Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. August 2013 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/2069 6. Wahlperiode 20.08.2013 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Projekte während der Übergangsphase zwischen den EU-Förderperioden und ANTWORT der Landesregierung Derzeit sorgen sich zahlreiche Träger arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen im Land, wie ihre Arbeit vor dem Hintergrund der Verzögerung von Ent- scheidungen der EU-Ebene zum Finanzvolumen des EU-Haushaltes und damit auch der europäischen Strukturfonds während der Übergangsphase finanziell abgesichert werden soll. Die Verantwortlichen wissen zwar, dass sich die konkrete Ausgestaltung des Operationellen Programms sowie die daraus resultierende Aufstellung neuer Richtlinien und deren Umsetzung auf regionaler Ebene in Folge der angesprochenen Probleme noch einige Zeit hinauszögern kann. Ob weitergefördert wird oder nicht ist trägerseitig entscheidend für unternehmerische Entscheidungen, z. B. zur Kündigung oder Verlängerung von Arbeits- und Mietverträgen. 1. In welchem Umfang stehen noch Restmittel aus der aktuellen Förder- periode des ESF zur Verfügung, um wichtige arbeitsmarktpolitische Projekte, wie Produktionsschulen oder Integrationsprojekte während der Übergangsphase zwischen den Förderperioden zu finanzieren? Für wichtige arbeitsmarktpolitische Projekte, insbesondere Produktionsschulen, ist eine Finanzierung aus ESF-Mitteln auch für den Übergang zwischen den Fondsperioden sichergestellt. In welchem Umfang dafür Restmittel aus der aktuellen Förderperiode in Anspruch genommen werden können, kann derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden. Drucksache 6/2069 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wie plant die Landesregierung die Übergangsphase zwischen den För- derperioden zu überbrücken ohne dass bestehende Trägerstrukturen wegbrechen? Es handelt sich bei dem Übergang von einer zur nächsten Förderperiode um einen üblichen Verwaltungsvorgang. Die Landesregierung bereitet die hierzu erforderlichen technischen, organisatorischen und haushalterischen Maßnahmen derzeit vor. Darüber hinaus wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. Die Entscheidungen der Landesregierung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik orientieren sich an den in Abstimmung mit den Sozialpartnern festgelegten Schwerpunkten. Aus den mit den Sozialpartnern festgelegten Schwerpunkten heraus wird dann zu entscheiden sein, welche Träger geeignet sind, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen. 3. Inwiefern plant die Landesregierung wichtige arbeitsmarktpolitische Projekte für den Fall nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung ste- hender ESF-Restmittel durch Vorsorge im Landeshaushalt zu sichern? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Inwiefern könnten die Bundesagentur für Arbeit bzw. die Jobcenter zur Sicherung der bestehenden Trägerstrukturen beitragen? Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter legen die Schwerpunkte ihrer arbeitsmarkt- politischen Aktivitäten entsprechend den Erfordernissen der regionalen Arbeitsmärkte fest. Die Träger werden nach ihren Leistungen, die sie für arbeitslose oder zu qualifizierende Menschen in unserem Land erbringen, ausgewählt. 5. Wann können bzw. sollen die Träger arbeitsmarktpolitischer Maß- nahmen im Land die notwendigen Verlängerungsanträge stellen und wann ist mit einem Bescheid zu diesen zu rechnen? Entsprechende Anträge können im üblichen Verfahren gestellt werden und werden zeitnah beschieden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2069 3 6. Ist die Erstellung von Übergangsbescheiden zur Sicherung der Trägerstrukturen und bis zur endgültigen Entscheidung über die Weiterförderung von arbeitsmarktpolitischen Projekten möglich und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Es wird auf die Antworten zu Frage 2 und Frage 5 verwiesen. 