Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2066 6. Wahlperiode 23.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Alphabetisierungskurse und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Durchführung von Alphabetisierungskursen sowie die Zulassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Daher wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebeten, entsprechendes Zahlenmaterial beziehungsweise sonstige Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Antworten zu den Fragen 1 bis 10 beruhen auf der Zuarbeit des BAMF. Mit der zweiten Verordnung zur Änderung des § 15 Absatz 3 Satz 2 der Integrationskursverordnung werden Lehrkräfte, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannte Alphabetisierungskurse bei Sprachkursträgern anbieten, aufgefordert, ab dem 1. Januar 2014 eine Zusatzqualifikation nachzuweisen. 1. In welchen Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern werden für welche Personengruppen Alphabetisierungskurse angeboten? Im Jahr 2012 wurden Alphabetisierungskurse in Ludwigslust, Rostock, Schwerin und Wismar angeboten. Im ersten Quartal 2013 wurden Alphabetisierungskurse in Ludwigslust und Rostock angeboten. Insgesamt sind im genannten Zeitraum acht Alphabetisierungskurse begonnen beziehungsweise beendet worden. Drucksache 6/2066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Für die Teilnahme an Alphabetisierungskursen müssen die Voraussetzungen der §§ 44, 44a Aufenthaltsgesetz vorliegen. Der Alphabetisierungskurs ist ein spezieller Integrationskurs. Zur bedarfsgerechten und an die Lernvoraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer anknüpfenden Kurszusammensetzung absolvieren die Teilnehmenden vor Beginn eines Kurses einen Test zur Einstufung ihres Sprachniveaus und zur Ermittlung, ob eine Teilnahme nach § 13 der Integrationskursverordnung zu empfehlen ist. Von 26 in MecklenburgVorpommern zugelassenen Integrationskursträgern haben sieben Kursträger die Zulassung zur Durchführung von Alphabetisierungskursen erhalten. 2. Für wie viele Personen pro Durchgang sind die Kurse ausgelegt und in welchem zeitlichen Rahmen finden sie statt? Für Alphabetisierungskurse legt das Konzept für einen bundesweiten Alphabetisierungskurs die Höchstteilnehmerzahl von 12 Personen fest. Gemäß dem genannten Konzept finden Alphabetisierungskurse mit einer Wochenstundenzahl von 12 bis 25 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche statt. Je nach Wochenstundenzahl erstrecken sich die Kurse daher über einen Zeitraum von etwa ein bis zwei Jahren. 3. Wie viele Personen nehmen derzeit an den Integrationskursen teil bzw. haben sich dafür angemeldet (bitte nach Herkunftsländern, Alter und Geschlecht auflisten)? Aus der folgenden Übersicht ergibt sich die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an neu begonnenen Integrationskursen in Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2012 und das 1. Quartal 2013, aufgegliedert nach Herkunftsländern. Es handelt sich für 2012 um 645 Personen, für 2013 um 205 Personen. Die Aufgliederung nach Altersgruppen und Geschlecht geht aus den darauf folgenden Tabellen hervor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2066 3 Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 und im 1. Quartal 2013 nach Staatsangehörigkeit 2012 1. Quartal 2013 Polen 81 22 Ukraine 29 15 Syrien 21 15 Deutschland 69 13 Russische Föderation 52 12 Afghanistan 19 11 Vietnam 33 10 Litauen 16 * Türkei 15 * Spanien 13 * Armenien 34 * Irak 12 * Iran * * Bulgarien 11 * Rumänien 14 * Georgien * * Ungarn * * Indien 21 * Thailand * * Griechenland 17 * Togo * * Italien * * Lettland * * Serbien * * Weißrussland * * Aserbaidschan * * Kasachstan * * Pakistan * * Brasilien * * Mexiko * * Gambia * * Kenia * * Marokko * * Tunesien * * Estland * * Mazedonien * * Moldau * * Slowakei * * Tschechische Republik * * Unbek. / Ungekl. / ohne Angabe * * China * * Drucksache 6/2066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Kirgisistan * * Myanmar * * Philippinen * * Tadschikistan * * Honduras * * Vereinigte Staaten * * Ägypten * * Algerien * * Ghana * * Guinea * * Kamerun * * Kap Verde * * Nigeria * * Somalia * * Albanien * * Bosnien und Herzegowina * * Kosovo * * Kroatien * * Niederlande * * Portugal * * Schweden * * Serbien (einschließlich Kosovo) * * Vereinigtes Königreich * * Staatenlos * * Israel * * Japan * * Jordanien * * Kambodscha * * Libanon * * Malaysia * * Sri Lanka * * Turkmenistan * * Usbekistan * * Argentinien * * Dominikanische Republik * * Ecuador * * Kanada * * Kolumbien * * Kuba * * Nicaragua * * Venezuela * * Summe 645 205 * Werte mit weniger als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2066 5 Die Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmerinnen und -teilnehmer in Alphabetisierungskursen in Mecklenburg-Vorpommern betrug im Jahr 2012 24 Personen, 10 Frauen und 14 Männer, und im ersten Quartal 2013 27 Personen, 10 Frauen und 17 Männer. Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeit und Altersgruppen ist aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, da jeweils weniger als zehn neue Teilnehmer zu verzeichnen waren. Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 und im 1. Quartal 2013 nach Altersgruppen 2012 1. Quartal 2013 bis unter 25 Jahre 107 34 von 25 bis unter 30 Jahre 117 42 von 30 bis unter 35 Jahre 107 39 von 35 bis unter 40 Jahre 95 31 von 40 bis unter 45 Jahre 83 20 von 45 bis unter 50 Jahre 44 13 von 50 bis unter 55 Jahre 37 11 von 55 bis unter 60 Jahre 36 * 60 Jahre und älter 19 * Summe 645 205 * Werte mit weniger als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen. Anzahl der neuen Integrationskursteilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2012 und im 1. Quartal 2013 nach Geschlecht 2012 1. Quartal 2013 Männlich 258 87 Weiblich 387 118 Summe 645 205 Drucksache 6/2066 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 4. Wie viele Lehrkräfte werden derzeit für die Durchführung der Alpha- betisierungskurse in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt? In Mecklenburg-Vorpommern haben 2012 zwei und 2013 bislang drei Alphabetisierungskurse begonnen. In der Regel sind in Alphabetisierungskursen ein bis drei Lehrkräfte tätig. Eine genaue Aussage, wie viele Lehrkräfte dort zurzeit in Alphabetisierungskursen eingesetzt sind, kann nicht getroffen werden. 5. In welchem zeitlichen und finanziellen Umfang und an welchen Orten finden die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgesehenen Weiterbildungskurse für Lehrkräfte, die Alphabetisierungskurse bei Sprachkursträgern anbieten, statt? Die unverkürzte Zusatzqualifizierung von Lehrkräften in Alphabetisierungskursen (ZQ Alpha) umfasst 80 UE, die verkürzte ZQ Alpha 40 UE. Die Kurse finden in Zeitspannen von 12 Tagen bis circa acht Monaten statt. Das Bundesamt zahlt an die für die Lehrgänge zuständigen akkreditierten Einrichtungen pro teilnehmender Person 750 Euro bei unverkürzter ZQ Alpha und 375 Euro bei verkürzter ZQ Alpha. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmende vom BAMF als Lehrkraft für die Unterrichtung von Integrationskursen zugelassen ist, worunter mit Ausnahme der Alphabetisierungskurse auch alle Integrationskurse für spezielle Zielgruppen fallen. In MecklenburgVorpommern gibt es keinen Kursort, an dem die ZQ Alpha angeboten wird. Nächstgelegene Kursorte sind Berlin, Hamburg und Lübeck. Durch die Einrichtung einer Förderung von Integration durch Fortbildung (FIF) aus Mainz können im Rahmen der unverkürzten ZQ Alpha einige wenige Module (insgesamt 14 UE) mittels gesteuertem Fernlernen online und damit von zu Hause aus absolviert werden. 6. Welche Unterstützung gibt es für die Finanzierung der Fahrt- und Übernachtungskosten zum Weiterbildungsort? Das BAMF beteiligt sich nicht an der Finanzierung von Fahrt- und Übernachtungskosten der Lehrkraft zum Weiterbildungsort. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2066 7 7. Welche Eigenanteile und Eigenleistungen der Lehrkräfte sind hinsichtlich der geforderten Weiterbildung zu erbringen? Zu den vom BAMF übernommenen Kosten der Lehrgänge wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Das BAMF geht davon aus, dass die Kosten dieser Lehrgänge 750 beziehungsweise 375 Euro nicht übersteigen, kann jedoch nicht ausschließen, dass akkreditierte Einrichtungen im Einzelfall noch höhere Kosten von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern verlangen. Als Eigenanteile der Lehrkräfte können darüber hinaus die Fahrt- und Übernachtungskosten sowie etwaige Verdienstausfälle gewertet werden. 8. Welche Kompensationsmöglichkeiten gibt es für den Verdienstausfall der Lehrkräfte, der in der Zeit der Weiterbildung entsteht? Hierzu liegen dem BAMF keine Erkenntnisse vor. Fragen zur Klärung des Verdienstausfalls während der Weiterbildung betreffen nur das jeweilige Vertragsverhältnis zwischen Kursträger und Lehrkraft. 9. Wie viele Lehrkräfte haben sich in Mecklenburg-Vorpommern bereits entsprechend weitergebildet? 203 Lehrkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher für die Unterrichtung in Integrationskursen zugelassen. Eine Aussage, wie viele dieser Lehrkräfte inzwischen auch für die Unterrichtung in Alphabetisierungskursen zugelassen worden sind, kann nicht getroffen werden. 10. Welche Verbesserungen ergeben sich für die Lehrkräfte durch die Weiterqualifizierung hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses und einer angemessenen Vergütung? Die ZQ Alpha erhält beziehungsweise schafft eine breitere Einsatzmöglichkeit der Lehrkraft. In Bezug auf eine angemessene Vergütung obliegt die Vereinbarung einer Vergütung ausschließlich dem Vertragsverhältnis zwischen Kursträger und Lehrkraft. Das BAMF hat die Leistung einer Kostenpauschale an die Kursträger verknüpft mit der Maßgabe einer Vergütungsuntergrenze in Höhe von 20 Euro pro UE. In Fällen, in denen Kursträger diese Untergrenze nicht einhalten, kann die in der Regel mehrjährige Zulassungsdauer auf ein Jahr verkürzt werden.