differenz bzw. Reserve Bedarf Regale Bestand Ist-Länge Differenz bzw. Reserve AG Waren 995 m² 1.193,57 m² 1.094,43 m² 99,14 m² 1.500 lfdm 3.875 lfdm 1.775 lfdm 2.100 lfdm ZS Neustrelitz 521 m² 1.037,29 m² 591,77 m² 445,52 m² 2.659 lfdm 2.841 lfdm 2.703 lfdm 148 lfdm Summe 544,66 m² 2.248 lfdm zuzüglich 2 Archivräume unter Verzicht auf 2.100 lfdm Regal 250,18 m² Reservefläche 794,84 m² 148 lfdm LSG 746 m² 200 lfdm Neubrandenburg, März 2013 Variante 2  Grundlage Variante 2 (optimierte Nutzung vorhandener Flächen)  AG Waren 56 AP  Gem. GBA des AG-Bezirks  Immobiliarzwangsvollstreckung  100% LSG am Standort Neustrelitz 34 AP  AG Zweigstelle Neustrelitz 14 AP  76% Familie, Betreuung, Jugendstrafsachen, Rechtsantragstelle 16 Bedarfe AP NF1-6 Akten Waren 56 1.175 m² 3.672 lfdm Neustrelitz 48 1.087 m² 687 lfdm Neubrandenburg, März 2013 17 Erdgeschoss Variante 2 Waren Neubrandenburg, März 2013 18 1.Obergeschoss Variante 2 Waren Neubrandenburg, März 2013 19 2.Obergeschoss Variante 2 Waren Neubrandenburg, März 2013 20 3.Obergeschoss Variante 2 Waren Neubrandenburg, März 2013 21 Variante 2 Neustrelitz Haus 1 Neubrandenburg, März 2013 22 Variante 2 Neustrelitz Haus 5 2. Obergeschoss Gedenkstätte Neubrandenburg, März 2013 23 Variante 2 Neustrelitz Haus 2 Neubrandenburg, März 2013 24 Ergebnis Variante 2 Standort Waren  Amtsgericht Waren  alle Organisationseinheiten werden untergebracht  Flächenüberhang aus Raumabgleich 60 m² bzw. 5,08 %  wegen Raumstruktur und Flächenstandards sind die funktionalen Zusammenhänge nicht immer optimal  tlw. Nachverdichtung (z.B. Wartebereich zu Zeugenzimmer, Opferzimmer u.ä.)  tlw. Doppelnutzung (Sanitätszimmer und Personalratsraum)  einige Funktionen nicht optimal (z.B. HM-Werkstatt im 2.OG, Material und Möbel auf viele kleine Räume aufgeteilt) Neubrandenburg, März 2013 25 Ergebnis Variante 2 Standort Neustrelitz  AG Zweigstelle Neustrelitz  alle Organisationseinheiten werden untergebracht  kein Flächenüberhang aus Raumabgleich  Landessozialgericht  alle Organisationseinheiten werden untergebracht  Flächenüberhang aus Raumabgleich 113 m² bzw. 14,99 %  tlw. Doppelnutzung (Sanitätszimmer und ärztl. Untersuchungszimmer, Poststelle gemeinsam von AG und LSG)  zusätzlich weitere kleine Räume ohne nachgewiesene Nutzung Neubrandenburg, März 2013 Flächenzusammenstellung 26 Ergebnis Variante 2 Bedarf Fläche Bestand Ist-Fläche Differenz bzw. Reserve Bedarf Regale Bestand Ist-Länge Differenz bzw. Reserve AG Waren 1.175 m² 1.242,51 m² 1.238,87 m² 3,64 m² 3.672 lfdm 3.875 lfdm 3.875 lfdm 0 lfdm ZS Neustrelitz 341 m² 333,04 m² 487 lfdm 490 lfdm LSG 746 m² 871,61 m² 200 lfdm 257 lfdm Zwischensumme Neustrelitz 1.087 m² 1.230,73 m² 1.204,65 m² 26,08 m² 687 lfdm 747 lfdm 747 lfdm 0 lfdm Gesamtbilanz 2.262 m² 2.443,52 m² 29,72 m² 4.359 lfdm 4.622 lfdm 0 lfdm Neubrandenburg, März 2013 27 Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! Neubrandenburg, März 2013