Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2063 6. Wahlperiode 14.08.2013 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der in den Kindertageseinrichtungen beschäftigten pädagogischen Fachkräfte sowie der als Tagespflegepersonen in Mecklenburg-Vorpommern Tätigen von 2007 bis 2013 entwickelt (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? 2. Wie stellt sich die Altersstruktur der pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen sowie der Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen )? 3. Wie stellt sich die Qualifizierungssituation in den Kindertageseinrich- tungen und in der Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern dar (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Übersichten über die Anzahl, Alters- und Qualifikationsstruktur der in Kindertageseinrichtungen beschäftigten pädagogischen Fachkräfte, Assistenzkräfte sowie als Tagespflegepersonen Tätigen für die Jahre 2008 bis 2012 geben die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Teil III.1 Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/KinderJugendhilfe/TageseinrichtungenKindertagespflege .html . Drucksache 6/2063 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Übersichten LT 3 „Pädagogisches Personal in Tageseinrichtungen nach Art der Tageseinrichtung und Trägergruppen sowie nach Altersgruppen und Geschlecht nach Ländern“, LT4 „Tätige Personen in Tageseinrichtungen nach Arbeitsbereich, Berufsausbildungsabschluss und Beschäftigungsumfang nach Ländern“ und LT6 „Tagespflegepersonen in öffentlich geförderter Kindertagespflege nach persönlichen Merkmalen, Berufsausbildungsabschluss , Qualifikationsnachweis und Ort der Betreuung enthalten die entsprechenden landesweiten Informationen. Daten je Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Mittel in welcher Höhe wurden in den Jahren 2008 bis 2012 von den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen für die Fach- und Praxisberatung jährlich abgerufen (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Die Mittel zur Finanzierung der Fach- und Praxisberatung werden nach § 18 Absatz 6 Satz 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) in Verbindung mit §§ 7 Ziffer 1 und 8 Verordnung über die inhaltliche Ausgestaltung und Durchführung der frühkindlichen Bildung (Frühkindliche Bildungsverordnung – FrühKiBiVO M-V) als gesetzliche Leistung anteilig durch das Land im angefragten Zeitraum in folgender Höhe zur Verfügung gestellt: 2010: 1.500.000 Euro, 2011: 2.200.000 Euro, 2012: 2.200.000 Euro. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheiden über die Mittelverteilung an die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Tagespflegepersonen für die Praxisberatung. Maßgeblich für die Höhe der Zuweisung in den Jahren 2011 und 2012 war § 10 FrühKiBiVO M-V. Die Mittel wurden den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe jeweils am 1. Januar und am 1. Juli ausgezahlt. Auf der Grundlage der Rechtslage vor der Novellierung des KiföG M-V im Jahr 2010 wurden folgende anteilige Beträge vom Land ausgezahlt: 2008: 1.500.000 Euro, 2009: 1.500.000 Euro. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2063 3 Die Mittelzuweisung stellt sich für die einzelnen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in den einzelnen Jahren wie folgt dar (Beträge in Euro): Landkreis/kreisfreie Stadt 2008 2009 2010 2011 Bad Doberan 113.254,20 121.200,82 121.200,82 179.655,00 Demmin 68.871,62 67.959,33 67.959,33 98.650,88 Hansestadt Greifswald 53.451,30 48.162,92 48.162,92 73.312,54 Güstrow 97.737,74 97.896,16 97.896,16 139.603,35 Ludwigslust 116.381,95 114.769,07 114.769,07 168.660,43 Mecklenburg/Strelitz 65.586,61 70.732,50 70.732,50 103.316,64 Müritz 58.955,44 60.124,29 60.124,29 88.534,02 Neubrandenburg 73.615,67 66.439,10 66.439,10 96.872,34 Nordvorpommern 84.501,63 88.173,38 88.173,38 137.362,86 Nordwestmecklenburg 114.966,60 116.205,77 116.205,77 166.443,04 Ostvorpommern 86.843,07 93.185,13 93.185,13 135.122,37 Parchim 87.358,54 86.586,33 86.586,33 123.065,29 Hansestadt Rostock 187.035,86 177.466,06 177.466,06 264.516,47 Rügen 54.351,18 54.895,37 54.895,37 79.387,28 Landeshauptstadt Schwerin 91.141,55 91.397,62 91.397,62 128.470,19 Hansestadt Stralsund 51.013,75 47.878,92 47.878,92 74.005,48 Uecker-Randow 59.514,60 61.811,59 61.811,59 90.936,20 Hansestadt Wismar 35.418,69 35.115,66 35.115,66 52.085,62 Gesamt 1.500.000,00 1.500.000,00 1.500.000,00 2.200.000,00 Abweichungen sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Landkreis/kreisfreie Stadt 2012 Nordwestmecklenburg 215.412,34 Landkreis Rostock 318.385,21 Vorpommern-Rügen 293.060,03 Vorpommern-Greifswald 313.072,05 Mecklenburgische Seenplatte 363.183,00 Parchim-Ludwigslust 275.987,79 Hansestadt Rostock 285.049,83 Landeshauptstadt Schwerin 135.849,75 Gesamt 2.200.000,00 Drucksache 6/2063 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 5. Wie viele pädagogischen Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen und wie viele