7. Gibt es seitens der Landesregierung derzeit priorisierte, arbeitsmarkt- politische Projekte und wenn ja, welche sind dies und warum? Die Schwerpunkte der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung der laufenden Förderperiode können dem Programm „Arbeit durch Bildung und Innovation“ unter der Internetseite http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/wm/_Service/ Publikationen/index.jsp?publikid=1364 entnommen werden. 8. In welchem finanziellen Umfang hat die Landesregierung den Regionalbeiräten jährlich seit 2007 Mittel zur Votierung zugewiesen und welche plant sie im Herbst 2013 zur Votierung über Integrations- und Kleinprojekte durch die Regionalbeiräte zum Programm Arbeit durch Bildung und Innovation (ArBI) zur Verfügung zu stellen (bitte je Regionalbeirat aufführen)? Die Landesregierung hat den Regionalbeiräten Mittel zur Votierung für die Förderung von „Strukturentwicklungsmaßnahmen“, „Kleinprojekten“, „Regionalen Netzwerken“ und „Integrationsprojekten“ zur Verfügung gestellt. Die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entspricht der Höhe der erfolgten Bewilligungen. In der folgenden Tabelle ist der Mittel- einsatz für diese Förderinstrumente dargestellt. Diese Mittel wurden aus dem Europäischen Sozialfonds der Förderperiode 2007 bis 2013 bereitgestellt. (Bewilligungen aus ESF-Mitteln der Förderperiode 2000 bis 2006 werden nicht dargestellt.) Eine Entscheidung über die Höhe der Bereitstellung finanzieller Mittel für die Integrations- und Kleinprojekte an die Regionalbeiräte wird voraussichtlich im September 2013 getroffen. Drucksache 6/2069 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Stand: 01.08.2013; Reg_Mittmeck = Planungsregion Mittleres Mecklenburg; Reg_Seen = Planungsregion Mecklenburgische Seenplatte; Reg_Vorpom = Planungsregion Vorpommern; Reg_Westmeck = Planungsregion Westmecklenburg. 9. Wann sollen die Regionalbeiräte nach Einschätzung der Landes- regierung ihr Votum zu den ab Januar 2014 geplanten arbeitsmarkt- politischen Projekten sowie zu den Kleinprojekten abgeben? Voraussetzung für die Votierung von arbeitsmarktpolitischen Projekten und Kleinprojekten in der neuen ESF-Förderperiode ist die Genehmigung des Operationellen Programms. Wann die Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission erfolgt, kann derzeit noch nicht mitgeteilt werden. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 GES LAND INSGESAMT 0,278 1,404 1,771 1,262 1,145 1,000 6,860 REG_MITTMECK 0,020 0,149 0,183 0,256 0,256 0,227 1,091 REG_SEEN 0,000 0,363 0,284 0,416 0,321 0,262 1,646 REG_VORPOM 0,040 0,330 0,276 0,220 0,192 0,284 1,342 REG_WESTMECK 0,040 0,180 0,300 0,280 0,100 0,227 1,127 LAND INSGESAMT 0,000 0,496 0,669 0,891 0,462 0,600 3,118 REG_MITTMECK 0,000 0,189 0,257 0,31 0,083 0,150 0,989 REG_SEEN 0,000 0,135 0,123 0,199 0,143 0,150 0,750 REG_VORPOM 0,000 0,133 0,162 0,155 0,085 0,150 0,685 REG_WESTMECK 0,000 0,038 0,117 0,132 0,089 0,150 0,526 LAND INSGESAMT 0,000 0,192 0,080 0,090 0,000 0,000 0,362 REG_MITTMECK 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 REG_SEEN 0,000 0,122 0,000 0,000 0,000 0,000 0,122 REG_VORPOM 0,000 0,070 0,080 0,000 0,000 0,000 0,150 REG_WESTMECK 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 LAND INSGESAMT 2,038 3,984 2,487 4,614 1,791 1,510 16,424 REG_MITTMECK 0,711 1,694 1,01 1,972 0,575 0,341 6,303 REG_SEEN 0,553 0,649 0,568 1,21 0,415 0,400 3,795 REG_VORPOM 0,493 1,344 0,43 1,042 0,625 0,403 4,337 REG_WESTMECK 0,282 0,297 0,478 0,282 0,176 0,336 1,851 Regionale Netzwerke (A.1.5.1) Förderung von Integrationsprojekten (C.2.3) BEWILLIGUNGEN (in Mio. EURO) Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen (A.1.6) Förderung von Kleinprojekten (C.2.4) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/2069 5 10. Bis wann plant die Landesregierung nach Einreichung und Bewilli- gung des Operationellen Programmes zum ESF die Aufsetzung eines neuen Landesarbeitsmarktprogramms oder soll das derzeitige Programm ArBI lediglich modifiziert fortgesetzt werden? Die Landesregierung plant zeitnah nach Bewilligung des Operationellen Programms des ESF die Erstellung eines neuen Landesarbeitsmarktprogramms. Eine präzise Zeitplanung erfolgt, sobald bekannt ist, wann das Operationelle Programm durch die Europäische Kommission genehmigt worden ist.