Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2062 6. Wahlperiode 05.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Henning Foerster und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Mutter-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In Mecklenburg-Vorpommern befinden sich insgesamt 62 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen . In 24 Einrichtungen werden Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter in Familienverantwortung durchgeführt. Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter, die sogenannten Mutter/Vater-Kind-Kuren, sind Pflichtleistungen der Krankenkassen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Sie bieten die Möglichkeit zur aktiven Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation . Dabei steht die Stärkung der psychischen und physischen Gesundheit der Mütter und Väter im Vordergrund. Die Kinder werden in die Behandlung einbezogen. Die Erbringung von Rehabilitationsleistungen ist Aufgabe der verschiedenen Sozialversicherungsträger . Die dem Statistischen Landesamt vorliegenden Daten sind öffentlich zugänglich, jedoch nicht differenziert genug, um zur Beantwortung der Kleinen Anfrage herangezogen werden zu können. Drucksache 6/2062 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 1. Wie haben sich die Anzahl der Kureinrichtungen und die Anzahl der in diesen Einrichtungen vorgehaltenen Plätze für Mutter/Vater-KindKuren in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt ? a) Wie hat sich Anzahl der Beschäftigten in den Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt? b) Welche Lohn- bzw. Gehaltstarife finden in den Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern Anwendung ? c) In welchen Bereichen liegen die Stundenlöhne bzw. -gehälter bzw. Bruttomonatsgehälter der Beschäftigten? In den 24 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in denen Mutter/Vater-Kind-Kuren durchgeführt werden, stehen insgesamt rund 3.800 Betten zur Verfügung. Durch die Mitteilung der Krankenkassen über die Kündigung von Versorgungsverträgen nach § 111 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) hat die Landesregierung Kenntnis von der Schließung von drei Kureinrichtungen seit 2007 erhalten. Zu den Fragen a) bis c) liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 2. Wann und in welcher Höhe wurde der Auf- oder Ausbau konkret welcher Kureinrichtung für Mutter/Vater-Kind-Kuren in M-V mit Zuschüssen des Landes oder in welcher anderen Form durch das Land gefördert? Die Landesregierung hat keine Kureinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren gefördert. 3. Wie hat sich die jährliche Auslastung der Kureinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 entwickelt (bitte insgesamt sowie je Einrichtung darstellen)? Der Landesregierung liegen zu Frage 3 keine Informationen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2062 3 4. Wie hat sich der Anteil bei der Belegung bzw. die Auslastung der Kureinrichtungen bei Mutter/Vater-Kind-Kuren in MecklenburgVorpommern zwischen Kurpatienten aus Mecklenburg-Vorpommern und anderen Bundesländern seit dem Jahr 2007 entwickelt und welche Gründe sieht die Landesregierung dafür? Nach Auskunft der Krankenkassen sind die Zuweisungen aus anderen Bundesländern seit 2007 stabil geblieben. Die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in MecklenburgVorpommern erhalten überwiegend Zuweisungen aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen. Patientinnen und Patienten aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg und Hessen sind ebenfalls zahlreich vertreten. Zuweisungen aus Mecklenburg-Vorpommern liegen im unteren Mittelfeld. Die Entscheidung, in welchem Bundesland die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen durchgeführt werden, treffen die Leistungsträger. Darüber und über die prozentualen Anteile der Zuweisungen liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 5. Wie hat sich die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern verschriebenen Mutter/Vater-Kind-Kuren seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt ? a) Wie hat sich die Anzahl der in Mecklenburg-Vorpommern geneh- migten Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 jährlich entwickelt? b) Was sind die hauptsächlichen Ablehnungsgründe bei Mutter/Vater-Kind-Kuren? Die Fragen 5), a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Vergabe von Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind ausschließlich die Leistungsträger zuständig. 6. Wie wird der Bedarf an Plätzen für Mutter/Vater-Kind-Kuren, bezogen auf Zuweisungen aus Mecklenburg-Vorpommern bzw. aus dem übrigen Bundesgebiet, von den Trägern der Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern bzw. der Landesregierung prognostiziert? Die Landesregierung erarbeitet aufgrund der Zuständigkeit der Sozialversicherungsträger und wegen des bundesweiten Einzugsgebietes keine eigene Bedarfsprognose. Drucksache 6/2062 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 7. Womit wird der künftige Aus- bzw. Abbau von Plätzen in Kureinrich- tungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern, ggf. über die Antwort auf Frage 6 hinausgehend, begründet? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bei Mutter/Vater-Kind-Kuren in Mecklenburg-Vorpommern und bundesweit? Die Landesregierung sieht Mutter/Vater-Kind-Kuren als wichtigen Beitrag der Gesundheitsvorsorge . Deshalb hat sich die Landesregierung in der bundesweiten Diskussion um Genehmigungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren für Verbesserungen eingesetzt. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat mit der AOK Nordost Kontakt aufgenommen, um durch eine Vereinbarung mit der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. eine Verbesserung der Mutter/VaterKind -Kuren für Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. Eine solche Vereinbarung der AOK Nordost wird gegenwärtig vorbereitet.