Kindertagespflegepersonen haben jährlich in welchem zeitlichen Umfang seit 2008 an Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung aus dem KiföG M-V teilgenommen (bitte für das Land insgesamt sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt absolut und nach prozentualem Anteil darstellen)? Die Fort- und Weiterbildung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung liegt im Zuständigkeitsbereich der Träger der Kindertageseinrichtungen ; die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Tagespflegepersonen liegen im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Landesregierung liegen keine Zahlen darüber vor, wie viele pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und wie viele Tagespflegepersonen in welchem Umfang an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen haben. 6. Welche Bedarfe bzgl. der Qualifikation und der Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher in den verschiedenen Betreuungsbereichen hat die Analyse für die Ausbildungsplatzplanung für die Jahre 2014 bis 2020 insgesamt festgestellt? a) Wie viele Erzieherinnen und Erzieher müssen in Mecklenburg- Vorpommern in den nächsten Jahren jährlich ausgebildet werden, um allein den Bedarf durch Altersabgänge bei den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen des Landes aufzufangen? b) Wie viele Erzieherinnen und Erzieher müssen in MecklenburgVorpommern in den nächsten Jahren jährlich ausgebildet werden, um allein den Bedarf durch die Absenkung der Fachkraft-KindRelation in den Kindertageseinrichtungen des Landes aufzufangen ? c) Welcher weitere Personalbedarf ergibt sich aus Sicht der Landesregierung über die altersbedingten Abgänge und durch die Absenkung der Fachkraft-Kind-Relation hinaus (wenn sich kein weiterer Bedarf ergibt, bitte diese Position begründen)? Zu 6, a), b) und c) Die Abstimmungen innerhalb der Landesregierung zur Fortschreibung der Ausbildungsplatzplanung für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Fortschreibung der oben genannten Ausbildungsplatzplanung wird bis zum Ende des Jahres 2013 dem Landtag zugeleitet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2063 5 7. Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze zur staatlich aner- kannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher an den staatlichen bzw. an den nicht staatlichen Ausbildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2007 insgesamt sowie je Standort entwickelt und wie wird sie sich nach den Planungen der Landesregierung bis 2015 weiterentwickeln? a) Wie viele Fachkräfte entsprechend § 11 Absatz 2 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern haben seit dem Jahr 2007 jährlich ihren Bildungsabschluss an den staatlichen bzw. an den nicht staatlichen Ausbildungseinrichtungen in M-V erworben und eine Tätigkeit in einer Einrichtung im Land aufgenommen (bitte nach Profession getrennt auflisten)? b) In welchem Umfang ist durch das zuständige Ministerium inzwischen sichergestellt, dass durch die zeitnahe Durchführung der Prüfungen für Nichtschüler auch deren zeitnaher Ausbildungsabschluss als Fachkräfte gewährleistet ist? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik wird nicht die Zahl der Ausbildungsplätze, sondern der tatsächlich auf diesen Plätzen beschulten Schülerinnen und Schüler erfasst. Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Erzieherinnen und Erzieher: Erzieherinnen und Erzieher Schuljahr 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013* an staatlichen Schulen 733 816 828 734 632 605 darunter in Eingangsklassen 288 223 221 157 182 198 an Schulen in freier Trägerschaft 97 230 506 390 520 447 darunter in Eingangsklassen 51 144 289 200 257 186 an beruflichen Schulen insgesamt 830 1.046 1.334 1.124 1.152 1.052 darunter in Eingangsklassen 339 367 510 357 439 384 * Monitoring 2012/2013. Drucksache 6/2063 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 Schülerplatzzahlen an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Erzieherinnen und Erzieher (Eingangsklassen vorbehaltlich der Endabstimmung zur Ausbildungsplatzplanung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016): Erzieherinnen und Erzieher Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 an staatlichen Schulen 184 320 320 an Schulen in freier Trägerschaft 276 276 276 an beruflichen Schulen insgesamt 460 596 596 Angaben zur Anzahl der Ausbildungsplätze je Standort liegen für die Jahre 2007/2008 bis 2012/2013 in statistisch aufbereiteter Form nicht vor. Für die Jahre 2013/2014 bis 2015/2016 können noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu den Fragen 6, 6 a), 6 b) und 6 c) verwiesen. Zu a) Zu den Fachkräften entsprechend § 11 Absatz 2 KiföG M-V können nur Angaben zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern sowie zu staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspflegern gemacht werden. Weitere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialwesen: Abschlussjahr Berufsbezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012 