Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2067 6. Wahlperiode 08.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty, Fraktion DIE LINKE Integrationskurse in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie wurde der Beschluss der 7. Integrationsministerkonferenz vom 21./22. März 2012, Ausländerinnen und Ausländern mit humanitären Aufenthaltstiteln sowie Flüchtlingen im laufenden Asylverfahren und Geduldeten Zugang zu Integrationskursen zu eröffnen in Mecklenburg-Vorpommern bislang umgesetzt? Die Durchführung von Integrationskursen sowie die Zulassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer liegen in der Zuständigkeit des Bundes. Nach derzeitiger Rechtslage sind nur Ausländerinnen und Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt, wenn sie sich rechtmäßig und auf Dauer im Bundesgebiet aufhalten (§§ 43, 44 Aufenthaltsgesetz, AufenthG). Bei Asylsuchenden und Geduldeten liegen diese Voraussetzungen nicht vor. Zum TOP 5.5 der 7. Integrationsministerkonferenz (IntMK) am 21./22. März 2012 hat das Bundesministerium des Innern (BMI) mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 mitgeteilt, dass aufgrund der gesetzlichen Grundlagen keine Öffnung der Integrationskurse für Asylsuchende und Geduldete vorgesehen ist. Im Zuge der am 1. März 2012 in Kraft getretenen Änderung der Integrationskursverordnung des Bundes wurde aber der Kurszugang für Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln ausgeweitet, die bei der Zulassung im Rahmen verfügbarer Kursplätze vorrangig zu berücksichtigen sind. Das BMI teilte dazu mit, dass bis zum 19. Oktober 2012 ohne Ausnahme bei allen Personen, die dies begehrt hatten, eine entsprechende Zulassung zu den Integrationskursen erfolgt sei. Ein Anspruch von Personen mit humanitären Aufenthaltstiteln ist damit jedoch nicht eingeräumt worden. Drucksache 6/2067 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Auf gemeinsamen Antrag aller Bundesländer wurde auf der 8. IntMK am 20/21. März 2013 (TOP 7.2) die Bundesregierung durch einstimmigen Beschluss aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zur Öffnung der Integrationskurse für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete zu schaffen. Das BMI hat in seinem Antwortschreiben vom 17. Juni 2013 zu diesem Beschluss jedoch erneut darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht kein sachlicher Grund für eine Änderung des den Integrationskurszugang beherrschenden Prinzips des § 43 Absatz 1 AufenthG (rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt) bestehe. Asylsuchende und Geduldete haben damit weiterhin keinen Zugang zu den Integrationskursen. 2. Wie viele Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln sowie Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete nahmen und nehmen bereits an den Integrationskursen teil bzw. haben sich dafür angemeldet? Der Aufenthaltsstatus der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Integrationskurse wird statistisch nicht erfasst. 3. Von welcher Stelle werden die Kosten für die Integrationskurse für Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln sowie Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren und Geduldete übernommen ? Die Kosten für Integrationskurse für Ausländerinnen und Ausländer mit humanitären Aufenthaltstiteln trägt der Bund. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Wie viele Personen nahmen und nehmen insgesamt an den Integrationskursen teil (bitte für die Jahre 2010 bis 2013 auflisten und nach Herkunftsland und Aufenthaltsstatus unterscheiden) Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Wohnort in Mecklenburg-Vorpommern, die im Zeitraum 2010 bis zum Ende des 1. Quartals 2013 einen Integrationskurs begonnen haben, unterteilt nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2067 3 Rang Anzahl neuer Kursteil- nehmerinnen und Kursteilnehmer 2010 2011 2012 1. Quartal 2013 1 Polen 47 80 81 22 2 Deutschland 144 125 69 13 3 Russische Föderation 79 71 52 12 4 Armenien 16 19 34 * 5 Vietnam 38 57 33 10 6 Ukraine 60 56 29 15 7 Indien 17 21 21 * 8 Syrien * * 21 15 9 Afghanistan 18 23 19 11 10 Griechenland * * 17 * Sonstige Staatsangehörige 270 312 269 94 Gesamt 695 771 645 205 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge * Werte mit weniger als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen. Der Aufenthaltsstatus der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Integrationskurs wird statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten den Kurs in den Jahren 2010 bis 2013 erfolgreich abschließen? Als Indikator für den erfolgreichen Abschluss des Integrationskurses werden die Ergebnisse der Sprachprüfung (Deutsch-Test für Zuwanderer; DTZ) und des Orientierungskurstests herangezogen. Neben den im Orientierungskurstest geprüften Kenntnissen über die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands ist das Ziel des Integrationskurses die Vermittlung von Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Bei dem DTZ handelt es sich um einen skalierten Sprachtest, mit dem Sprachkenntnisse auf den Niveaustufen B1 und A2 GER nachgewiesen werden können (siehe dazu auch Antwort zu Frage 9). In den folgenden Tabellen sind die Zahl der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer in Mecklenburg-Vorpommern und deren Ergebnisse im Zeitraum 2010 bis 2012 dargestellt. Eine abschließende Erhebung für 2013 liegt noch nicht vor. Drucksache 6/2067 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Tabelle: DTZ-Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer und deren Ergebnisse B1-Niveau A2-Niveau unter A2-Niveau Gesamt 2010 564 393 136 1.093 2011 541 302 49 892 2012 391 291 67 749 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Tabelle: Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Orientierungskurstest und deren Ergebnisse Prüfungsteilnehmerinnen/ Prüfungsteilnehmer Prüfung bestanden absolut prozentual 2010 729 673 92,3 % 2011 623 580 93,1 % 2012 497 452 90,9 % Insgesamt 1.849 1.705 92,2 % Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 6. An welchen Einrichtungen im Land finden die Integrationskurse statt (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden und die Träger auflisten)? In der nachfolgenden Tabelle sind die im Zeitraum 2010 bis zum 1. Quartal 2013 neu begonnenen Integrationskurse in Mecklenburg-Vorpommern nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach den jeweiligen Kursträgerarten dargestellt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2067 5 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge VHS = Volkshochschule; Betr./übertbetr. = Betriebliche/überbetriebliche; ausl. = ausländische Kursträger 2010 2011 2012 1. Quartal 2013 Ostvorpommern VHS, kommunale Einrichtungen 3 3 2 0 Uecker-Randow VHS, kommunale Einrichtungen 3 4 3 2 Mecklenburg-Strelitz VHS, kommunale Einrichtungen 0 2 0 0 Nordwestmecklenburg VHS, kommunale Einrichtungen 1 1 1 0 Ludwigslust VHS, kommunale Einrichtungen 2 4 3 3 VHS, kommunale Einrichtungen 0 1 0 1 Bildungswerke/-stätten 1 1 2 1 Katholische Trägergruppen 1 0 1 0 Summe 2 2 3 2 Rügen VHS, kommunale Einrichtungen 1 2 1 1 Bildungswerke/-stätten 0 0 1 0 Katholische Trägergruppen 1 1 0 0 Summe 1 1 1 0 Bad Doberan VHS, kommunale Einrichtungen 1 1 1 0 Müritz VHS, kommunale Einrichtungen 2 2 1 0 Nordvorpommern VHS, kommunale Einrichtungen 1 1 1 1 17 23 17 9 Bildungswerke/-stätten 6 3 3 0 Initiativgruppen 1 0 0 0 Katholische Trägergruppen 1 0 0 0 Sprach-/ Fachschulen 6 3 1 1 Summe 14 6 4 1 VHS, kommunale Einrichtungen 2 2 2 0 Bildungswerke/-stätten 4 1 2 0 Summe 6 3 4 0 Greifswald VHS, kommunale Einrichtungen 1 1 1 0 VHS, kommunale Einrichtungen 1 2 2 0 Katholische Trägergruppen 1 2 2 0 Summe 2 4 4 0 Bildungswerke/-stätten 4 6 5 1 Betr./überbetr. Aus-/Fortbildungsstätte 7 9 7 2 Initiativgruppen 5 3 0 0 Deutsch-ausl. Organisationen 3 4 3 1 Internationaler Bund 6 5 4 2 Summe 25 27 19 6 Stralsund VHS, kommunale Einrichtungen 5 3 4 1 53 44 36 8 VHS, kommunale Einrichtungen 23 29 22 9 Bildungswerke/-stätten 15 11 13 2 Betr./überbetr. Aus-/Fortbildungsstätte 7 9 7 2 Initiativgruppen 6 3 0 0 Katholische Trägergruppen 4 3 3 0 Sprach-/ Fachschulen 6 3 1 1 Deutsch-ausl. Organisationen 3 4 3 1 Internationaler Bund 6 5 4 2 Gesamt 70 67 53 17 Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg Wismar Rostock Parchim Schwerin Güstrow Anzahl der begonnenen Kurse Landkreise Kreisfreie Städte Landkreise insgesamt Kreisfreie Städte insgesamt Drucksache 6/2067 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6 7. Wie viele Lehrkräfte für Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache sind für die Integrationskurse jeweils mit welcher Anstellungsform im Einsatz? Zum Stand 05.07.2013 waren bundesweit insgesamt 19.769 Lehrkräfte zugelassen. Der Einsatzort wird bei der Zulassung von Lehrkräften im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht erfasst, so dass deren Zuordnung zu einzelnen Bundesländern nicht möglich ist. Zu deren Anstellungsform und zum konkreten Einsatz kann keine Aussage getroffen werden, da die Anstellung beziehungsweise der Einsatz einer Lehrkraft allein der vertraglichen Vereinbarung zwischen Kursträger und Lehrkraft obliegt. 8. Wie sind die Lehrkräfte tariflich eingestuft bzw. nach welchen Kriterien erfolgt die Vergütung der Lehrkräfte? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 9. Wie sind die Integrations- und Sprachkurse nach Angebot, Niveaustufen und Unterrichtsstruktur aufgebaut? Angebot Ziel aller Integrationskurse ist die Vermittlung von Deutschkenntnissen auf dem Sprachniveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sowie von Kenntnissen zur Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland. Die Deutschkenntnisse werden in einem je nach Kursart 400, 600 oder 900 Unterrichtseinheiten (UE) umfassenden Sprachkurs vermittelt, die Kenntnisse zur Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland in einem Orientierungskurs mit 60 UE (außer Intensivkurs). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2067 7 Zur angemessenen Berücksichtigung der Lern- und Bildungsvoraussetzungen sowie der persönlichen Interessen der Teilnehmenden gibt es insgesamt sieben Integrationskursarten: Kursart Zielgruppe Umfang Allgemeiner Integrationskurs Alle Zugewanderten mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus 660 UE Alphabetisierungskurs Zu alphabetisierende Zugewanderte 960 UE Elternintegrationskurs Zugewanderte mit einem besonderen Interesse an Erziehung, Bildung und Ausbildung ihrer Kinder 960 UE Frauenintegrationskurs Zugewanderte Frauen, die aus persönlichen, kulturellen oder religiösen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können oder wollen 960 UE Jugendintegrationskurs Zugewanderte junge Erwachsene, die schnell eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland aufnehmen wollen 960 UE Förderkurs Zugewanderte, die schon länger in Deutschland leben und die deutsche Sprache bisher nur rudimentär und mit fehlerhaften Strukturen erworben haben 960 UE Intensivkurs Zugewanderte mit besonders guten Lernvoraussetzungen 430 UE* *= Der Umfang des Orientierungskurses beträgt beim Intensivkurs nur 30 UE. Der Integrationskurs schließt mit der skalierten Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer “ (DTZ) und dem Test „Leben in Deutschland“ (LID) zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Orientierungskurs ab. Wird das Lernziel B1 nach 600 beziehungsweise 900 Stunden Sprachunterricht nicht erreicht, können auf Antrag weitere 300 UE gefördert werden. Niveaustufen Zugewanderte ohne Deutschkenntnisse besuchen den Integrationskurs von Beginn an. Zugewanderte mit Vorkenntnissen werden in einen entsprechenden Kursabschnitt eingestuft. Im Allgemeinen wird nach rund einem Viertel der Unterrichtszeit das Sprachniveau A1 (erste Stufe der elementaren Sprachverwendung) und nach der Hälfte das Sprachniveau A2 (zweite Stufe der elementaren Sprachverwendung) erreicht. Zu diesem Zeitpunkt muss der Kursträger einen Zwischentest durchführen. Drucksache 6/2067 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 8 Unterrichtsstruktur Ziel des Unterrichts ist es, die Teilnehmenden in allen für sie relevanten Lebenslagen sprachlich handlungsfähig zu machen. Daher wird auf die Entwicklung aller vier sprachlichen Fertigkeiten (Leseverstehen, Hörverstehen, Sprechen und Schreiben) gleichermaßen Wert gelegt. Die Inhalte des Unterrichts fußen auf dem vom Goethe-Institut entwickelten „Rahmencurriculum für Integrationskurse – Deutsch als Zweitsprache“ sowie auf den entsprechenden Konzepten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. 10. Welche weiteren Angebote zur Sprachförderung und Orientierung für Zuwanderer gibt es in Mecklenburg-Vorpommern und wie sind diese strukturiert? Für den schulischen Bereich wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Intensivförderung „Deutsch als Zweitsprache“ neu geregelt. Grundsätzlich wird hier zwischen additiven und integrativen Fördermaßnahmen unterschieden. Zu den additiven Fördermaßnahmen zählen die Intensivförderung und die begleitende Förderung. Dabei ist die Intensivförderung für diejenigen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gedacht, die keine beziehungsweise unzureichende Deutschkenntnisse (Sprachstand 0 bis A2) besitzen. Um ausreichende Sprachkompetenz für alle Fächer zu vermitteln, werden weiterhin integrative Fördermaßnahmen wie der sprachsensible Unterricht in allen Fächern umgesetzt