Erzieherin/Erzieher 147 210 276 338 459 Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger 189 220 135 126 107 Eine Statistik über die Tätigkeitsaufnahme der Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für Sozialwesen in einer Einrichtung im Land und in welchem Einsatzgebiet liegt nicht vor. Zu b) Die Prüfungen der Nichtschülerinnen und Nichtschüler finden gemäß Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Fachschulverordnung Sozialwesen - FSVOS M-V) im Rahmen der planmäßigen Prüfungen der Schülerinnen und Schüler an den Fachschulen für Sozialpädagogik statt, die regelmäßig bis zum 31.07.2013 abgeschlossen werden. Die Staatlichen Schulämter melden danach den Stand zum Abschluss der Prüfungen für die insgesamt 346 Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Schuljahr 2012/2013. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2063 7 8. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden bis wann seitens der Landesregierung ergriffen, um den Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung und in der Tagespflege zu decken? Um den Bedarf an Fachkräften zu decken, werden neu dreijährige Bildungsgänge für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger auf Grundlage von § 2 Absatz 4 FSVOS M-V eingerichtet. Für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden im kommenden Schuljahr 2013/2014 insgesamt 100 Plätze an den staatlichen beruflichen Schulen in Stralsund und Neubrandenburg (Berufliche Schule für Wirtschaft, Handwerk und Industrie), Rostock (Berufliche Schule am Südstadtklinikum) und Schwerin (Berufliche Schule für Gesundheit und Sozialwesen) bereitgestellt. Darüber hinaus wird im Schuljahr 2013/2014 an einer beruflichen Schule in freier Trägerschaft , an der Fachschule für Sozialpädagogik im Diakonischen Bildungszentrum Mecklenburg am Standort Bad Sülze, eine Klasse für die Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger zu Erzieherinnen und Erziehern eingerichtet. Weiterhin wird die berufsbegleitende Ausbildung (auf vier beziehungsweise drei Jahre gestreckt) bedarfsgerecht weiter geführt. Im Schuljahr 2012/2013 befanden sich 147 Schülerinnen und Schüler in der berufsbegleitenden Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher: Schülerinnen und Schüler Berufliche Schulen gesamt darunter in Jahrgangs- stufe 1 2 3 4 Berufliche Schule für Gesundheit und Sozialwesen Schwerin 98 26 25 25 22 Berufliche Schule für Wirtschaft, Handwerk und Industrie Neubrandenburg 25 25 - - - Berufliche Schule am Südstadtklinikum Rostock 24 - 24 - - Unter Berücksichtigung der aktuellen Nachfrage wird im Schuljahr 2013/2014 mit einer neuen Eingangsklasse für die berufsbegleitende Erzieherinnen- und Erzieherausbildung an der Beruflichen Schule für Gesundheit und Sozialwesen in Schwerin geplant. Drucksache 6/2063 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 9. Wie viele unbesetzte Stellen gab es in den Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horten) zum 31. März 2013 (bzw. zum letzten erfassten Termin), womit sind gegebenenfalls diese Nichtbesetzungen zu begründen und wenn diese Zahlen nicht erfasst werden, warum nicht? Der Landesregierung liegen keine Angaben über Stellenpläne und -besetzungen in einzelnen Kindertageseinrichtungen vor; die Personalgewinnung erfolgt durch die Einrichtungsträger in eigener Zuständigkeit nach Maßgabe von § 11 KiföG M-V. Des Weiteren ist die inhaltliche und tatsächliche Ausgestaltung der Kindertagesförderung eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und wird von diesen in eigener Verantwortung wahrgenommen. 10. Wie viele Assistenzkräfte entsprechend § 11 Absatz 3 Kindertagesförderungsgesetz waren zum 31. März 2013 (bzw. zum letzten erfassten Termin) in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horten) im Land beschäftigt (bitte die Zahlen für das Land insgesamt sowie getrennt nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)? a) Wenn keine Assistenzkräfte entsprechend § 11 Absatz 3 Kindertagesförderungsgesetz in Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horten) im Land beschäftigt waren, wo liegen aus Sicht der Landesregierung die Ursachen dafür? b) Wenn diese für die Umsetzung eines Gesetzes wichtigen Zahlen nicht erhoben werden, warum nicht? c) In welcher Art und Weise kommt die Landesregierung ihrer Kostenbeobachtungspflicht bzgl. der Personalkosten in den Kindertageseinrichtungen (einschließlich Horten) und in der Kindertagespflege nach? Zu 10, a) und b) Zur Beantwortung der Fragen 10, a) und b) wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu c) Der Landesregierung obliegt keine Kostenbeobachtungspflicht bezüglich der Personalkosten im Sinne der Fragestellung. Nach § 23 KiföG M-V hat die Landesregierung ein Auskunftsrecht zum Zweck der Haushalts- und Finanzplanung, im Fokus der Kostenbeobachtungspflicht der Landesregierung steht insofern die Gesamtkostenentwicklung der Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern.